Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 E 12/16 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
Abs. 1 und 2 GKG
Streitwert; Aktenbereinigung; Fahrerlaubnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 17.11.2015 - 2 K 1501/15
- OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 E 12/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 E 66/15
Streitwert für Klage gegen Heranziehung zur Auskunftspflicht bzgl. Zensus 2011
Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 E 12/16
Demnach ist der Streitwert gem. § 52 Abs. 2 GKG auf den Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR festzusetzen (vgl. im Hinblick auf den Streitwert im Melde- und Statistikrecht jüngst SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 19.09.2022 - 6 E 41/22
Streitwertfestsetzung; Löschung von Daten aus dem polizeilichen Auskunftssystem; …
Für ein solches Begehren ist auf der Grundlage von § 52 Abs. 2 GKG ein Streitwert von 5.000,00 EUR in Ansatz zu bringen (…BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 2019 - 6 B 139.18 -, juris Rn. 20;… OVG Schl.-H., Beschl. v. 10. März 2021 - 4 O 6/21 -, juris Rn. 7 und Rn. 10;… NdsOVG, Urt. v. 18. November 2016 - 11 LC 148/15 -, juris Rn. 84;… VGH BW, Urt. v. 10. Februar 2015 - 1 S 554/13 -, juris Rn. 106;… Urt. v. 30. November 2016 - 1 S 472/16 -, juris Rn. 42; ebenso bei einer auf Entfernung von Aktenbestandteilen bzw. Daten aus der Fahrerlaubnisakte gerichteten Klage, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Februar 2016 - 3 E 12/16 -, juris Rn. 4).
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