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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14966
FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/2007 (https://dejure.org/2007,14966)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05.12.2007 - 3 K 33/2007 (https://dejure.org/2007,14966)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 3 K 33/2007 (https://dejure.org/2007,14966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Anerkennung der in R 38 Abs. 3 LStR 2005 festgelegten Entfernungsgrenze von 30 km für Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung der Entfernungspauschale eines Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Einsatzstellen; Regelung der Entfernungspauschale als Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip; Ähnlichkeit von Fahrten zu wechselnden Baustellen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung der in R 38 Abs. 3 LStR 2005 festgelegten Entfernungsgrenze

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.05.2005 (Az. VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785; VI R 25/04, BStBl. II 2005, 791; VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789; VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl. II 2005, 793) entschieden, dass die 30-Kilometer-Grenze nicht mehr anzuwenden sei.

    Aus der Definitionim Urteil vom 11.05.2005, Az. VI R 25/04 gehe eindeutig hervor, dass regelmäßige Arbeitsstätte der Betriebssitz oder jede sonstige dauerhafte betriebliche Einrichtung sei, der ein Arbeitnehmer zugeordnet sei, die er mit gewisser Nachhaltigkeit fortdauernd und immer wieder aufsuche.

    Nach dem BFH-Urteil vom 11.05.2005, Az. VI R 70/03 seien Fahrten bei Auswärtstätigkeiten hinsichtlich des Werbungskostenabzugs einheitlich zu behandeln.

    Die Auffassung des Klägers, nach den Urteilen des BFH vom 11.05.2005, insbesondere dem im Verfahren VI R 70/03 ergangenen Urteil, sei die Entfernungspauschale bei Fahrten der vorliegenden Art nicht anzusetzen, sei unzutreffend.

    Hätte der BFH mit seinem Urteil im Verfahren Az. VI R 70/03 eine solche Aussage i.S.d. Klägers treffen wollen, hätte er nicht am selben Tag in einer Parallelentscheidung diese Frage als ungeklärt bezeichnet.

    Zwar hat sich der 6. Senat des BFH in seinerEntscheidung vom 11.05.2005 VI R 70/03 (BStBl. II 2005, 785) zur "30-Kilometer-Grenze" nicht ausdrücklich geäußert.

  • BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83

    Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    Nach Auffassung des Beklagten gelten die Erwägungen des BFH in seinerEntscheidung vom 02.11.1984, VI R 38/83 (BStBl. II 1985, 139) unverändert fort.

    Fahrten zu wechselnden Arbeitsstätten seien nach der Entscheidung des BFH vom 02.11.1984 VI R 38/83 von der Zielrichtung der Abzugsbeschränkung u.a. unter der Voraussetzung nicht betroffen, dass die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und ständig wechselnden Bau- und Montagestellen, deren Entfernung von der Wohnung häufig stark schwankt, eine gewisse Ähnlichkeit mit Dienstreisen aufweisen.

    Soweit das beklagte Finanzamt seine Rechtsauffassung auf das Urteil des BFH vom 02.11.1984 VI R 38/83 (BStBl. II 1985, 139) und die dort zitierte Rechtsprechung zu den Berufen Waldarbeiter, Werkschutzmann, Busfahrer und Stauer stützt, folgt daraus keine andere Beurteilung.

    Zudem führt der BFH in der vom beklagten Finanzamt genannten Entscheidung vom 02.11.1984 VI R 38/83 (…a.a.O.) aus, die Abzugsbeschränkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG sei dann nicht anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer auf ständig wechselnden auswärtigen Bau- und Montagestellen tätig ist.

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.05.2005 (Az. VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785; VI R 25/04, BStBl. II 2005, 791; VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789; VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl. II 2005, 793) entschieden, dass die 30-Kilometer-Grenze nicht mehr anzuwenden sei.

    Diese Regelung, die als Abzugsbeschränkung eine Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11.05.2005 VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 m.w.N.) und Kommentierung (…vgl. z.B. Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 9 Rdnr. 120 m.w.N.) nicht für Fahrten des Arbeitnehmers zu ständig wechselnden Einsatzstellen anzuwenden.

    An dieser Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG hat sich auch durch die Einführung der Entfernungspauschale zum 1. Januar 2001 nichts geändert (vgl. BFH-Urteil vom 11.05.2005, VI R 7/02, a.a.O.).

    Auch in seinerEntscheidung vom 11.05.2005 VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 hat der BFH seine zu § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG bestehende Rechtsauffassung auf den Anwendungsbereich des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG übertragen.

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 34/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung, auswärtiger Unterkunft und …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.05.2005 (Az. VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785; VI R 25/04, BStBl. II 2005, 791; VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789; VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl. II 2005, 793) entschieden, dass die 30-Kilometer-Grenze nicht mehr anzuwenden sei.

    Auch in der Literatur gingen maßgebliche Stimmen davon aus, dass aufgrund der BFH-Urteile vom 11.05.2005 Fahrtkosten innerhalb der 30-Kilometer-Grenze nach Dienstreisegrundsätzen als Werbungskosten abzuziehen seien (Hinweis auf Strohmer/Weber 2005, 2267 Ziffer II. 3 Buchstabe b, bb; von Bornhaupt in NWB F 6 S. 4665 unter Ziffer IV, 4; Plenker in INF 2005, 738 Ziffer 2.1; Stahlschmidt in FR 2005, 1182 Ziffer III. 2; Albert in DB 2006, 522 Ziffer III. 3; Drenseck Lohnsteuer-Merkblatt 2006, Seite 5 d. Beilage Nr. 2/2006 zu DB Heft Nr. 2/2006; Bergkemper in FR 2005, 1114 Ziffer 4. a zu BFH VI R 34/04).

    Andernfalls hätte der BFH keinen Anlass gehabt, in seiner Entscheidung vom selben Tag im Verfahren Az. VI R 34/04 auszuführen, der Senat habe keine Veranlassung gehabt zu entscheiden, ob an der in diesem Fall streitigen Kürzung nach Einführung der Entfernungspauschale noch festgehalten werden könne.

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 16/04

    Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers - Berechnung der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.05.2005 (Az. VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785; VI R 25/04, BStBl. II 2005, 791; VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789; VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl. II 2005, 793) entschieden, dass die 30-Kilometer-Grenze nicht mehr anzuwenden sei.

    Als Arbeitnehmer wird typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig, wer im Betrieb seines Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte innehat, die für ihn den (ortsgebundenen) Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit darstellt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 11.05.2005 VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789).

  • BFH, 07.02.1997 - VI R 61/96

    Ein Stauer, der auf Seeschiffen an unterschiedlichen Liegeplätzen in einem …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    So hat der BFH zum Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeiten mit Urteilenvom 05.05.1994 VI R 6/92 (BStBl. II 1994, 534), 04.08.1994 VI R 92/93 (…BFH/NV 1995, 27) und07.02.1997, VI R 61/96 (BStBl. II 1997, 333 m.w.N.) entschieden, dass als einheitliche großräumige Arbeitsstätte nur ein größeres zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, nicht aber ein gesamter Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs angesehen werden kann.
  • BFH, 05.05.1994 - VI R 6/92

    1. Bei einer Einsatzwechseltätigkeit kann ein Stadtgebiet nicht als sog. …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    So hat der BFH zum Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeiten mit Urteilenvom 05.05.1994 VI R 6/92 (BStBl. II 1994, 534), 04.08.1994 VI R 92/93 (…BFH/NV 1995, 27) und07.02.1997, VI R 61/96 (BStBl. II 1997, 333 m.w.N.) entschieden, dass als einheitliche großräumige Arbeitsstätte nur ein größeres zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, nicht aber ein gesamter Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs angesehen werden kann.
  • BFH, 04.08.1994 - VI R 92/93

    Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen eines Arbeitnehmers bei Ausübung …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    So hat der BFH zum Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeiten mit Urteilenvom 05.05.1994 VI R 6/92 (BStBl. II 1994, 534), 04.08.1994 VI R 92/93 (BFH/NV 1995, 27) und07.02.1997, VI R 61/96 (BStBl. II 1997, 333 m.w.N.) entschieden, dass als einheitliche großräumige Arbeitsstätte nur ein größeres zusammenhängendes Gelände des Arbeitgebers, nicht aber ein gesamter Stadtbereich, ein Ballungsgebiet oder der Raum um den Betriebsort oder um die Wohnung im Radius des üblichen Einzugsbereichs angesehen werden kann.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    Der BFH habe in seinen Urteilen vom 11.05.2005 (Az. VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785; VI R 25/04, BStBl. II 2005, 791; VI R 16/04, BStBl. II 2005, 789; VI R 7/02, BStBl. II 2005, 782 und VI R 34/04, BStBl. II 2005, 793) entschieden, dass die 30-Kilometer-Grenze nicht mehr anzuwenden sei.
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer …

    Auszug aus FG Nürnberg, 05.12.2007 - 3 K 33/07
    Diese in R 38 Abs. 3 LStR 2005 festgelegte Grenze findet weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung des BFH eine Stütze (vgl. auch Urteil des FG Hamburg vom 09.08.2007 1 K 25/07, StE 2007, 67; Rev. eingelegt - Az. des BFH VI R 47/07).
  • FG Hamburg, 09.08.2007 - 1 K 25/07

    EStG: Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig …

  • FG Köln, 28.08.2008 - 10 K 279/06

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheids hinsichtlich der Berechnung von …

    Deshalb liegt eine gesonderte Betrachtung von Fahrten zu Tätigkeitsstätten, die näher als 30 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt sind, unter Hinweis auf einen sog. "üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich der Wohnung des Arbeitnehmers" neben der Sache, mit der Folge, dass die Kosten für die tatsächlich gefahrenen km als Werbungskosten absetzbar sind (…Schmidt/Drenseck, EStG 26. Aufl., § 9 Rz. 120; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des FG Nürnberg vom 5. Dezember 2007 3 K 33/2007, sowie Sächsisches FG, Urteil vom 20. Juni 2007 - 2 K 185/06, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 39/07] und FG Hamburg, Urteil vom 9. August 2007 1 K 25/07, EFG 2007, 1940, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 47/07];… vgl. ferner BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFH/NV 2008, 1243 für für das Aufsuchen einer Bildungseinrichtung im Falle einer längerfristigen beruflichen Bildungsmaßnahme).
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