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| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2000 - 3 L 106/00 |
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OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26.10.2000 - 3 L 106/00 (https://dejure.org/2000,58241)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 3 L 106/00 (https://dejure.org/2000,58241)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2013 - 3 L 143/10
Baugenehmigung für die Änderung eines in 3 m Entfernung von der Grundstücksgrenze …
Welche Anforderungen im übrigen an einen Vorbau zu stellen sind, insbesondere ob dessen Höhe auf die Höhe eines Geschosses begrenzt sein muss (…vgl. OVG Berlin B. v. 25.03.1993 - 2 S 4.93 - BRS 55 Nr. 21 = Juris Rn. 32; OVG Münster B. v. 29.11.1985 - 7 B 2402/85 - BRS 44 Nr. 101; vgl. auch die ausdrückliche gesetzliche Regelung für Erker in Art. 6 Abs. 8 Nr. 2 BayBO), und ob es auch unter der aktuellen Gesetzeslage einer funktionalen Zu- und Unterordnung im Verhältnis zu dem hinter dem Vorbau liegenden Bereich des Hauptgebäudes bedarf (vgl. die Rechtsprechung des Senats zur früheren Gesetzeslage: U. v. 26.10.2000 - 3 L 106/00 - Juris Rn. 23 mwN;… U. v. 23.06.1998 - 3 L 227/97 - NordÖR 1998, 402 = Juris Rn. 56;… B. v. 12.07.1996 - 3 M 36/96 - Juris Rn. 23 mwN;… vgl. aber auch VGH München B. v. 14.06.2007 - 1 CS 07.265 - Juris Rn. 34, wo für das dortige Landesrecht eine entsprechende Auffassung als durch die Neufassung der Abstandflächenvorschriften überholt angesehen wird), kann deshalb dahinstehen.
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