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Rechtsprechung
   VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20092
VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06 (https://dejure.org/2007,20092)
VG Kassel, Entscheidung vom 08.02.2007 - 3 E 1127/06 (https://dejure.org/2007,20092)
VG Kassel, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 3 E 1127/06 (https://dejure.org/2007,20092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch eine Einwilligung des Wählers; Objektives Beanstandungsrecht der Mitglieder einer Vertretungskörperschaft; Wahl von ehrenamtlichen Beigeordneten; Grundsatz der geheimen Wahl; Anforderungen an das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 10 M 5/90

    Wahl; Geheime Wahl; Gemeindevertretung; Stimmzettel; Kennzeichnung; Bürgermeister

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06
    Denn nur wenn nicht bekannt ist, wie der einzelne gewählt hat, können ihm keine Nachteile entstehen und er ist wirklich frei in seiner Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83 m.w.N.).

    Rn. 24 Soweit das OVG Lüneburg (Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90 und Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83) und das VG Wiesbaden (Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86) in ihren Entscheidungen eine Verletzung des Wahlgeheimnisses in Fällen bejaht haben, in denen eine Fraktion oder ein Teil von ihr eine bestimmte Kennzeichnung der Wahlzettel vereinbart und damit ihr eigenes bzw. das Wahlverhalten des anderen Teils der Koalition überprüfbar gemacht haben, kann hier dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist, da der vorliegende Fall jedenfalls anders gelagert ist.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83
    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06
    Denn nur wenn nicht bekannt ist, wie der einzelne gewählt hat, können ihm keine Nachteile entstehen und er ist wirklich frei in seiner Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83 m.w.N.).

    Rn. 24 Soweit das OVG Lüneburg (Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90 und Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83) und das VG Wiesbaden (Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86) in ihren Entscheidungen eine Verletzung des Wahlgeheimnisses in Fällen bejaht haben, in denen eine Fraktion oder ein Teil von ihr eine bestimmte Kennzeichnung der Wahlzettel vereinbart und damit ihr eigenes bzw. das Wahlverhalten des anderen Teils der Koalition überprüfbar gemacht haben, kann hier dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist, da der vorliegende Fall jedenfalls anders gelagert ist.

  • VG Wiesbaden, 28.05.1986 - III E 298/86
    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06
    Denn nur wenn nicht bekannt ist, wie der einzelne gewählt hat, können ihm keine Nachteile entstehen und er ist wirklich frei in seiner Entscheidung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90; VG Wiesbaden, Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86; OVG Lüneburg, Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83 m.w.N.).

    Rn. 24 Soweit das OVG Lüneburg (Beschluss vom 07.03.1990 - 10 M 5/90 und Urteil vom 28.02.1984 - 2 A 37/83) und das VG Wiesbaden (Urteil vom 28.05.1986 - III E 298/86) in ihren Entscheidungen eine Verletzung des Wahlgeheimnisses in Fällen bejaht haben, in denen eine Fraktion oder ein Teil von ihr eine bestimmte Kennzeichnung der Wahlzettel vereinbart und damit ihr eigenes bzw. das Wahlverhalten des anderen Teils der Koalition überprüfbar gemacht haben, kann hier dahinstehen, ob dieser Rechtsprechung zu folgen ist, da der vorliegende Fall jedenfalls anders gelagert ist.

  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 1720/92

    Anwaltliche Vertretung bei Widerspruchserhebung eines Gemeindevertreters gegen …

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1127/06
    Auf die mögliche Verletzung subjektiver Rechte der Kläger kommt es nicht an, weil § 55 Abs. 6 HGO den Mitgliedern der Vertretungskörperschaft ein objektives Beanstandungsrecht zubilligt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 09.12.1993 - 6 UE 1720/92 -, NVwZ-RR 1994, 605;… Bennemann, Kommentar zur HGO § 55 Rn. 128).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - 26 TaBV 2161/19

    Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - Anfechtung - …

    Teilweise wird vertreten, dass bereits die Nutzung eines anderen als des in der Wahlkabine ausliegenden Stiftes (Filzschreiber statt Kugelschreiber) eine Identifizierbarkeit bewirken könne (…vgl. OVG Lüneburg 7. März 1990 - 10 M 5/90, Rn. 21 bei juris; aA. VG Kassel 8. Februar 2007 - 3 E 1127/06, Rn. 23) bzw. die Verwendung eines Schreibwerkzeugs mit außergewöhnlicher Farbe.
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