Rechtsprechung
| VG Frankfurt/Main, 06.12.2005 - 3 G 5116/05 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 06.12.2005 - 3 G 5116/05
- VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 14.12.2006 - 8 Q 2642/06
Folgeschutzantrag nach Asylverfahren
Auf den Antrag des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin zu 1. wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2005 - 3 G 5116/05.A(1) - im Sachausspruch wie folgt geändert:.Der danach anwendbare Beschwerdeausschluss gemäß § 80 AsylVfG würde auch nach der bereits erfolgten Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzantrags des Antragstellers durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 6. Dezember 2005 - 3 G 5116/05.A(1) - eine bloße zweitinstanzliche Wiederholung dieses Antrags im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens ausschließen; das gilt aber nicht für einen Abänderungsantrag entsprechend § 80 Abs. 7 VwGO, weil es sich dabei nicht um ein Rechtsmittel handelt, mit dem die Rechtmäßigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses überprüft wird, sondern um ein neues eigenständiges Verfahren über die Fortdauer der bisher über den begehrten einstweiligen Rechtsschutz getroffenen gerichtlichen Entscheidung, für das während des durch den Zulassungsantrag eingeleiteten Berufungsverfahrens das Oberverwaltungsgericht/der Verwaltungsgerichtshof als Gericht der Hauptsache zuständig ist (vgl. für ähnliche Sachverhalte u. a. Hamb. OVG, Beschluss vom 1. November 1995 - Bs V 150/95 - juris Rdnrn. 2 und 3; Saarl. OVG…, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 3 U 9/01 - juris Rdnr. 9;… s. a. Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 80 AsylVfG Rn 6).
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