Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1565/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
(Zulassungsanspruch gegen die Gemeinde zum auf Private übertragenen Weihnachtsmarkt; Anspruch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur bei Ermessensreduzierung auf Null)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Zulassungsanspruch gegen die Gemeinde zum auf Private übertragenen Weihnachtsmarkt; Anspruch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur bei Ermessensreduzierung auf Null)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00
Einstweiliger Rechtsschutz für einen Marktbeschicker
Auszug aus VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1565/05
Das Gericht muss die angegriffene Vergabeentscheidung zumindest einer summarischen inhaltlichen Prüfung unterziehen (BVerfG. B. v. 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691, 3692). - OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01
Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die …
Auszug aus VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1565/05
Rn. 54 Das Kriterium "bekannt und bewährt" oder - wie vorliegend - lediglich "bewährt" darf bei einer Auswahlentscheidung für die Zulassung zu einem Volksfest herangezogen werden (vgl. OVG Lüneburg, U. v. 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 -, GewArch 2002, 428). - VGH Hessen, 26.03.2004 - 8 TG 721/04
Keine Anwendbarkeit des § 114 Abs 2 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …
Auszug aus VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1565/05
Die Vorschrift des § 114 Satz 2 VwGO ist nämlich auf ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, das der vorläufigen Sicherung eines noch im Verwaltungsverfahren anhängigen Anspruchs dient, nicht anwendbar (vgl. HessVGH, B. v. 26.03.2004 - 8 TG 721/04 -, DÖV 2004, 625). - VG Freiburg, 18.12.2000 - 10 K 1666/00
Wichtigkeit der Prozessvoraussetzung des Feststellungsinteresses bei …
Auszug aus VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1565/05
Eine solche Privatisierung eines Marktes oder eines Volksfestes durch Übertragung auf einen privaten Veranstalter ist grundsätzlich rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18.12.2000 - 10 K 1666/00 -, NVwZ-RR 2002, 139). - VG Ansbach, 16.11.1995 - AN 4 K 95.00099
Auszug aus VG Darmstadt, 21.10.2005 - 3 G 1565/05
Rn. 35 Der Begriff der öffentlichen Einrichtung ist im Gesetz zwar nicht näher definiert, eine solche wird jedoch nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur immer dann angenommen, wenn die Gemeinde die Einrichtung im öffentlichen Interesse unterhält und durch einen Widmungsakt der allgemeinen Benutzung zugänglich gemacht hat (vgl. VG Ansbach, Beschluss v. 16.11.95, - AN 4 K 95.00099 -, - AN 4 K 95.00175 -, GewArch 1996, 159), wobei die Widmung auch konkludent erfolgen kann.
- VG Darmstadt, 29.06.2016 - 3 L 1154/16
Zulassung zu einem Volksfest
Das Gericht muss die angegriffene Vergabeentscheidung zumindest einer summarischen inhaltlichen Prüfung unterziehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 -, NJW 2002, 3691, 3692; VG Darmstadt, Beschlüsse v. 21.10.2005 - 3 G 1585/05 -, und v. 21.10.2005 - 3 G 1565/05 -, beide in juris).
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