Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 06.03.2002 - 3 E 3292/01 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylbLG § 2; AsylbLG § 7 Abs. 1 S. 1
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Mittellosigkeit, Einkommen, Vermögen, Anrechnung, Einkommen aus Straftaten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2003, 65
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Hessen, 07.12.2005 - L 7 AS 81/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweifel an der Hilfebedürftigkeit - illegale …
Der Kläger habe die bestehenden Zweifel an seiner Hilfebedürftigkeit nicht ausräumen können." Aus einem Urteil vom 6. März 2002 des VG (Az.: 3 E 3292/01) führt der Antragsgegner an: "Es verstünde sich von selbst, dass diese aus kriminellen Verhaltserweisen erzielten wirtschaftlichen Vorteile bei der Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz habe, nicht aufgeblendet werden können." Weiter zitiert der Antragsgegner eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 24. Juni 1997, Az.: 9 TZ 1937/97): "Es entspreche der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Bewilligung von Sozialhilfeleistungen zum Gegenstand hat, nicht in Betracht kommt, wenn - wie hier - die Einkommens- und Vermögenslage der Hilfesuchenden unklar ist. - VG Frankfurt/Main, 20.08.2003 - 3 G 3283/03
Illegal erzieltes Einkommen und sozialhilferechtlicher Bedarf
Dies hat das Gericht wiederholt entschieden (vgl. z. B. Beschluss vom 10.07.2000 - 3 G 3226/00 - Juris, Beschluss vom 04.09.2001 - 3 E 3292/01 - Juris).
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