Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 11.02.2010 - 3 K 1209/08.DA |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Verzicht auf den Erlass einer Straßenbeitragssatzung
- Wolters Kluwer
Verzicht auf den Erlass einer Straßenbeitragssatzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Bürgermeister der Gemeinde Egelsbach hat den Beschluss der Gemeindevertretung Egelsbach über die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung zu Recht beanstandet
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Gemäß Landesrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen einer eine Gemeinde bindenden Einnahmebeschaffungshierarchie i.R.d. § 93 Hessische Gemeindeordnung (HGO); Vorrang der speziellen Deckungsmittel als Ausdruck der Verpflichtung von Gemeinden zu einer die Gemeindefinanzen gesund haltenden Verwaltung ihres Vermögens ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 32.90
Landesrechtliche Bindung des Hebesatzrechts an Ausschöfpung von Gebührenrahmen …
Auszug aus VG Darmstadt, 11.02.2010 - 3 K 1209/08
Rn. 25 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.06.1993 -8 C 32.90-, HSGZ 1994, 63 f., zu dem regelungsgleichen nordrhein-westfälischen Landesrecht ausgeführt, dass die Vorschrift die Gemeinden bei der Beschaffung der zum Haushaltsausgleich erforderlichen Einnahmen insofern haushaltsrechtlich binde, als auf Steuerquellen nur zurückgegriffen werden dürfe, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichten. - VGH Hessen, 15.03.1991 - 5 TH 642/89
Aufwand für öffentliche Einrichtungen; Nichterhebung von Beiträgen
Auszug aus VG Darmstadt, 11.02.2010 - 3 K 1209/08
Rn. 24 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 15.03.1991 -5 TH 642/89-, NVwZ 1992, 807 f., ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen des § 93 HGO nicht nur Ratschläge, die die Gemeinde aufgrund von Zweckmäßigkeitsüberlegungen befolgen oder auch nicht befolgen könne, darstellten.
- VG Gießen, 06.06.2013 - 8 K 152/12
Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
Rn. 36 So besteht bereits vom Grundsatz her eine entsprechende Beitragserhebungspflicht (vgl. VG Darmstadt, U. v. 11.02.2010 - 3 K 1209/08 -, HSGZ 2010, 149 ff.; VG Gießen, B. v. 26.09.2011 - 8 L 2643/11.GI -, LKRZ 2012, 59, 60). - VG Gießen, 27.09.2010 - 8 L 2015/10
Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Beitragssatzung
Rn. 8 Trotz der Formulierung des § 11 KAG, wonach die Gemeinden zur Deckung des Aufwands für die Schaffung, Erweiterung und Erneuerung öffentlicher Einrichtungen Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben können, besteht im Grundsatz eine Beitragserhebungspflicht (vgl. bereits VG Frankfurt/M., U. v. 16.11.2001, Az. 7 E 386/00, juris; ferner VG Darmstadt, U. v. 11.02.2010, Az. 3 K 1209/08.DA, HSGZ 2010, 149 ff.).
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