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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16510
OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10 (https://dejure.org/2010,16510)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18.06.2010 - 3 EO 126/10 (https://dejure.org/2010,16510)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 3 EO 126/10 (https://dejure.org/2010,16510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 4 Abs 1 GlüStVtrG TH, § 9 Abs 1 GlüStVtrG TH, § 10 Abs 2 GlüStVtrG TH, § 10 Abs 5 GlüStVtrG TH
    Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des GlüStV und des GlSpielG TH; Maßstab für die Annahmestellendichte ist nicht die Relation Wettannahmestellen zur Bevölkerunganzahl, sondern Wettannahmestellen zur Fläche des Bundeslandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols; Zulässigkeit des Antrags eines privaten Wettvermittlers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Untersagungsverfügung zur Vermittlung von Sportwetten; Kriterien zur Beurteilung der sog. Vertriebsdichte ("Annahmestellendichte") ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Rn. 4 Seit jener Änderung der Rechtslage zum 1. Januar 2008 sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung die nunmehr geltenden Gesetzesbestimmungen anzuwenden (vgl. nur die Beschlüsse des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 28, und - 11 MC 489/07 -, sowie den letzterem nachfolgenden Beschluss des BVerfG vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, Juris, Rdn. 13, 22;… ferner etwa den jüngst ergangenen Beschluss des OVG Rh-Pf vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, Juris, Rdn. 2, m. w. N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem bereits erwähnten Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 - (Juris) entschieden, dass die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine behördliche Verfügung, durch die - wie hier - die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden ist, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden sei.

    Insoweit genügt zwar nicht mehr nur ein Mindestmaß an Regelungskonsistenz, wie dies während der im Sportwettenurteil gesetzten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2007 der Fall war (und wie es in der Rechtsprechung des Senats als in Thüringen gewahrt angesehen worden ist;… vgl. nur den Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 -, a. a. O.), sondern es ist nunmehr erforderlich, dass die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die mit ihnen verfolgten legitimen Gemeinwohlziele eine 'vollständige Konsistenz' aufweisen, um in zulässiger Weise das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG beschränken zu können (vgl. dazu nur BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, Juris, Rdn. 24 f.).

    Rn. 10 Nach summarischer Prüfung in diesem Eilverfahren geht der Senat davon aus, dass die nunmehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine solche Konsistenz aufweisen und konsequent insbesondere an dem legitimen Ziel orientiert sind, die Wettsucht zu bekämpfen und die Wettleidenschaft zu begrenzen (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009, a. a. O., Rdn. 29 ff.).

    Rn. 11 Insoweit sind insbesondere zu nennen: Der Minderjährigenschutz ( § 4 Abs. 3 GlüStV , § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 Nr. 2 ThürGlüG ), zumal in Verbindung mit dem Erfordernis einer Kundenkarte, deren Ausstellung eine Altersverifikation voraussetzt, das Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot im Internet ( § 4 Abs. 4 GlüStV ; vgl. auch § 8 Abs. 2 Nr. 9 ThürGlüG ), die Bestimmungen über das Sozialkonzept ( § 6 GlüStV ) und die Pflicht zur Aufklärung über die Suchtgefahr nebst Hinweisen auf Beratungs- und Therapiemöglichkeiten ( § 7 GlüStV ), der Schutz für besonders Suchtgefährdete, auch durch Selbstsperre, und der Ausschluss gesperrter Spieler ( § 8 GlüStV , § 7 ThürGlüG ; § 21 Abs. 3 GlüStV ), die Begrenzung der Zahl der Annahmestellen ( § 10 Abs. 3 GlüStV , § 2 Abs. 5 ThürGlüG ) sowie die in § 21 Abs. 2 GlüStV näher ausgestaltete Pflicht zur organisatorischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und personellen Trennung von der Veranstaltung oder Organisation von Sportereignissen und dem Betrieb von Einrichtungen, in denen Sportveranstaltungen stattfinden, und die weiteren dort festgelegten Restriktionen (zu weiteren die Regelungskonsistenz flankierenden Bestimmungen vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009, a. a. O., Rdn. 29 ff.).

    In Betracht käme vor dem Hintergrund der nunmehr konsequenten und konsistenten gesetzlichen Regelungen ohnehin nur ein grundlegendes Umsetzungsdefizit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009, a. a. O., Rdn. 44 f.).

    Er teilt insoweit die einschlägigen Überlegungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 489/07 - (Beschlussumdruck, S. 25 f.), der Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2009 (a. a. O.) gewesen ist.

    Rn. 23 "Ferner sind auch die Ausführungen zu den verfassungsrechtlichen Fragen des Sportwettenmonopols (vgl. Beschwerdebegründung, S. 3 ff.), insbesondere auch der Vortrag zur tatsächlichen Umsetzung in Thüringen (vgl. Beschwerdebegründung, S. 4 ff.), nicht geeignet, ein grundlegendes Umsetzungsdefizit (s. o., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. März 2009, a. a. O., Rdn. 44 f.) aufzuzeigen.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. das sog. Sportwettenurteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276; Juris), unter denen das Sportwettenmonopol in Deutschland aufrechterhalten werden darf, sind nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags - GlüStV - und des Thüringer Glücksspielgesetzes - ThürGlüG - zum 1. Januar 2008 mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit auch in Thüringen erfüllt.

    Er teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach in Thüringen - ebenso wie in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Rh-Pf, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, OVG Saarl., Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 10 CS 08.1364 -, SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07 -, OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 1 S 70/08 - und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, HambOVG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 4 Bs 235/08 -, OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 -, NdsOVG, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 11 ME 367/08 -, VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 -, HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 2539/08 -, alle zitiert nach Juris) - die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen sog. Sportwettenurteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276; Juris) erfüllt sind, unter denen das Sportwettenmonopol in Deutschland aufrechterhalten werden darf.

    Rn. 9 Auch in Thüringen werden die landesrechtlichen Regelungen in Verbindung mit denjenigen des Glücksspielstaatsvertrags den Anforderungen gerecht, die nach Maßgabe des Sportwettenurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (BVerfGE 115, 276; Juris) an die rechtliche Ausgestaltung des staatlichen Monopols zu stellen sind.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Konsistenzanforderungen schon in seinem Sportwettenurteil vom 28. März 2006 (a. a. O.) nicht auf den gesamten Glücksspielsektor erstreckt, und es hat in seinem Beschluss vom 20. März 2009 zur neuen Rechtslage klargestellt, dass insoweit 'nur eine konsequente und konsistente Ausgestaltung eines aus ordnungsrechtlichen Gründen beim Staat monopolisierten Sportwettangebots' vonnöten ist (…BVerfG, a. a. O., Juris, Rdn. 17).

    Der Gesetzgeber durfte das zur Suchtbekämpfung und Begrenzung der Wettleidenschaft geeignete Mittel des staatlichen Sportwettenmonopols, so wie er es nunmehr rechtlich ausgestaltet hat (s. o.), im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative auch als erforderlich ansehen (vgl. hierzu bereits das Sportwettenurteil des BVerfG vom 28. März 2006, a. a. O., Juris, Rdn. 115 ff.;… zur Eignung: Rdn. 111 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Rn. 4 Seit jener Änderung der Rechtslage zum 1. Januar 2008 sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung die nunmehr geltenden Gesetzesbestimmungen anzuwenden (vgl. nur die Beschlüsse des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 28, und - 11 MC 489/07 -, sowie den letzterem nachfolgenden Beschluss des BVerfG vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, Juris, Rdn. 13, 22;… ferner etwa den jüngst ergangenen Beschluss des OVG Rh-Pf vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, Juris, Rdn. 2, m. w. N.).

    So etwa genügte eine bislang noch unvollkommene Neuausrichtung der Kapazität des Annahmestellennetzes nicht, um ein solch grundlegendes Defizit zu begründen (…vgl. BVerfG, a. a. O., Rdn. 44; Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 64 ff.).

    Der Senat hält nicht mehr an den Bedenken fest, die in seinen sog. Zwischenverfügungen vom 22. Dezember 2008 - 3 EO 666/08 - und vom 25. Februar 2009 - 3 EO 644/08 - zum Ausdruck gekommen sind, sondern geht derzeit davon aus, dass das staatliche Sportwettenmonopol - entgegen der auch vom Antragsteller vertretenen Ansicht - insbesondere nicht deswegen gegen die in Art. 49 EGV verankerte Dienstleistungsfreiheit verstößt, weil es an hinreichend kohärenten und systematischen Regelungen bezogen auf den gesamten Glücksspielbereich fehle (…vgl. dazu nur den jüngst ergangenen Beschluss des OVG Saarl. vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, a. a. O., Juris, Rdn. 72 ff., mit zahlreichen Nachweisen; vgl. zum Stand der Diskussion ferner auch die Beschlüsse des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 28, und des VGH BW vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 -, Juris, jeweils ebenfalls m. w. N.).

    Im Übrigen nimmt der Senat insoweit Bezug auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 - (ThürVBl. 2007, 83 ff.;… Juris, Rdn. 26; vgl. zu diesem Aspekt auch den Beschluss des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 95).".

  • OVG Thüringen, 12.12.2006 - 3 EO 663/06

    Lotterierecht; Vermittlung von Sportwetten; Berufsfreiheit; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Rn. 3 "Der Senat hält im Ergebnis an seiner Rechtsprechung fest, die zur früheren Sach- und Rechtslage vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags - GlüStV - und des Thüringer Glücksspielgesetzes - ThürGlüG - zum 1. Januar 2008 ergangen ist (vgl. nur den Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 -, ThürVBl. 2007, 83, Juris).

    Rn. 5 Diese Voraussetzungen für ein behördliches Einschreiten gegen die vom Antragsteller betriebene Sportwettenvermittlung liegen jedenfalls nach neuer Rechtslage vor (darauf, dass der Senat diese Voraussetzungen auch nach früherer Rechtslage bejaht hat, vgl. etwa den bereits erwähnten Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 -, a. a. O., kommt es nicht mehr an).

    Insoweit genügt zwar nicht mehr nur ein Mindestmaß an Regelungskonsistenz, wie dies während der im Sportwettenurteil gesetzten Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2007 der Fall war (und wie es in der Rechtsprechung des Senats als in Thüringen gewahrt angesehen worden ist; vgl. nur den Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 -, a. a. O.), sondern es ist nunmehr erforderlich, dass die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf die mit ihnen verfolgten legitimen Gemeinwohlziele eine 'vollständige Konsistenz' aufweisen, um in zulässiger Weise das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG beschränken zu können (vgl. dazu nur BVerfG…, Beschluss vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, Juris, Rdn. 24 f.).

    Im Übrigen nimmt der Senat insoweit Bezug auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 3 EO 663/06 - (ThürVBl. 2007, 83 ff.;… Juris, Rdn. 26;… vgl. zu diesem Aspekt auch den Beschluss des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 95).".

  • OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09

    Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Er teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach in Thüringen - ebenso wie in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Rh-Pf, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, OVG Saarl., Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 10 CS 08.1364 -, SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07 -, OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 1 S 70/08 - und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, HambOVG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 4 Bs 235/08 -, OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 -, NdsOVG, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 11 ME 367/08 -, VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 -, HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 2539/08 -, alle zitiert nach Juris) - die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen sog. Sportwettenurteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276; Juris) erfüllt sind, unter denen das Sportwettenmonopol in Deutschland aufrechterhalten werden darf.

    Der Senat hält nicht mehr an den Bedenken fest, die in seinen sog. Zwischenverfügungen vom 22. Dezember 2008 - 3 EO 666/08 - und vom 25. Februar 2009 - 3 EO 644/08 - zum Ausdruck gekommen sind, sondern geht derzeit davon aus, dass das staatliche Sportwettenmonopol - entgegen der auch vom Antragsteller vertretenen Ansicht - insbesondere nicht deswegen gegen die in Art. 49 EGV verankerte Dienstleistungsfreiheit verstößt, weil es an hinreichend kohärenten und systematischen Regelungen bezogen auf den gesamten Glücksspielbereich fehle (vgl. dazu nur den jüngst ergangenen Beschluss des OVG Saarl. vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, a. a. O., Juris, Rdn. 72 ff., mit zahlreichen Nachweisen;… vgl. zum Stand der Diskussion ferner auch die Beschlüsse des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 28, und des VGH BW vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 -, Juris, jeweils ebenfalls m. w. N.).

    Der Senat teilt vielmehr die gegenüber einer solchen Gesamtbetrachtung ('Gesamtkohärenz') angeführten Bedenken (vgl. dazu etwa den soeben erwähnten Beschluss des OVG Saarl. vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, a. a. O., sowie Ruttig , Anmerkung zum Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, ZfWG 2008, 451 ff.), und er hält diese Bedenken nach vorläufiger Prüfung auch für durchgreifend.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2009 - 6 B 10998/09

    Private Sportwetten nach Änderung des Glücksspielgesetzes vorläufig verboten

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Er teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach in Thüringen - ebenso wie in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Rh-Pf, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, OVG Saarl., Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 10 CS 08.1364 -, SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07 -, OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 1 S 70/08 - und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, HambOVG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 4 Bs 235/08 -, OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 -, NdsOVG, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 11 ME 367/08 -, VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 -, HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 2539/08 -, alle zitiert nach Juris) - die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen sog. Sportwettenurteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276; Juris) erfüllt sind, unter denen das Sportwettenmonopol in Deutschland aufrechterhalten werden darf.

    Rn. 4 Seit jener Änderung der Rechtslage zum 1. Januar 2008 sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung die nunmehr geltenden Gesetzesbestimmungen anzuwenden (…vgl. nur die Beschlüsse des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 28, und - 11 MC 489/07 -, sowie den letzterem nachfolgenden Beschluss des BVerfG vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, Juris, Rdn. 13, 22; ferner etwa den jüngst ergangenen Beschluss des OVG Rh-Pf vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, Juris, Rdn. 2, m. w. N.).

    Einen Grund für darüber hinausgehende, strengere Anforderungen vermag der Senat - zumal unter Beachtung von Einschätzungsprärogative und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - nicht zu erkennen (vgl. auch OVG Rh-Pf, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, a. a. O., Juris, Rdn. 18).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08

    Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Er teilt die Ansicht des Verwaltungsgerichts, wonach in Thüringen - ebenso wie in anderen Bundesländern (vgl. etwa OVG Rh-Pf, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, OVG Saarl., Beschluss vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, BayVGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 10 CS 08.1364 -, SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 BS 179/07 -, OVG Bln-Bbg, Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - 1 S 70/08 - und vom 8. April 2009 - 1 S 212.08 -, HambOVG, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 4 Bs 235/08 -, OVG NRW, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 4 B 298/08 -, NdsOVG, Beschluss vom 16. Februar 2009 - 11 ME 367/08 -, VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 -, HessVGH, Beschluss vom 28. Januar 2009 - 7 B 2539/08 -, alle zitiert nach Juris) - die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dessen sog. Sportwettenurteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276; Juris) erfüllt sind, unter denen das Sportwettenmonopol in Deutschland aufrechterhalten werden darf.

    Der Senat hält nicht mehr an den Bedenken fest, die in seinen sog. Zwischenverfügungen vom 22. Dezember 2008 - 3 EO 666/08 - und vom 25. Februar 2009 - 3 EO 644/08 - zum Ausdruck gekommen sind, sondern geht derzeit davon aus, dass das staatliche Sportwettenmonopol - entgegen der auch vom Antragsteller vertretenen Ansicht - insbesondere nicht deswegen gegen die in Art. 49 EGV verankerte Dienstleistungsfreiheit verstößt, weil es an hinreichend kohärenten und systematischen Regelungen bezogen auf den gesamten Glücksspielbereich fehle (…vgl. dazu nur den jüngst ergangenen Beschluss des OVG Saarl. vom 5. Oktober 2009 - 3 B 321/09 -, a. a. O., Juris, Rdn. 72 ff., mit zahlreichen Nachweisen; vgl. zum Stand der Diskussion ferner auch die Beschlüsse des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 28, und des VGH BW vom 11. Februar 2009 - 6 S 3328/08 -, Juris, jeweils ebenfalls m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Rn. 4 Seit jener Änderung der Rechtslage zum 1. Januar 2008 sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung die nunmehr geltenden Gesetzesbestimmungen anzuwenden (vgl. nur die Beschlüsse des Nds. OVG vom 8. Juli 2008 - 11 MC 71/08 -, Juris, Rdn. 28, und - 11 MC 489/07 -, sowie den letzterem nachfolgenden Beschluss des BVerfG vom 20. März 2009 - 1 BvR 2410/08 -, Juris, Rdn. 13, 22;… ferner etwa den jüngst ergangenen Beschluss des OVG Rh-Pf vom 23. Oktober 2009 - 6 B 10998/09 -, Juris, Rdn. 2, m. w. N.).

    Er teilt insoweit die einschlägigen Überlegungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 8. Juli 2008 - 11 MC 489/07 - (Beschlussumdruck, S. 25 f.), der Gegenstand der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 2009 (…a. a. O.) gewesen ist.

  • OVG Thüringen, 08.12.2009 - 3 EO 593/09

    Lotterierecht; Lotterierecht; Sportwetten; Sportwettenmonopol; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Auch in gemeinschaftsrechtlicher Hinsicht bestehen nach vorläufiger Prüfung keine solchen Bedenken gegen das staatliche Wettmonopol, die es geböten, einem privaten Wettvermittler vorläufigen Rechtsschutz gegen Verfügungen zu gewähren, durch die die Vermittlung von Sportwetten untersagt wird (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung; vgl. Beschluss vom 08.12.2009 - 3 EO 593/09 -(ThürVBl 2010, 205)).

    Rn. 2 Der Senat hat in seinen vier Leitentscheidungen vom 8. Dezember 2009 (vgl. nur den veröffentlichten Beschluss im Verfahren 3 EO 593/09; Juris m. w. N.; ferner die drei weiteren Beschlüsse vom gleichen Tage in den Verfahren 3 EO 644/08, 3 EO 645/08 und 3 EO 145/09) zur Interessenabwägung in Eilverfahren, die die Untersagung der Vermittlung (und des Bewerbens) von Sportwetten betreffen, Folgendes ausgeführt:.

  • VG Stuttgart, 24.07.2007 - 4 K 4435/06

    Vorabentscheidungsersuchen an EuGH - zu den Voraussetzungen einer systematischen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.06.2010 - 3 EO 126/10
    Ihre Beantwortung muss vielmehr einem Hauptsachverfahren vorbehalten bleiben, dessen Ergebnis überdies maßgeblich präjudiziert werden dürfte durch die anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen vom 7. Mai 2007 - 10 E 13/07 - und des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Juli 2007 - 4 K 4435/06 - (jeweils veröffentlicht in Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08

    Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität …

  • VG Gießen, 07.05.2007 - 10 E 13/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen über eine österreichische …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - 4 B 298/08

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst geschlossen

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 1 S 212.08

    Glücksspiel: Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages und des Berliner …

  • OVG Sachsen, 10.06.2009 - 3 BS 179/07

    Das staatliche Sportwettenmonopol im Freistaat Sachsen ist rechtmäßig.

  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1364

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter ; Staatsmonopol

  • VGH Hessen, 28.01.2009 - 7 B 2539/08

    Rechtmäßigkeit des hessischen Sportwettenmonopols

  • OVG Hamburg, 27.02.2009 - 4 Bs 235/08
  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …

    Rn. 139 Das staatliche Wettmonopol ist auch nicht deshalb zumutbar, weil der Gesetzgeber von der ihm zustehenden Einschätzungsprärogative (im Eilverfahren keine Überschreitung der Grenzen der Prärogative erkennbar: OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. März 2011, 4 B 48/11, Rn. 35 - juris; auf die Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers ebenfalls hinweisend: BVerwG…, Urteil vom 24. November 2010, 8 C 14/09, Rn. 29 f. - juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 18. Juni 2010, 3 EO 126/10, Rn. 12 - juris; Oberverwaltungsgericht Bremen…, Beschluss vom 11. März 2010, 1 B 314/09, Rn. 60 - juris) zutreffend Gebrauch gemacht hätte.
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