Rechtsprechung
| VG Saarlouis, 25.11.2008 - 3 K 616/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Zeitraum für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vollständige Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rundfunkgebührenpflicht eines schwerstbehinderten und bei den Eltern wohnhaften und unter deren Vormundschaft stehenden Kindes; Auswirkungen der Bereithaltung eines eigenen Rundfunkgerätes im Zimmer des Rundfunkteilnehmers auf die Rundfunkgebührenpflicht; Unterzeichnung ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.11.2008 - 3 K 616/08
- OVG Saarland, 09.02.2010 - 3 A 461/08
Wird zitiert von ... (2)
- VG Saarlouis, 29.06.2010 - 3 K 641/09
Unbefristete Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht -hier: verneint
Die vom Kläger gegen den entsprechenden Bewilligungsbescheid vom 14.05.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.01.2008 erhobene Klage, mit der er die Verpflichtung des Beklagten beantragte, ihn "vollständig von der Rundfunkgebührenpflicht zu befreien", wurde mit Urteil der Kammer vom 25.11.2008 - 3 K 616/08 - abgewiesen.Der Kläger begehre erneut - wie bereits im Verfahren 3 K 616/08 - eine "vollständige" Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, mithin noch hinausgehend über diejenigen Zeiträume, in denen ihm nach Vorlage entsprechender Sozialleistungsbescheide bereits eine solche gewährt worden sei.
Denn bereits seit Juli 2008, als er, der Beklagte, in seiner Stellungnahme zum Verfahren 3 K 616/08 erläutert habe, dass ein Befreiungsantrag nur bei Vorliegen der Rundfunkteilnehmereigenschaft erfolgreich sein könne, spätestens jedoch seit Erlass des Urteils vom 25.11.2008, in dem sich das erkennende Gericht dieser Rechtsauffassung angeschlossen habe, wisse der Kläger um die Notwendigkeit eines "eigenen" Rundfunkgeräts, sofern er mit einem Befreiungsantrag erfolgreich sein wolle.
Rn. 13 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung erklärten Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Rechtsstreits sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (1 Hefter) und der Gerichtsakte des Verwaltungsrechtsstreits 3 K 616/08 und der in jenem Verfahren beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (1 Hefter) Bezug genommen.
Rn. 18 In seinem Beschluss vom 09.02.2010 - 3 A 461/08 -, mit dem der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil der Kammer vom 25.11.2008 - 3 K 616/08 - zurückgewiesen worden ist, hat das Oberverwaltungsgericht hierzu bereits folgendes ausgeführt:.
- OVG Saarland, 09.02.2010 - 3 A 461/08
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.11.2008 - 3 K 616/08 - wird zurückgewiesen.
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