Rechtsprechung
| VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 985/07.TR |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versetzung eines Beamten in das Amt eines Polizeiobermeisters i.R.e. Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst; Ausübung einer nichtgenehmigten Nebentätigkeit durch einen Polizeibeamten bei dessen gleichzeitiger Krankschreibung; Voraussetzungen für das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.01.2007 - 1 D 16.05
Bundespolizeibeamter; Verbot der Ausübung ungenehmigter Nebentätigkeiten; …
Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 985/07
Ein besonderes Gewicht erhält ein solcher Verstoß, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten ausübt, in denen er dienstunfähig erkrankt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007 - 1 D 16/05 - m.w.N.; OVG Koblenz, Beschluss vom 30. April 2003 - 3 B 10527/03.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 3 A 11300/05
Entfernung aus dem Dienst bzw. Aberkennung des Ruhegehalts bei langjähriger …
Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 985/07
Ein Beamter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren in erheblichem Umfang einer ungenehmigten Nebentätigkeit nachgeht, obwohl er während dieses Zeitraums wegen Dienstunfähigkeit keinen Dienst verrichtet, ist regelmäßig für den öffentlichen Dienst untragbar (OVG Koblenz, Urteil vom 09. Dezember 2005 - 3 A 11300/05.OVG -). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2003 - 3 B 10527/03
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von …
Auszug aus VG Trier, 04.03.2008 - 3 K 985/07
Ein besonderes Gewicht erhält ein solcher Verstoß, wenn ein Beamter ungenehmigte Nebentätigkeiten in Zeiten ausübt, in denen er dienstunfähig erkrankt ist (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2007 - 1 D 16/05 - m.w.N.; OVG Koblenz, Beschluss vom 30. April 2003 - 3 B 10527/03.OVG -).
- VG Meiningen, 17.08.2009 - 6 D 60009/07
Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zur disziplinarischen Ahndung von …
Letztlich ausschlaggebend ist insoweit aber, dass der Beklagte ihm mögliche und zumutbare rechtliche Schritte gegen die Versagung der Nebentätigkeitsgenehmigung nicht unternommen und die Verfügung des Leiters der PD G hat bestandskräftig werden lassen (zur unerlaubten Nebentätigkeit eines Beamten vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 28.04.2008 - 3 A 11334/07 -, Juris; U. v. 09.12.2005 - 3 A 11300/05 -, Juris; VG Trier, U. v. 04.03.2008 - 3 K 985/07.TR -, Juris).
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