Rechtsprechung
| VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Gemeinderatsfraktion; Ausschluss eines Mitgliedes wegen kritischer Äußerungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Gemeinderatsfraktion; Ausschluss eines Mitgliedes wegen kritischer Äußerungen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fraktionsmitglied einer Gemeindevertretung darf nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschlossen werden - Ausschluss eines Fraktionsmitglieds aus der CDU-Fraktion einer Gemeindevertretung rechtswidrig
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- VGH Hessen, 13.12.1989 - 6 TG 3175/89
Ausschluß aus einer Gemeinderatsfraktion
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Eine Fraktion im Sinne des § 36a HGO stellt einen freiwilligen, auf gewisse Dauer angelegten Zusammenschluss von in kommunalpolitischen Grundüberzeugungen und Zielsetzungen gleichgesinnten Mandatsträgern zu dem Zweck, ihre übereinstimmenden politischen Ziele durch geschlossenes Auftreten in der Vertretungskörperschaft durchzusetzen, dar (HessVGH, NVwZ 1990, 391) und ist somit eine organschaftliche Vereinigung von Gemeindevertretern (HessVGH, NVwZ 1986, 328).Trifft die Fraktion, so wie hier, in ihrer Geschäftsordnung keine Regelung, so ist ein Ausschluss nur aus wichtigem Grund zulässig (HessVGH NVwZ-RR 1997, 308; NVwZ 1990, 391), also ist auf den Maßstab zurückzugreifen, der allgemein für die Beendigung von Beteiligungen in Dauerrechtsverhältnissen gilt (HessVGH, 8. Senat, 5.1.1998, AZ: 8 TG 3361/97).
Rn. 18 Dieser ist in der Regel materiell rechtmäßig, wenn jemand das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört, indem er bei einer zentralen Frage, auf die sich der politische Konsens bezieht, abweichend stimmt und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (HessVGH NVwZ 1990, 391; HSGZ 1987, 209; NVwZ 1984, 55; VG Wiesbaden HSGZ 1995, 109, 112) bzw. wenn der Einzelne in zentralen Bereichen abweicht oder in Kernfragen dissentiert, die große Linie der Fraktion verlässt, eine grobe Schädigung der Fraktion verursacht und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (VG Wiesbaden, 3. Kammer, 10.11.1994, AZ: 3/3 G 1094/94).
- VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87
Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Letztlich fehlt es an einer für einen Verwaltungsakt unabdingbaren Regelung im Außenverhältnis (HessVGH, DVBl. 1989, 934). - VGH Bayern, 29.07.1987 - 4 B 86.01352
Sitzungsausschluss wegen fortgesetzter erheblicher Störungen
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Die Leistungsklage entspricht dem Rechtsschutzbegehren nicht, soweit das Klageziel darauf gerichtet ist, die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Maßnahme festzustellen, was hier der Fall ist, oder Zuständigkeiten zu klären (VGH Bad.-Württb. DÖV 1983, 862; BayVGH BayVBl. 1988, 16).
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.1983 - 9 S 1466/81
Wahl des studentischen Verwaltungsratsmitglieds
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Die Leistungsklage entspricht dem Rechtsschutzbegehren nicht, soweit das Klageziel darauf gerichtet ist, die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Maßnahme festzustellen, was hier der Fall ist, oder Zuständigkeiten zu klären (VGH Bad.-Württb. DÖV 1983, 862; BayVGH BayVBl. 1988, 16). - VGH Hessen, 05.01.1998 - 8 TG 3361/97
Ausschluß eines Mitgliedes aus der Fraktion - Verfahren und inhaltliche …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Trifft die Fraktion, so wie hier, in ihrer Geschäftsordnung keine Regelung, so ist ein Ausschluss nur aus wichtigem Grund zulässig (HessVGH NVwZ-RR 1997, 308; NVwZ 1990, 391), also ist auf den Maßstab zurückzugreifen, der allgemein für die Beendigung von Beteiligungen in Dauerrechtsverhältnissen gilt (HessVGH, 8. Senat, 5.1.1998, AZ: 8 TG 3361/97). - VGH Hessen, 22.05.1996 - 6 TG 3665/95
Fehlender Hinweis in der Rechtsmittelbelehrung auf die gleichzeitig erfolgte …
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Trifft die Fraktion, so wie hier, in ihrer Geschäftsordnung keine Regelung, so ist ein Ausschluss nur aus wichtigem Grund zulässig (HessVGH NVwZ-RR 1997, 308; NVwZ 1990, 391), also ist auf den Maßstab zurückzugreifen, der allgemein für die Beendigung von Beteiligungen in Dauerrechtsverhältnissen gilt (HessVGH, 8. Senat, 5.1.1998, AZ: 8 TG 3361/97). - VGH Hessen, 16.08.1983 - II OE 67/82
Anfechtung eines Mandatsverzichts
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Rn. 18 Dieser ist in der Regel materiell rechtmäßig, wenn jemand das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört, indem er bei einer zentralen Frage, auf die sich der politische Konsens bezieht, abweichend stimmt und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (HessVGH NVwZ 1990, 391; HSGZ 1987, 209; NVwZ 1984, 55; VG Wiesbaden HSGZ 1995, 109, 112) bzw. wenn der Einzelne in zentralen Bereichen abweicht oder in Kernfragen dissentiert, die große Linie der Fraktion verlässt, eine grobe Schädigung der Fraktion verursacht und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (VG Wiesbaden, 3. Kammer, 10.11.1994, AZ: 3/3 G 1094/94). - VG Wiesbaden, 10.11.1994 - 3 G 1094/94
Auszug aus VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 E 980/07
Rn. 18 Dieser ist in der Regel materiell rechtmäßig, wenn jemand das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört, indem er bei einer zentralen Frage, auf die sich der politische Konsens bezieht, abweichend stimmt und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (HessVGH NVwZ 1990, 391; HSGZ 1987, 209; NVwZ 1984, 55; VG Wiesbaden HSGZ 1995, 109, 112) bzw. wenn der Einzelne in zentralen Bereichen abweicht oder in Kernfragen dissentiert, die große Linie der Fraktion verlässt, eine grobe Schädigung der Fraktion verursacht und damit einer weiteren Zusammenarbeit den Boden entzieht (VG Wiesbaden, 3. Kammer, 10.11.1994, AZ: 3/3 G 1094/94).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - 15 A 1211/16
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausschließung eines Fraktionsmitglieds im …
Rn. 17 Vgl. in diesem Sinne etwa VG Braunschweig, Urteil vom 12. September 2007 - 1 A 37/07 -, juris Rn. 26 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 25. September 2007 - 3 E 980/07 -, juris Rn. 20. - VG Wiesbaden, 25.09.2007 - 3 G 979/07 Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller mit sofortiger Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacherechtsstreits - 3 E 980/07 - wieder in seine Rechte aus der Fraktionsmitgliedschaft einzusetzen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakte sowie die Akte im Klageverfahren - Az.: 3 E 980/07 -.
Dies ergibt sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils im Verfahren A. ./. CDU Fraktion der Gemeindevertretung A-Stadt, Az.: 3 E 980/07(1) -, wonach festgestellt worden ist, dass der Ausschluss des Klägers aus der CDU Fraktion der Gemeindevertretung A-Stadt in der Fraktionssitzung am 19.07.2007 rechtswidrig erfolgt ist.
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