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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93.NC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5216
VGH Hessen, 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93.NC (https://dejure.org/1994,5216)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93.NC (https://dejure.org/1994,5216)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. März 1994 - 3 Ga 23024/93.NC (https://dejure.org/1994,5216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 44 Abs 1 HHG, § 44 Abs 2 HHG, § 11 Abs 1 KapVO HE, § 7 Abs 2 StVStPl, § 7 Abs 3 StVStPl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2002 - 10 NB 61/02

    Ausbildungskapazität; Berechnung; Dienstleistungsexport; Hochschule; …

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen im Anschluss an die Rechtsprechung des VGH Kassel, Beschl. vom 10.3.1994 -3 Ga 23024/93 NC -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 12) ausgeführt, dass die Prüfungsordnung für den Studiengang Sozialwissenschaften/Diplom und der hochschulöffentlich nicht bekannt gemachte Studienplan den normativen Anforderungen an einen kapazitätsvermindernden Dienstleistungsexport nicht genügten, da insbesondere eine Studienordnung fehle und sich die Berechnungsmodalitäten damit nicht normativ nachvollziehen ließen.

    a) Der beschließende Senat folgt hinsichtlich der Frage der Berücksichtigungsfähigkeit des Dienstleistungsexports, was im Senatsbeschluss vom 27. Juni 2001 nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist, mit dem Verwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 23.11.2000 - 4 C 43155/00 u.a. -, 4.12.2000 - 4 C 43172/00 u.a. - und 15.11.2001 - 4 C 43183/01 u.a. -) der Rechtsprechung des VGH Kassel (insbesondere Beschl. vom 10.3.1994 - 3 Ga 23024/93 NC -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 12, S. 1 f.).

    b) Diesen Maßstab hat der VGH Kassel generell auf die Ableitung der Zahlenwerte erstreckt, die der Festlegung der Ausbildungskapazität zugrunde liegen (…Beschl. vom 5.7.1995 - 3 Kk 24022/94.NC -, KMK-HSchR/NF 41C Nr. 17, S. 5), und bereits in seinem Beschluss vom 10.3.1994 (a. a. O., S. 2) angekündigt, dass er im Hinblick auf diese Rechtslage künftig allein nach dem Maßstab der normativen ausbildungsrechtlichen Vorschriften (Gesetz, Verordnung, Satzung) beurteilen werde, ob Lehrveranstaltungen nach Gegenstand, Art und Umfang für die Studiengänge erforderlich seien, auch wenn ein bestimmter Ausbildungsaufwand traditionell durchgeführt werde oder - allem Anschein nach - gerechtfertigt erscheine.

    Selbst wenn man der hier vertretenen Auffassung nicht folgt, ist es nach der Rechtsprechung des VGH Kassel (Beschl. vom 10.3.1994, a.a.O., S. 2;… ebenso Beschluss vom 5.7.1995, a.a.O., S. 5 f.) nicht ausgeschlossen, worauf die Antragsgegnerin zu Recht hingewiesen hat, gleichwohl den unverkennbar notwendigen tatsächlichen Dienstleistungsexport zu berücksichtigen.

  • VGH Hessen, 05.07.1995 - 3 Kk 24022/94

    Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnung

    Wenn die Antragsgegnerin aber einen bestimmten Curricularanteilwert - hier 0, 145 - ansetzt, so muß sie wenigstens plausibel darlegen, daß die Lehreinheit die entsprechenden Dienstleistungen "zu erbringen hat" (§ 11 Abs. 1 KapVO) und auch erbringt (vgl. Beschluß des Senats vom 10. März 1994 - 3 Ga 23024/93.NC -) und damit auch, wie sie im einzelnen zu diesem Wert gelangt ist.

    Da sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch auf die Ableitung der Zahlenwerte zu erstrecken hat, die der Festlegung der Ausbildungskapazität zugrundeliegen, sind die Verwaltungsgerichte gehalten, den von den Hochschulen in Ansatz gebrachten Ausbildungsaufwand anhand normativer Maßstäbe zu überprüfen; soweit Gegenstand, Art und Umfang der Studienanforderungen und damit die entsprechenden Lehrveranstaltungen nicht durch staatliche Prüfungsvorschriften oder hochschulrechtliche Prüfungsordnungen festgelegt sind, müssen sie in Studienordnungen geregelt sein, die nach § 44 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Hochschulgesetzes - HHG - grundsätzlich für jeden Studiengang aufgestellt werden sollen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 10. März 1994 - 3 Ga 23024/93.NC - und vom 5. Mai 1995 - 7 Dk 2430/94.NC -).

  • VG Sigmaringen, 09.11.2007 - NC 6 K 1426/07

    Kapazitätsberechnung in der Humanmedizin

    Soweit die Beteiligten die Frage schriftsätzlich diskutiert haben, beziehen sich ihre Ausführungen in erster Linie auf die Rechtsprechung zur erforderlichen Normierungsdichte bei der Erbringung von Dienstleistungen nach § 11 KapVO VII (einerseits: Hess. VGH, Beschluss vom 10.03.1994 - 3 Ga 23024/93 NC -, KMK-HSchR/NF 41 C Nr. 12; dem folgend OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.07.2002 - 10 NB 61/02 - OVG Sachsen, Beschluss vom 26.07.1999 - NC 2 S 44/99 - andererseits: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.1997 - 13 C 46/96 - Beschluss vom 18.02.2003 - 13 C 8/03 - Beschluss vom 17.08.2004 - 13 C 815/04 - vgl. dazu ebenso Bayer. VGH, Beschlüsse vom 22.12.2000 - 7 CE 00.10065 u.a. - Beschlüsse vom 25.07.2005 - 7 CE 05.10069 u.a. - Beschluss vom 22.08.2006 - 7 CE 06.10365 -), nicht aber auf § 13 KapVO VII.
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