Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 15.05.1997 - 3 E 1006/95 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 17.06.2015 - 8 B 759/15
Beanstandung durch die Kommunalaufsicht gegen Beschlüsse und Anordnungen der …
Das Beanstandungsrecht nach § 138 HGO bezieht sich indes auch auf Satzungsbeschlüsse, wenn die entsprechende Satzung durch öffentliche Bekanntmachung bereits zur Entstehung gelangt ist (ständige Rechtsprechung des Hess. VGH , vgl. Urteil vom 27. April 1982 - II OE 55/80 - ESVGH 32, 225; Beschluss vom 15. März 1991 - 5 TH 642/89 - NVwZ 1991, 807; Urteil vom 14. Februar 2013 - 8 A 816/12 - ESVGH 63, 198; vgl. auch Urteil vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 - ESVGH 64, 112 zur gemeindeinternen Beanstandung nach § 63 Abs. 2 HGO ; a.A. VG Darmstadt, Urteil vom 15. Mai 1997 - 3 E 1006/95 [1] - HSGZ 1998, 111). - VG Frankfurt/Main, 20.03.2015 - 7 L 386/15
Kommunalaufsichtsrecht
Rn. 59 Der Umstand der Bekanntmachung führt auch nicht, wie bei einer Satzung, dazu, dass eine Aufhebung durch die Aufsichtsbehörde nach § 138 HGO nicht mehr in Betracht kommt (vgl. VG Darmstadt, U. v. 15.05.1997 - 3 E 1006/95 -, HGZ 1998, 111).
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