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Rechtsprechung
   VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,51000
VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11 (https://dejure.org/2017,51000)
VG Leipzig, Entscheidung vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 (https://dejure.org/2017,51000)
VG Leipzig, Entscheidung vom 07. September 2017 - 3 K 1243/11 (https://dejure.org/2017,51000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Beamten auf eine Zulage für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 - entschieden hat, dass § 46 BBesG auch in Fällen der sog. Topfwirtschaft anwendbar ist, hat der Beklagte auf der Grundlage des zur Umsetzung dieses Urteils ergangenen Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 11. März 2015 (Az.: 15-P 1548/18/21-2015/12177) mit Schriftsatz vom 8. Mai 2015 einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Zulage nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2014 für den Zeitraum vom 1. August 2008 bis zum 31. Dezember 2012 dem Grunde nach anerkannt.

    (1) Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes i. S. v. § 46 Abs. 1 BBesG sind erfüllt, wenn der Beförderung des betreffenden Beamten kein haushaltsrechtliches Hindernis entgegensteht ( BVerwG, Urt. v. 25. September 2014 - 2 C 16.13 -, Rn. 13;… Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 -, Rn. 19).

    Mit der im Haushaltsplan vorgesehenen Planstelle werden die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um den Beamten zu besolden und sonstige Leistungen zu erbringen (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 14).

    Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen i. S. v. § 46 Abs. 1 BBesG sind danach erfüllt, wenn für die Beförderung des betreffenden Beamten eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung steht (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 13;… Urt. v. 10. Dezember 2015, a. a. O.).

    Das entspricht dem dreifachen Zweck des § 46 BBesG , einen Anreiz für den Beamten zu schaffen, einen höherwertigen Dienstposten vertretungsweise zu übernehmen, die mit dem wahrgenommenen Amt verbundenen erhöhten Anforderungen - mit bereitstehenden Haushaltsmitteln - zu honorieren und den Verwaltungsträger davon abzuhalten, freie Stellen auf Dauer aus fiskalischen oder anderen "hausgemachten" Gründen nicht entsprechend der Bewertung gemäß der Ämterordnung des Besoldungsrechts zu besetzen (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 15).

    Wenn eine Planstelle der für die Beförderung des Beamten benötigten Wertigkeit zur Verfügung steht, kommt es im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht darauf an, ob der betreffende Beamte sich bei einer Leistungskonkurrenz um das Beförderungsamt durchsetzen würde (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 19).

    Diese sind nur von Bedeutung, wenn sie auf entsprechenden gesetzlichen Vorgaben oder Ermächtigungen beruhen (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 13).

    Vielmehr gilt die Vorschrift unabhängig vom System der Zuordnung der Planstellen zu einzelnen Dienstposten und damit auch in den Fällen der durch das Fehlen einer derartigen Zuordnung gekennzeichneten (haushaltsrechtlichen) Topfwirtschaft (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 3, 16, 20).

    Dies gilt auch dann, wenn der Dienstherr erheblich mehr Beförderungsdienstposten ausweist, als Planstellen und damit Statusämter dieser Wertigkeit im Haushaltsplan zur Verfügung stehen (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 18, 20).

    Dabei kann dahinstehen, ob insoweit entsprechend den diesbezüglichen Festlegungen im Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 11. März 2015 auf die Verhältnisse am letzten Tag des jeweiligen Anspruchsmonats oder auf die Verhältnisse am letzten Tag des dem jeweiligen Anspruchsmonat vorangehenden Monats abzustellen ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 21 f.).

    Allerdings folgt aus dem Begriff der "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen" in § 46 Abs. 1 BBesG , dass auch in Fällen der Topfwirtschaft nur die auf die besetzbaren Planstellen entfallenden Mittel für die Zulage zur Verfügung stehen (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 20).

    Dementsprechend nimmt das Bundesverwaltungsgericht in seinem zur Topfwirtschaft ergangenen Urteil vom 25. September 2014 (a. a. O.) eine Reduzierung der in § 46 Abs. 2 BBesG geregelten Zulagenhöhe nur bei einer insoweit "vielfach gegebene[n] strukturell höhere[n] Zahl von Dienstposten und damit von Anspruchsberechtigten als von Planstellen" (…Rn. 20) an.

    Teilzeitbeschäftigte sind bei dieser Berechnung entsprechend ihrer Beschäftigungsquote zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 21).

    Das Bundesverwaltungsgericht weist in seinem Urteil vom 25. September 2014 (a. a. O., Rn. 20) ausdrücklich darauf hin, dass "die auf die besetzbaren Planstellen entfallenden Haushaltsmittel für die Zulage zur Verfügung stehen" und "bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 46 BBesG nach dem Zweck dieser Norm für die Zulage zu nutzen [sind]".

    Der Beklagte kann sich für seine Auffassung auch nicht mit Erfolg auf die in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2014 (a. a. O., Rn. 21) angeführten Beispiele für mögliche Veränderungen bei der Anzahl der besetzbaren Planstellen (Ruhestand, Tod, [Weg-]Versetzung, Beförderung, [Her-]Versetzung) berufen.

    Insoweit kommt hinzu, dass diesem Urteil kein Fall der Topfwirtschaft zugrunde lag (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 17).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 28.13

    Verwendungszulage; Dienstposten; Wechsel des Dienstpostens; Aufgabenwahrnehmung; …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Nachdem der Kläger hiergegen Widerspruch eingelegt hatte, hob der Beklagte den Bescheid vom 4. Februar 2016 mit Bescheid vom 9. März 2016 unter Verweis auf eine nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 - mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 4. Februar 2016 (Az.: 15-P 1548/18/24-2016/5951) veranlasste erneute Ermittlung der anspruchsberechtigten Beamten auf.

    (1) Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung des höherwertigen Amtes i. S. v. § 46 Abs. 1 BBesG sind erfüllt, wenn der Beförderung des betreffenden Beamten kein haushaltsrechtliches Hindernis entgegensteht (… BVerwG, Urt. v. 25. September 2014 - 2 C 16.13 -, Rn. 13; Urt. v. 10. Dezember 2015 - 2 C 28.13 -, Rn. 19).

    Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen i. S. v. § 46 Abs. 1 BBesG sind danach erfüllt, wenn für die Beförderung des betreffenden Beamten eine freie Planstelle der entsprechenden Wertigkeit zur Verfügung steht (…BVerwG, Urt. v. 25. September 2014, a. a. O., Rn. 13; Urt. v. 10. Dezember 2015, a. a. O.).

    Dementsprechend hat es in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 (a. a. O.), dem ebenfalls ein Fall der Topfwirtschaft zugrunde lag, seine Feststellung, dass damit keine Einschränkungen für die Höhe der begehrten Zulage verbunden sind, darauf gestützt, "dass im gesamten streitgegenständlichen Zeitraum ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestanden haben".

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Dem entsprächen die Ausführungen zum Erfordernis des Vorliegens einer besetzbaren Planstelle für die Gewährung einer Zulage nach § 46 BBesG in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 - 2 C 29.04 -.

    Entsprechendes gilt für die von dem Beklagten zitierten Ausführungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2005 (2 C 29.04 , Rn. 16).

  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Zum einen sind die von dem Beklagten in diesem Zusammenhang (mit-) angeführten Dienstposten, die "gebündelt" nach den Besoldungsgruppen A 12/A 13 bewertet waren, nicht in die Betrachtung einzustellen, da sie für die insoweit als (potentielle) Anspruchsberechtigte allein in den Blick zu nehmenden Beamten der Besoldungsgruppe A 12 keine höherwertigen Dienstposten i. S. v. § 46 Abs. 1 BBesG waren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 2005 - 2 B 106.04 -, Rn. 7).
  • OVG Saarland, 25.08.2016 - 1 A 306/14

    Verwendungszulage nach § 46 BesG SL 2008 bei haushaltsrechtlicher …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Vielmehr sind zusätzlich die unterbesetzten Planstellen zu berücksichtigen (ebenso, unter ausdrücklicher Ablehnung der im Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 11. März 2015 dokumentierten Praxis des Beklagten, OVG Saarland, Urt. v. 25. August 2016 - 1 A 306/14 -, Rn. 61).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.09.2016 - 10 A 10415/16

    Anteilige Zulage für die Wahrnehmung der Aufgaben eines höherwertigen Amtes bei …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Der Unterschied zur "traditionellen" Planstellenbewirtschaftung besteht lediglich darin, dass bei der Topfwirtschaft ausreicht, dass (irgend-) eine vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellte passende Planstelle "aus dem Topf geholt" und bei einer Beförderung des Dienstposteninhabers diesem zugeordnet werden könnte (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 2. September 2016 - 10 A 10415/16 -, Rn. 36;… von der Weiden, a. a. O., C. III. 2.).
  • VG Münster, 07.07.2016 - 4 K 1085/12

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage wegen einer …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Zulage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem innegehabten und dem wahrgenommenen Amt, sondern aufgrund einer höheren Zahl von Zulagenberechtigten im Vergleich zur Zahl der zur Verfügung stehenden Planstellen nur anteilig gezahlt werden kann, liegt beim Dienstherrn (vgl. VG Münster, Urt. v. 7. Juli 2016 - 4 K 1085/12 -, Rn. 58 ff.;… VG Magdeburg, Urt. v. 16. Februar 2017 - 8 A 423/16 -, Rn. 14 f.).
  • VG Magdeburg, 16.02.2017 - 8 A 423/16

    Besoldung; Verwendungszulage für höherwertiges Amt; Mitwirkungspflicht der …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Zulage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem innegehabten und dem wahrgenommenen Amt, sondern aufgrund einer höheren Zahl von Zulagenberechtigten im Vergleich zur Zahl der zur Verfügung stehenden Planstellen nur anteilig gezahlt werden kann, liegt beim Dienstherrn (…vgl. VG Münster, Urt. v. 7. Juli 2016 - 4 K 1085/12 -, Rn. 58 ff.; VG Magdeburg, Urt. v. 16. Februar 2017 - 8 A 423/16 -, Rn. 14 f.).
  • OVG Saarland, 06.06.2016 - 1 A 135/15

    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Topfwirtschaft, …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Auf eine "tatsächliche Ausfinanzierung" der im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen durch den Haushaltsansatz kommt es insoweit nicht an (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 6. Juni 2016 - 1 A 135/15 -, Rn. 21;… VG Düsseldorf, Urt. v. 21. Juli 2016 - 26 K 3717/12 -, Rn. 58; von der Weiden, jurisPR-BVerwG 4/2015 Anm. 5, C. III. 1.).
  • VG Düsseldorf, 21.07.2016 - 26 K 3717/12

    Geltung der Grundsätze zur Gewährung einer Zulage bei haushaltsrechtlicher …

    Auszug aus VG Leipzig, 07.09.2017 - 3 K 1243/11
    Auf eine "tatsächliche Ausfinanzierung" der im Haushaltsplan ausgewiesenen Planstellen durch den Haushaltsansatz kommt es insoweit nicht an (…vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 6. Juni 2016 - 1 A 135/15 -, Rn. 21; VG Düsseldorf, Urt. v. 21. Juli 2016 - 26 K 3717/12 -, Rn. 58; von der Weiden, jurisPR-BVerwG 4/2015 Anm. 5, C. III. 1.).
  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 250/15

    Gewährung einer Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; …

    Allein das Vorliegen einer "Topfwirtschaft" rechtfertigt diese Annahme noch nicht (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

    Ein einzelner Beamter kann grundsätzlich keine Aussagen zu inneren Verwaltungsvorgängen machen, zu denen die Frage des Verhältnisses von freien Planstellen und höherwertig eingesetzten anspruchsberechtigten Beamten und damit des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gehört (vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 247/15

    Verwendungszulage - Beweislast; Darlegungslast; Elternzeit; haushaltsrechtliche …

    Allein das Vorliegen einer "Topfwirtschaft" rechtfertigt diese Annahme noch nicht (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

    Ein einzelner Beamter kann grundsätzlich keine Aussagen zu inneren Verwaltungsvorgängen machen, zu denen die Frage des Verhältnisses von freien Planstellen und höherwertig eingesetzten anspruchsberechtigten Beamten und damit des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gehört (vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

  • VG Bremen, 16.01.2018 - 6 K 252/15

    Zahlung einer Zulage wegen Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes - Beweislast; …

    Allein das Vorliegen einer "Topfwirtschaft" rechtfertigt diese Annahme noch nicht (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

    Ein einzelner Beamter kann grundsätzlich keine Aussagen zu inneren Verwaltungsvorgängen machen, zu denen die Frage des Verhältnisses von freien Planstellen und höherwertig eingesetzten anspruchsberechtigten Beamten und damit des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gehört (vgl. auch VG Leipzig, Urt. v. 07.09.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 31).

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung; …

    OVG, Urt. v. 20.8.2018 - 2 KO 301/16, juris Rn. 33; VG Münster, Urt. v. 7.7.2016 - 4 K 1085/12, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urt. v. 7.9.2017 - 3 K 1243/11, juris Rn. 35; VG Bremen, Urt. v. 16.1.2018 - 6 K 247/15, juris Rn. 67 f.).
  • OVG Bremen, 26.11.2019 - 2 LA 48/18

    Verwendungszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen; Beweislast - …

    Überdies entspricht die Auffassung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis der - soweit ersichtlich einhelligen - Rechtsprechung (…vgl. Thür. OVG, Urt. v. 20.8.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33;… VG Münster, Urt. v. 7.7.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urt. v. 7.9.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 246/15

    Zahlung einer Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; …

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen…, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen…, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster…, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 20.10.2020 - 6 K 255/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 20.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende …

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen…, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen…, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster…, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 2100/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende …

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen…, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen…, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster…, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 249/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende …

    Zwar handelt es sich beim Fehlen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwendungszulage um eine Einwendung, für die der Dienstherr die materielle Beweislast trägt (vgl. dazu ausführlich VG Bremen…, Urteil vom 16.01.2018 - 6 K 250/15 -, juris Rn. 43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen…, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster…, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 27.10.2020 - 6 K 57/15

    Verwendungszulage, Urteil vom 27.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende …

    43 f.; im Ergebnis ebenso OVG Thüringen, Urteil vom 20.08.2018 - 2 KO 301/16 -, juris Rn. 33; VG Münster, Urteil vom 07.07.2016 - 4 K 1085/12 -, juris Rn. 58 ff.; VG Leipzig, Urteil vom 07.09.2017 - 3 K 1243/11 -, juris Rn. 35).
  • VG Bremen, 21.10.2020 - 6 K 1720/14

    Verwendungszulage, Urteil vom 21.10.2020 - Fehlertoleranz; rückwirkende …

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