Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 80 Abs 3 S 1 VwGO
Spielhallenschließung - Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung - vdai.de
Der Gesetzgeber hat durch die Übergangsfrist des § 10 Abs. 2 Nr. 1 SpielhG TH (vgl. auch § 29 Abs. 4 GlüStV) zu erkennen gegeben, dass die insbesondere durch die Regelungen der §§ 3 und 4 SpielhG TH verfolgten gesetzgeberischen Ziele u. a. zur Eindämmung und Bekämpfung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung i.R.d. Schließungverfügung von Spielhallen zur Eindämmung und Bekämpfung der Spielsucht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung i.R.d. Schließungverfügung von Spielhallen zur Eindämmung und Bekämpfung der Spielsucht
Verfahrensgang
- VG Weimar, 25.07.2013 - 3 E 654/13
- OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Rn. 6 Wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht ausreichend i. S. d. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet, so ist diese Anordnung im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO aufzuheben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 --- 1 DB 26/01 --- Juris, Rdn. 9, und ThürOVG…, Beschluss vom 25. November 2011 --- 2 EO 289/11 --- Juris, Rdn. 20 m. w. N.).Vor dem Hintergrund, dass die Begründungspflicht auch Ausdruck des aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebots effektiven Rechtsschutzes gegen Akte der öffentlichen Gewalt ist, hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 18. September 2001, a. a. O., Juris, Rdn. 6) zu den Anforderungen an den Inhalt der Begründung ausgeführt:.
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Rn. 8 "Die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgesehene aufschiebende Wirkung ist eine adäquate Ausprägung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 --- 1 BvL 39/69 und 14/72 --- BVerfGE 35, 263 ; Beschluss vom 18. Juli 1973 --- 1 BvR 23, 155/73 --- BVerfGE 35, 382 , m. w. N.). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Rn. 8 "Die nach § 80 Abs. 1 VwGO für den Regelfall vorgesehene aufschiebende Wirkung ist eine adäquate Ausprägung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juni 1973 --- 1 BvL 39/69 und 14/72 --- BVerfGE 35, 263 ; Beschluss vom 18. Juli 1973 --- 1 BvR 23, 155/73 --- BVerfGE 35, 382 , m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 28.06.2013 - 10-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Rn. 14 Auf die unter den Beteiligten streitigen Fragen zur Rechtmäßigkeit der Schließungsverfügung kommt es mithin ebenso wenig an wie darauf, ob die Einwände der Antragstellerin gegen die wiederholte Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf eine Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vom 28. Juni 2013 --- Vf. 10-VII-12 u. a. --- Juris) und weitere Verfahrensrügen durchgreifen. - BVerfG, 16.07.1974 - 1 BvR 75/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung der sofortigen Vollziehung …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Art. 19 Abs. 4 GG ist deshalb verletzt, wenn die Anordnung überhaupt keine Begründung enthält (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 1974 --- 1 BvR 75/74 --- BVerfGE 38, 52 ). - OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Sie steht auch mit der Rechtsprechung anderer Senate des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Einklang (…vgl. nur den Beschluss des 2. Senats vom 25. November 2011, a. a. O., Juris, Rdn. 15 ff., unter Bezugnahme auf seinen früheren Beschluss vom 22. Juni 2004 --- 2 EO 159/01 --- und die Beschlüsse des 1. Senats vom 1. März 1994 --- 1 EO 40/94 --- und vom 28. Juli 2011 --- 1 EO 1108/10 --- [im Beschluss vom 25. November 2011 irrtümlich zitiert mit dem Aktenzeichen "1 E 2011/10"], jeweils Juris). - OVG Thüringen, 25.11.2011 - 2 EO 289/11
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Rn. 6 Wird die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht ausreichend i. S. d. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO begründet, so ist diese Anordnung im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 VwGO aufzuheben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. September 2001 --- 1 DB 26/01 --- Juris, Rdn. 9, und ThürOVG, Beschluss vom 25. November 2011 --- 2 EO 289/11 --- Juris, Rdn. 20 m. w. N.). - OVG Thüringen, 01.03.1994 - 1 EO 40/94
Vollziehungsanordnung; Unzureichende Begründung; Gerichtliches Verfahren; Antrag …
Auszug aus OVG Thüringen, 04.12.2013 - 3 EO 494/13
Sie steht auch mit der Rechtsprechung anderer Senate des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Einklang (vgl. nur den Beschluss des 2. Senats vom 25. November 2011, a. a. O., Juris, Rdn. 15 ff., unter Bezugnahme auf seinen früheren Beschluss vom 22. Juni 2004 --- 2 EO 159/01 --- und die Beschlüsse des 1. Senats vom 1. März 1994 --- 1 EO 40/94 --- und vom 28. Juli 2011 --- 1 EO 1108/10 --- [im Beschluss vom 25. November 2011 irrtümlich zitiert mit dem Aktenzeichen "1 E 2011/10"], jeweils Juris).
- VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960
Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des …
Zur Begründung dieser These beruft sie sich nicht auf Aussagen der vertragsschließenden Parteien oder des bayerischen Landesgesetzgebers, sondern ausschließlich auf eine beiläufige Bemerkung im Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2013 (3 EO 494/13 - juris Rn. 13).Rn. 99 Soll aber die Ausdünnung des Angebots an Spielhallen, soweit erst nach dem 28. Oktober 2011 konzessionierte Betriebe inmitten stehen, auch in Thüringen rasch (nämlich ein Jahr nach dem Inkrafttreten des geänderten Glücksspielstaatsvertrags) erfolgen, so erschließt sich die Richtigkeit der Auffassung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts, die partielle Neuregelung des Spielhallenwesens sei "nicht auf eine zeitlich unmittelbare Umsetzung angelegt" (B.v. 4.12.2013 - 3 EO 494/13 - juris Rn. 13), nicht.
Rn. 100 Erst recht nicht gefolgt werden kann dem Standpunkt, der im Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2013 (3 EO 494/13 - juris Rn. 13) vertreten wird, angesichts der in Bayern bestehenden Rechtslage.
Die Situation in Bayern unterscheidet sich insofern von derjenigen in Thüringen: Es war gerade das Fehlen einer kraft Gesetzes bestehenden sofortigen Vollziehbarkeit von Verwaltungsakten, durch die die Schließung einer unerlaubt betriebenen Spielhalle angeordnet wurde, die dem Thüringer Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 4. Dezember 2013 (3 EO 494/13 - juris Rn. 12 f.) Anlass gab, erhöhte Anforderungen an die Begründung des öffentlichen Interesses an der behördlich angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit einer derartigen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO) zu stellen.
- OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem …
Rn. 35 Die Antragstellerin macht zwar des Weiteren geltend, dass auch diese ergänzenden Ausführungen die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht zu tragen vermöchten, weil das Niedersächsische Glücksspielgesetz und der Glücksspielstaatsvertrag langfristige Ziele verfolgten, deren besonders zeitnahe Umsetzung nicht intendiert sei, sodass es einer umso eingehenderen, hier aber fehlenden Begründung anhand der Umstände des Einzelfalls bedurft hätte, um gleichwohl eine sofortige Vollziehung anzuordnen (vgl. Thür. OVG, Beschl. v. 4.12.2013 - 3 EO 494/13 -, LKV 2014, 52 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 13). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2014 - 6 B 10343/14
Sofortige Vollziehung der Schließung einer Spielhalle; Gesetzgebungskompetenz des …
Etwas hiervon Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der in der Beschwerdebegründung erwähnten Entscheidung des Thüringer OVG (3 EO 494/13, ZfWG 2014, 52, juris).Dem kann nicht mit Erfolg entgegen gehalten werden, der Gesetzgeber habe durch großzügig bemessene Übergangsfristen zu erkennen gegeben, dass die von ihm verfolgten gesetzgeberischen Ziele u. a. zur Eindämmung und Bekämpfung der Spielsucht eher langfristig und nicht auf eine zeitlich unmittelbare Umsetzung angelegt seien (so ThürOVG, 3 EO 494/13, ZfWG 2014, 52, juris; VG Gelsenkirchen, 19 L 1790/13, juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 1 S 9.17
Gewerbeuntersagung; Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; wesentliche bauliche …
Die vom "SpielhGBln verfolgte Zielsetzung einer Verknappung des Angebotes an Spielhallen im Land Berlin" sei nämlich nicht auf die zeitlich unmittelbare Umsetzung angelegt (in diesem Sinne: OVG Weimar, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 3 EO 494/13 - juris Rn. 13).Rn. 10 Die von der Antragstellerin angeführte Referenzentscheidung des OVG Weimar betrifft zudem einen nicht vergleichbaren Fall, weil dort "der einzige erkennbare Bezug zwischen der … Schließungsverfügung und der … Anordnung der sofortigen Vollziehung (Nr. 3 des Bescheids) und den späteren 'Gründen' … in dem Satz [bestand] 'Die Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß … war im überwiegenden öffentlichen Interesse und unter pflichtgemäßer Abwägung mit Ihren Belangen gerechtfertigt' " (OVG Weimar, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 3 EO 494/13 -, juris Rn. 11).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 1 M 21/14
Betreiberwechsel für bestehende Spielhalle nach Stichtag
Entsprechendes gilt für den von der Beschwerdeerwiderungsschrift zitierten Beschluss des Thüringischen Oberverwaltungsgerichtes vom 4. Dezember 2013 (- 3 EO 494/13 -, juris) hinsichtlich der Anforderungen an die Begründung einer Vollziehungsanordnung für eine Spielhallen-Schließungsverfügung. - OVG Thüringen, 03.04.2017 - 3 EO 66/17
Ausschluss von dem Besuch einer Kindertagesstätte bei Nichtzahlung der …
Den insoweit zu stellenden Anforderungen (vgl. hierzu grundlegend den Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2013 - 3 EO 494/13 - LKV 2014, 91 mit Nachweisen zu der übereinstimmenden Rechtsprechung des 1. und 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts sowie zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts) wird die hier in Rede stehende Begründung des besonderen Interesses am sofortigen Vollzug des Verwaltungsaktes gerecht. - OVG Thüringen, 31.01.2023 - 3 EO 569/22
Antragsbefugnis des Inhaltsadressaten; Begründung der Anordnung der sofortigen …
Den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt eine schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalles eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält (vgl. grundlegend: Beschluss des Senats vom 4. Dezember 2013 - 3 EO 494/13 - juris Rn. 7 ff.; zuletzt: Thüringer OVG…, Beschluss vom 30. September 2022 - 4 EO 501/22 - juris Rn. 8 ff. jeweils m. w. N.). - OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18
Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand
Es trifft auch nicht zu, wie die Antragstellerin unter Berufung auf eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 2013 (3 EO 494/13 -, juris Rn. 13) sinngemäß meint, dass die gesetzgeberischen Ziele der Eindämmung und Bekämpfung der Spielsucht eher auf langfristige Verfolgung angelegt seien und daher im Rahmen der gebotenen Abwägung mit Grundrechten der Spielhallenbetreiber bei der Härtefallentscheidung über den zeitlich befristeten Befreiungszeitraum von vorne herein geringer gewichtet werden müssten. - OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 1 S 94.18
Spielhalle; Bestandsunternehmen; (neue) Erlaubnis; Ablehnung; Sonderverfahren; …
Soweit der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin auch in diesem Verfahren unter formellen wie inhaltlichen Aspekten des angeordneten Sofortvollzugs auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 4. Dezember 2013 - 3 EO 494/13 - (juris) Bezug nimmt, wird auf die Ausführungen im Senatsbeschluss vom 10. Januar 2019 - OVG 1 S 88.18 - (S. 4 f. m.w.N.) verwiesen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2021 - 4 B 698/19
Aufforderung zur Schließung der Spielhalle durch Betreiben ohne Zulassung; …
Rn. 8 Diesen Anforderungen, auf die im Übrigen auch die von der Antragstellerin angeführte Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4.12.2013 - 3 EO 494/13 -, ZfWG 2014, 52 = juris, Rn. 7) abgestellt hat, hat die Antragsgegnerin hinreichend einzelfallbezogen genügt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2021 - 4 B 699/19
Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung i.R.d. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 1 S 49.18
(Schließungsverfügung für eine Spielhalle, die in demselben Gebäude bzw. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 1 S 36.18
- VG Regensburg, 05.11.2025 - RN 8 S 25.2510
Verpflichtung eines Verkehrsunternehmens zur Abgabe überschießender Einnahmen …
- OVG Thüringen, 05.09.2016 - 3 EO 67/16
Sofortvollzug eines Beschäftigungsverbotes nach dem Ladenöffnungsgesetz …
- VG Weimar, 19.01.2023 - 8 E 940/22
Marktüberwachungsmaßnahmen betreffend einen Lernturm für Kinder
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