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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 27.05.2004 - 3 G 2025/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,26947
VG Frankfurt/Main, 27.05.2004 - 3 G 2025/04 (https://dejure.org/2004,26947)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.05.2004 - 3 G 2025/04 (https://dejure.org/2004,26947)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 3 G 2025/04 (https://dejure.org/2004,26947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 Abs 1 S 2 BSHG, § 1 Abs 1 S 2 RegSatzV
    Übernahme eines Eigenanteils von Sozialhilfeempfängern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.05.2004 - 3 G 2025/04
    Grundsätzlich kommen einmalige Beihilfen nur dann in Betracht, wenn die begehrte Leistung nicht bereits in den Regelsätzen enthalten ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 13.12.1990 - FEVS 41, 221).
  • VG Neustadt, 17.02.2004 - 4 L 441/04

    D (A), Sozialhilfe, Einmalige Beihilfen, Krankenhilfe, Ärztliche Leistungen, …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.05.2004 - 3 G 2025/04
    Da die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung einen Eigenanteil von 2% ihres jeweiligen Bruttoeinkommens leisten müssen, wird der Empfänger von Sozialhilfe nicht ausgegrenzt, wenn er ebenfalls einen Eigenanteil von 2% des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes leisten muss (vgl. zu dem Vorstehenden insgesamt VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss v. 17.02.2004 - 4 L 441/04.NW).
  • VG Neustadt, 31.08.2004 - 4 L 2124/04

    Fahrtkosten zum Arzt nur ausnahmsweise vom Sozialamt

    Daher ist infolge der Änderung der Regelsatzverordnung ein Sozialhilfeempfänger nunmehr verpflichtet, einen Eigenanteil an den Kosten seiner gesundheitlichen Versorgung - zu dem auch die Fahrtkosten zählen -  aus der ihm bewilligten Hilfe zum Lebensunterhalt bis zur Belastungsgrenze nach § 62 Abs. 1 Satz 2 SGB V selbst aufzubringen (s. VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 4 L 441/04.NW; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. März 2004 - 12 ME 64/04 - , NJW 2004, 1817; VG Hannover, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 7 B 432/04 - , NdsRpfl 2004, 110; VG Frankfurt, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 3 G 2025/04 - ).
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