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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38260
OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17 (https://dejure.org/2017,38260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.09.2017 - 3 D 53/17 (https://dejure.org/2017,38260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. September 2017 - 3 D 53/17 (https://dejure.org/2017,38260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    A Abs. 2c AufenthG
    Duldung; Duldungsbescheinigung; qualifizierte Bescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann jedoch ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich infolge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - , juris; BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 -, juris).
  • VGH Hessen, 30.03.2006 - 3 TG 556/06

    Ausländer; unerlaubte Einreise; Verteilung; Ermessen; Duldungsbescheinigung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17
    Selbst wenn eine solche Bestätigung des Antragsgegners vorläge, bestünde im Übrigen grundsätzlich auch ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 AufenthG (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, juris Rn. 3 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 1. September 2015 - 21 C 15/30131 -, juris Rn. 8 f.; OVG NRW, Beschl. v. 10. März 2015 - 18 B 1316/14 -, juris).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 1 PKH 3.98
    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann jedoch ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich infolge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - , juris; BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2015 - 18 B 1316/14

    Rechtmäßigkeit einer asylrechtlichen räumlichen Beschränkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17
    Selbst wenn eine solche Bestätigung des Antragsgegners vorläge, bestünde im Übrigen grundsätzlich auch ein Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 60a Abs. 4 AufenthG (…vgl. HessVGH, Beschl. v. 30. März 2006 - 3 TG 556/06 -, juris Rn. 3 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 1. September 2015 - 21 C 15/30131 -, juris Rn. 8 f.; OVG NRW, Beschl. v. 10. März 2015 - 18 B 1316/14 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.12.2013 - 3 D 72/13

    Prozesskostenvorschuss, Recht auf informationelle Selbstbestimmung

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17
    Dies setzt zumindest voraus, dass der Antragsteller alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche und Zumutbare getan hat (SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2013 - 3 D 72/13 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 23.07.2012 - 3 D 77/12

    Zu den Voraussetzungen rückwirkender Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.09.2017 - 3 D 53/17
    Eine gleichsam rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe kann jedoch ausnahmsweise aus Gründen der Billigkeit in Fällen geboten sein, in denen die sachlichen Voraussetzungen für die Bewilligung zu einem früheren Zeitpunkt, als die Rechtsverfolgung noch beabsichtigt war, vorgelegen haben und es lediglich infolge eines Versäumnisses des Gerichts nicht zu einer rechtzeitigen Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist (SächsOVG, Beschl. v. 23. Juli 2012 - 3 D 77/12 -, juris m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 - , juris; BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3/98 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.12.2021 - 3 A 386/20

    Zur Frage des ununterbrochenen Aufenthalts nach § 25 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 …

    Rn. 44 Eine Duldung ist ein Verwaltungsakt, deren unmittelbarer Regelungsgehalt in der verbindlichen Erklärung besteht, dass der Ausländer während ihrer Laufzeit nicht abgeschoben wird (…BVerwG, Beschl. v. 16. Oktober 1980 - 1 B 809/80 -, juris Rn. 3; vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. September 2017 - 3 D 53/17 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 12.10.2020 - 6 B 319/20

    Nachträgliche PKH-Gewährung trotz Erfolglosigkeit des vorangegangenen Eilantrags

    Gleichwohl entspricht die rückwirkende Prozesskostenhilfegewährung dann ausnahmsweise der Billigkeit, wenn der Bewilligungsantrag während des Verfahrens gestellt, aber nicht beschieden wurde und der Antragsteller mit seinem Antrag bereits alles für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe Erforderliche getan hatte (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 3. März 1998 - 1 PKH 3.98 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 24. März 2015 - 5 D 117/14 -, juris Rn. 7 ff.; Beschl. v. 20. September 2017 - 3 D 53/17 -, juris Rn. 4), wie dies hier der Fall war.
  • VG Schwerin, 04.06.2021 - 5 A 257/19

    Ukraine: Klage abgewiesen; Kein Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen …

    Hierbei muss es sich nach Sinn und Zweck der Vorschrift in aller Regel um eine Bescheinigung handeln, die über den aktuellen Gesundheitszustand Aufschluss gibt (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. September 2017 - 3 D 53/17 - , juris).
  • VG Schwerin, 25.03.2022 - 5 A 1715/19

    Gambia: Rechtmäßiger Widerruf nach Erreichen der Volljährigkeit; Sicherung …

    Hierbei muss es sich nach Sinn und Zweck der Vorschrift in aller Regel um eine Bescheinigung handeln, die über den aktuellen Gesundheitszustand Aufschluss gibt (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. September 2017 - 3 D 53/17 -, juris Rn. 10).
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