Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 05.10.2018 - 3 EO 649/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31272
OVG Thüringen, 05.10.2018 - 3 EO 649/18 (https://dejure.org/2018,31272)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.10.2018 - 3 EO 649/18 (https://dejure.org/2018,31272)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Oktober 2018 - 3 EO 649/18 (https://dejure.org/2018,31272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 12.04.2002 - 3 EO 261/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2018 - 3 EO 649/18
    Eine Versammlungsbehörde darf die Bekanntgabe etwaiger versammlungsbeschränkender Maßnahmen nicht ohne zureichende Gründe verzögern; tut sie dies doch und verhindert dadurch die im versammlungsrechtlichen Eilverfahren gebotene intensive gerichtliche Prüfung, so kann allein dieser Umstand bedingen, dass dem Veranstalter vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist (im Anschluss an B. v. 12. April 2002 - 3 EO 261/02 - Juris, Rdn. 14, unter Hinweis auf den Brokdorf-Beschluss des BVerfG vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 364).

    Wie der Senat in seiner ständigen Spruchpraxis seit seinem Beschluss vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02 - (…Juris, s. dort Rdn. 14) unter Hinweis auf den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 364) wiederholt betont hat, darf eine Versammlungsbehörde die Bekanntgabe etwaiger versammlungsbeschränkender Maßnahmen nicht ohne zureichende Gründe verzögern; tut sie dies doch und verhindert dadurch die im versammlungsrechtlichen Eilverfahren gebotene intensive gerichtliche Prüfung, so kann allein dieser Umstand bedingen, dass dem Veranstalter vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist.

    Insoweit sei es hier bei folgendem Zitat aus dem Senatsbeschluss vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02 - (…a.a.O., Juris, Rdn. 17) belassen:.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2018 - 3 EO 649/18
    Eine Versammlungsbehörde darf die Bekanntgabe etwaiger versammlungsbeschränkender Maßnahmen nicht ohne zureichende Gründe verzögern; tut sie dies doch und verhindert dadurch die im versammlungsrechtlichen Eilverfahren gebotene intensive gerichtliche Prüfung, so kann allein dieser Umstand bedingen, dass dem Veranstalter vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist (im Anschluss an B. v. 12. April 2002 - 3 EO 261/02 - Juris, Rdn. 14, unter Hinweis auf den Brokdorf-Beschluss des BVerfG vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 364).

    Wie der Senat in seiner ständigen Spruchpraxis seit seinem Beschluss vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02 - (…Juris, s. dort Rdn. 14) unter Hinweis auf den Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 364) wiederholt betont hat, darf eine Versammlungsbehörde die Bekanntgabe etwaiger versammlungsbeschränkender Maßnahmen nicht ohne zureichende Gründe verzögern; tut sie dies doch und verhindert dadurch die im versammlungsrechtlichen Eilverfahren gebotene intensive gerichtliche Prüfung, so kann allein dieser Umstand bedingen, dass dem Veranstalter vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren ist.

  • OVG Thüringen, 12.07.2017 - 3 EO 544/17

    "Rechtsrockkonzert" am 15.07.2017 in Themar

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.10.2018 - 3 EO 649/18
    Behördliche Ermittlungen, ob sich etwa aus einem auffälligen Missverhältnis von Einnahmen und Ausgaben Schlussfolgerungen auf den Charakter der Veranstaltung ziehen ließen (vgl. dazu nur die Erwägungen des Senats in seinem Beschluss vom 12. Juli 2017 - 3 EO 544/17 - Beschlussumdruck, S. 3), wurden anscheinend nicht durchgeführt.
  • VG Meiningen, 01.07.2019 - 2 E 769/19

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Auflagen in einem versammlungsrechtlichen …

    Soweit eine Unterbrechungsauflage grundsätzlich für denkbar gehalten wird (ThürOVG, Beschl. vom 05.10.2018 - 3 EO 649/18 -, juris), kommt hinzu, dass keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Versammlungsleiter beharrlich Auflagenverstöße zulassen würde und ein Einschreiten an seiner statt zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich wäre.

    Sie ist erforderlich und - wiewohl auch durch Leichtbier eine maßgebliche Enthemmung erreicht werden kann - geeignet (vgl. ThürOVG, Beschl. vom 05.10.2018 - 3 EO 649/18 -, juris, wonach sich eine Beschränkung auf Leichtbier als "sachgerecht" erweisen könne), weil Versammlung und Alkoholausschank erst in den Abendstunden beginnen werden, sodass die Aufnahme von Alkohol zeitlich limitiert ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2022 - 9 S 1561/22

    Erfolgloser Eilantrag auf Nutzung eines Autobahnabschnitts für eine …

    Unter Berufung auf einen Beschluss des OVG Thüringen vom 05.10.2018 (Az. 3 EO 649/18) führt sie aus, wenn eine Versammlungsbehörde die Bekanntgabe etwaiger versammlungsbeschränkender Maßnahmen ohne zureichende Gründe verzögere und dadurch die im versammlungsrechtlichen Eilverfahren gebotene intensive gerichtliche Prüfung verhindere, so könne allein dieser Umstand bedingen, dass dem Veranstalter vorläufiger Rechtsschutz zu gewähren sei.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23

    Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …

    Hierbei kann auch eine Rolle spielen, ob es ein Beteiligter zu vertreten hat, dass aus zeitlichen Gründen eine hinreichend intensive Prüfung nicht möglich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 96; Thüringer OVG, Beschluss vom 5.10.2018 - 3 EO 649/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24

    Autobahn als Versammlungsort

    Hierbei kann auch eine Rolle spielen, ob es ein Beteiligter zu vertreten hat, dass aus zeitlichen Gründen eine hinreichend intensive Prüfung nicht möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 96; Thüringer OVG, Beschl. v. 5.10.2018 - 3 EO 649/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23

    Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …

    Hierbei kann auch eine Rolle spielen, ob es ein Beteiligter zu vertreten hat, dass aus zeitlichen Gründen eine hinreichend intensive Prüfung nicht möglich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 96; Thüringer OVG, Beschluss vom 5.10.2018 - 3 EO 649/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2025 - 14 ME 2/25

    Demonstration; stationär Kundgebung; Lautsprecher; Lautstärke; Limiter; Verlegung

    Hierbei kann auch eine Rolle spielen, ob es ein Beteiligter zu vertreten hat, dass aus zeitlichen Gründen eine hinreichend intensive Prüfung nicht möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 96; OVG Thüringen, Beschl. v. 5.10.2018 - 3 EO 649/18 - , juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2025 - 14 ME 1/25

    Abwägung; Ausgleich verschiedener Rechte; Beschränkung; praktische Konkordanz; …

    Hierbei kann auch eine Rolle spielen, ob es ein Beteiligter zu vertreten hat, dass aus zeitlichen Gründen eine hinreichend intensive Prüfung nicht möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 96; Thüringer OVG, Beschl. v. 5.10.2018 - 3 EO 649/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2021 - 14 K 4872/16

    Versammlung Anmeldung Frist Bestätigung Verzögerung

    Rn. 38 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 - Vgl. Thüringer OVG, Beschlüsse vom 12. April 2002 - 3 EO 261/02 - und 5. Oktober 2018 - 3 EO 649/18 - jeweils juris; Huck/Müller, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Auflage 2020, § 10 Rn. 8; BeckOK VwVfG/Gerstner-Heck, Stand 1. April 2020, § 10 Rn. 17; KR/Ramsauer § 10 Rn. 19a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Thüringen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht