Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 12.02.2010 - 3 E 15/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
RVG § 2 Abs. 2 S. 1; Vorbemerkung Teil 3 VV Nr. 3, Nr. 3104
Terminsgebühr im Beschlussverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen den Beschluss über einen Anspruch auf Festsetzung einer Terminsgebühr und einer Erledigungsgebühr im Fall einer außergerichtlichen Einigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerde gegen den Beschluss über einen Anspruch auf Festsetzung einer Terminsgebühr und einer Erledigungsgebühr im Fall einer außergerichtlichen Einigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 23.12.2008 - 6 K 575/07
- OVG Sachsen, 12.02.2010 - 3 E 15/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.2007 - V ZB 110/06
Erfallen der Verfahrens- und der Terminsgebühr im Verfahren über die …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2010 - 3 E 15/09
Eine Ausweitung der Gebühr auf Beschlussverfahren, die in der Regel ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden (hier § 101 Abs. 3 VwGO), war hingegen von Gesetzgeber nicht beabsichtigt; damit kann im vorliegenden Fall keine Terminsgebühr anfallen (BGH, Beschl. v. 1.2.2007, NJW 2007, 1461; Beschl. v. 15.3.2007, NJW 2007, 2644). - BGH, 15.03.2007 - V ZB 170/06
Erfallen der Terminsgebühr für die Berufungsinstanz bei Zurückweisung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2010 - 3 E 15/09
Eine Ausweitung der Gebühr auf Beschlussverfahren, die in der Regel ohne mündliche Verhandlung durchgeführt werden (hier § 101 Abs. 3 VwGO), war hingegen von Gesetzgeber nicht beabsichtigt; damit kann im vorliegenden Fall keine Terminsgebühr anfallen (BGH, Beschl. v. 1.2.2007, NJW 2007, 1461; Beschl. v. 15.3.2007, NJW 2007, 2644). - VGH Baden-Württemberg, 05.02.1993 - 1 S 280/93
Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts nur bei wesentlichem Beitrag zur …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2010 - 3 E 15/09
Denn diese Tätigkeiten sind mit der diesem erstatteten Verfahrensgebühr mit abgegolten (VGH BW, Beschl. v. 5.2.1993, NVwZ-RR 1993, 448;… Mayer, in: Mayer/Kroiß, RVG, 2. Aufl. 2006, Nr. 1002 VV Rn. 18 m. w. N.).
- VG Leipzig, 26.06.2013 - 1 K 916/11
Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis
Eine solche Mitwirkung ist nur anzunehmen, wenn der Prozessbevollmächtigte an der Erledigung durch seine Tätigkeit in dem Umfang mitgewirkt hat, die über das hinausgeht, was von ihm allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist und durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht als abgegolten angesehen werden können (vgl. SächsOVG, Beschl. 12.2.2010 - 3 E 15/09; Beschl. v. 22.8.2002 - 5 E 60/02 - VG Leipzig, Beschl. v. 26.4.2011 - 1 L 1100/10 - Beschl. v. 13.6.2006 - 5 K 1372/05 -). - VG Neustadt, 11.10.2013 - 1 L 497/13
Mangelnde Einstufbarkeit einer Terminsgebühr als modifizierte allgemeine …
Da es hieran im vorliegenden Verfahren aber fehlt, fällt keine Terminsgebühr an (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 -, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 170/06 - und Beschluss vom 28. Februar 2012 - XI ZB 15/11 ; OVG Sachsen, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 3 E 15/09 , [...] und VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 3 L 468/11.NW, m.w.N.). - VG Neustadt, 02.07.2013 - 1 L 497/13
Zur Entstehung einer Terminsgebühr für den bevollmächtigten Rechtsanwalt eines …
Da es hieran im vorliegenden Verfahren aber fehlt, fällt keine Terminsgebühr an (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZB 110/06 -, Beschluss vom 15. März 2007 - V ZB 170/06 - und Beschluss vom 28. Februar 2012 - XI ZB 15/11; OVG Sachsen, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 3 E 15/09, juris und VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 3 L 468/11.NW, m.w.N.).
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