Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 21.06.2005 - 3 E 2239/04 (4) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
IHKG § 2 Abs. 1 § 3 Abs. 3 S. 3, S. 4
Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewerberecht: IHK-Beitragspflicht auch im Verlustfall; Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Industrie- und Handelskammer-Beitrags (IHK-Beitrags); Verpflichtung zur Zahlung des Beitrags bei Erwirtschaftung von Verlusten im Beitragsjahr
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VG Darmstadt, 19.08.1997 - 3 E 528/97
Auszug aus VG Darmstadt, 21.06.2005 - 3 E 2239/04
Das erkennende Gericht hat insofern in seinem Urteil vom 19.08.1997 -3 E 528/97 (1)-, GewArch.
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