Rechtsprechung
| VG Düsseldorf, 07.03.2007 - 3 K 59/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung der Trägerin eines Krankenhauses als Brustzentrum; Voraussetzungen für die Aufnahme von Brustzentren und die zugehörige Ausweisung von Planbetten der Senologie; Ausweisung von Brustzentren im Rahmen der Krankenhausplanung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 07.03.2007 - 3 K 59/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 13 A 1067/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84
Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.03.2007 - 3 K 59/07
Erfüllen mehrere Krankenhäuser diese Anforderung und ist eine Auswahl nötig, so ist auf der zweiten Entscheidungsstufe diese Auswahl ermessensfehlerfrei zu treffen (vgl. BVerwGE 72, 38 (50)). - BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03
Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.03.2007 - 3 K 59/07
Rn. 17 Die Klägerin hatte im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung am 10. März 2005, die zugunsten des EKVH und des EKH getroffen worden war und die implizit auch eine Entscheidung gegen das Krankenhaus der Klägerin darstellte (vgl. BVerfGK 2, 223 (230)), keinen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme ihres Krankenhauses als Brustzentrum in den Krankenhausplan des Landes oder auf Neubescheidung ihres Antrages. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2007 - 13 A 3730/06
Rahmenbedingungen für eine Anerkennung als Brustzentrum (Senologie-Zentrum) nach …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.03.2007 - 3 K 59/07
Durch die Aufstellung der Rahmenbedingungen und die Fortschreibung des Krankenhausplanes nach deren Zielen und Voraussetzungen ist die Aufnahme von Brustzentren und die zugehörige Ausweisung von Planbetten der Senologie zudem Gegenstand der Schwerpunktfestlegungen und Rahmenvorgaben geworden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2007 - 13 A 3730/06 -). - VG Düsseldorf, 22.08.2006 - 3 K 2912/06
Ausweisung eines Krankenhauses als Brustzentrum im Krankenhausplan des Landes …
Auszug aus VG Düsseldorf, 07.03.2007 - 3 K 59/07
Die abschließende Festlegung (Erlass vom 2. Februar 2005) erfolgte auch, wie es § 16 Abs. 1 S. 1 KHG NRW verlangt, auf der Grundlage der Rahmenvorgaben nach § 14. Das Behandlungsgebiet Senologie gehört nicht zu den nach den Rahmenvorgaben des Krankenhausplanes des Landes gesondert festzulegenden Gebieten und Schwerpunkten (Teilgebieten) gemäß den Weiterbildungsordnungen für Ärzte der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe und bedarf daher nicht einer solchen Festlegung (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2006 - 3 K 2912/06 -).
- VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 7 K 2526/06
Brustzentrum, Krankenhausplan, Rahmenvorgaben Auswahlentscheidungen
Rn. 38 Was das Zahlenmaterial angehe, so habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits in einem Urteil vom 7. März 2007 (3 K 59/07) festgestellt, dass die zugrunde gelegten Fallpauschalen als Maßstab nicht zu beanstanden seien.Die Heranziehung von Fallpauschalen bzw. DRGs mag zwar nicht zu beanstanden sein, wenn es um die Auswahl zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern geht, wovon das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Urteil vom 7. März 2007 - 3 K 59/07 - ausgeht, auf das sich die Beklagte stützt.
- VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 7 K 2528/06
Brustzentrum, Krankenhausplan, Rahmenvorgaben, Auswahlentscheidungen
Rn. 38 Was das Zahlenmaterial angehe, so habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits in einem Urteil vom 7. März 2007 (3 K 59/07) festgestellt, dass die zugrunde gelegten Fallpauschalen als Maßstab nicht zu beanstanden seien.Die Heranziehung von Fallpauschalen bzw. DRGs mag zwar nicht zu beanstanden sein, wenn es um die Auswahl zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern geht, wovon das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Urteil vom 7. März 2007 - 3 K 59/07 - ausgeht, auf das sich die Beklagte stützt.
- VG Gelsenkirchen, 25.06.2008 - 7 K 2527/06
Brustzentrum, Krankenhausplan, Rahmenvorgaben, Auswahlentscheidungen
Rn. 36 Was das Zahlenmaterial angehe, so habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf bereits in einem Urteil vom 7. März 2007 (3 K 59/07) festgestellt, dass die zugrunde gelegten Fallpauschalen als Maßstab nicht zu beanstanden seien.Die Heranziehung von Fallpauschalen bzw. DRGs mag zwar nicht zu beanstanden sein, wenn es um die Auswahl zwischen mehreren geeigneten Krankenhäusern geht, wovon das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Urteil vom 7. März 2007 - 3 K 59/07 - ausgeht, auf das sich die Beklagte stützt.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 16 KR 188/05
Krankenversicherung
Die hiergegen von der Klägerin vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf (Az: 3 K 59/07) erhobene Klage blieb erfolglos (Urteil vom 07.03.2007), da die Klägerin nicht alle Kernleistungen (Nr. 1.1 Rahmenbedingungen) in einer Einrichtung vorhalte und über keinen geeigneten Kooperationspartner verfüge; der gegen diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW gestellte Antrag (Az: 13 A 1067/07) auf Zulassung der Berufung ist mit Beschluss vom 13.08.2007 zurückgewiesen worden.
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Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/07 |
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/07
- FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 K 59/09
- BFH - I B 162/11 (anhängig)
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