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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6765
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99 (https://dejure.org/1999,6765)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.08.1999 - 3 E 514/99 (https://dejure.org/1999,6765)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. August 1999 - 3 E 514/99 (https://dejure.org/1999,6765)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung bei schriftsätzlich abgegebener Erledigungserklärung und Anfall der Erledigungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsgebühren; Verhandlungsgebühr; Kostenentscheidung; Erledigungserklärung; Gebührenauswechslung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2000, 577 (Ls.)
  • AnwBl 2000, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98

    Rechtsanwaltsgebühren; Erledigung eines Rechtsstreits; Vergleichsgebühr; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99
    Dabei kann von einer Mitwirkung bei der Erledigung nur gesprochen werden, wenn der Rechtsanwalt besondere Bemühungen mit dem Ziel einer Erledigung der Rechtssache ohne Sachentscheidung des Gerichts entfaltet, welche über eine ,,normale", durch die Prozess- bzw. Erörterungs- und Verhandlungsgebühr abgegoltene Prozessführung hinausgehen (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 11. Januar 1999 ­ 3 E 808/98 ­, NVwZ-RR 1999, 348).
  • LG Köln, 22.07.1998 - 1 T 261/98
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99
    Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen war der Rechtsstreit beendet und es war nach § 161 Abs. 2 VwGO nur noch durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden; eine mündliche Verhandlung war für diese Entscheidung nicht (mehr) vorgeschrieben (vgl. § 101 Abs. 3 VwGO),(Ebenso BayVGH, Beschl. v. 25.11.1992 ­ 12 C 92.235 ­, BayVBl. 1994, 159; ferner [jeweils zu § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO]: OLG Schleswig, Beschl. v. 16.6.1994 ­ 9 W 87/94 ­, AnwBl. 1994, 473; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.5.1998 ­ 3 W 25/98 ­, Justiz 1999, 17; LG Köln, Beschl. v. 22.7.1998 ­ 1 T 261/98 ­, NJW-RR 1998, 1692).
  • OLG Schleswig, 16.06.1994 - 9 W 87/94
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99
    Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen war der Rechtsstreit beendet und es war nach § 161 Abs. 2 VwGO nur noch durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden; eine mündliche Verhandlung war für diese Entscheidung nicht (mehr) vorgeschrieben (vgl. § 101 Abs. 3 VwGO),(Ebenso BayVGH, Beschl. v. 25.11.1992 ­ 12 C 92.235 ­, BayVBl. 1994, 159; ferner [jeweils zu § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO]: OLG Schleswig, Beschl. v. 16.6.1994 ­ 9 W 87/94 ­, AnwBl. 1994, 473; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.5.1998 ­ 3 W 25/98 ­, Justiz 1999, 17; LG Köln, Beschl. v. 22.7.1998 ­ 1 T 261/98 ­, NJW-RR 1998, 1692).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.1998 - 3 W 25/98
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99
    Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen war der Rechtsstreit beendet und es war nach § 161 Abs. 2 VwGO nur noch durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden; eine mündliche Verhandlung war für diese Entscheidung nicht (mehr) vorgeschrieben (vgl. § 101 Abs. 3 VwGO),(Ebenso BayVGH, Beschl. v. 25.11.1992 ­ 12 C 92.235 ­, BayVBl. 1994, 159; ferner [jeweils zu § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO]: OLG Schleswig, Beschl. v. 16.6.1994 ­ 9 W 87/94 ­, AnwBl. 1994, 473; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.5.1998 ­ 3 W 25/98 ­, Justiz 1999, 17; LG Köln, Beschl. v. 22.7.1998 ­ 1 T 261/98 ­, NJW-RR 1998, 1692).
  • VGH Bayern, 25.11.1992 - 12 C 92.235
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99
    Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen war der Rechtsstreit beendet und es war nach § 161 Abs. 2 VwGO nur noch durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden; eine mündliche Verhandlung war für diese Entscheidung nicht (mehr) vorgeschrieben (vgl. § 101 Abs. 3 VwGO),(Ebenso BayVGH, Beschl. v. 25.11.1992 ­ 12 C 92.235 ­, BayVBl. 1994, 159; ferner [jeweils zu § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO]: OLG Schleswig, Beschl. v. 16.6.1994 ­ 9 W 87/94 ­, AnwBl. 1994, 473; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.5.1998 ­ 3 W 25/98 ­, Justiz 1999, 17; LG Köln, Beschl. v. 22.7.1998 ­ 1 T 261/98 ­, NJW-RR 1998, 1692).
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