Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.1970 - III ER 209.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unrichtigkeiten oder Unklarheiten im Tatbestand des Urteils - Ausschluss der Berufung gegen verwaltungsgerichtliche Urteile auf dem Gebiet des Lastenausgleichs - Unterbliebene Verweisung an die Gerichte der ordentlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 14.08.1970 - V LA 108/70
- BVerwG, 16.11.1970 - III ER 209.70
Papierfundstellen
- WM 1971, 514
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 22.06.1966 - V C 158.65
Hilfsantrag auf Verweisung an SG - Rechtsweg für Anspruch nach TbcG § 27
Auszug aus BVerwG, 16.11.1970 - III ER 209.70
Zwar kann im Rahmen einer zugelassenen Revision erstmalig der Verweisungsantrag gestellt werden (BVerwGE 24, 209).
- BVerwG, 03.09.1981 - 7 B 208.80
Gnadenentscheidung im Strafvollzug - Nichtzulassung der Revision mangels …
Die Revision kann auch nicht zugelassen werden, um dem Kläger die in der Tatsacheninstanz nicht wahrgenommene Möglichkeit zu eröffnen, die Verweisung des Rechtsstreits an ein anderes Gericht zu beantragen (vgl. Beschluß vom 16. November 1970 - BVerwG 3 ER 209.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74]). - BVerwG, 26.04.1991 - 1 ER 609.91
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …
Die Revision kann auch nicht zugelassen werden, um dem Antragsteller die vor dem Berufungsgericht nicht wahrgenommene Möglichkeit zu eröffnen, die Verweisung des Rechtsstreits an ein ordentliches Gericht zu beantragen (Beschluß vom 16. November 1970 - BVerwG 3 ER 209.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74: Beschluß vom 3. September 1981 - BVerwG 7 B 208.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 200) oder entsprechend der seit dem 1. Januar 1991 geltenden Rechtslage nach Anhörung der Parteien von Amts wegen zu erreichen (vgl. § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG in der Fassung des Art. 2 4, VwGO-ÄndG). - BVerwG, 28.11.1974 - V B 64.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Teilnehmerschaft an einem …
Eine Zulassung der Revision, um den Klägern im Revisionsrechtszug die Möglichkeit zu eröffnen, den Antrag stellen zu können, die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu verweisen, kommt mit Rücksicht auf die abschließende Regelung der Zulassungsgründe in § 132 Abs. 2 VwGO nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. November 1970 - BVerwG III ER 209.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74]). - BVerwG, 23.01.1976 - 5 ER 244.75
Rechtsmittel
Eine Zulassung der Revision, um dem Kläger im Revisionsrechtszug die Möglichkeit zu eröffnen, die Verweisung des Rechtsstreits in den ordentlichen Rechtsweg beantragen zu können, kommt nicht in Betracht (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 16. November 1970 - BVerwG III ER 209.70 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 74]).
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