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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,31065
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10 (https://dejure.org/2010,31065)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.08.2010 - 3 L 108/10 (https://dejure.org/2010,31065)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. August 2010 - 3 L 108/10 (https://dejure.org/2010,31065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10
    Dabei hat das Zulassungsverfahren nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Soweit er die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, ist zu fordern, dass er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darstellt und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel macht (BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 = NordÖR 2000, 453).

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 B 260.95

    Außenbereich - Privilegiertes Vorhaben - Ortsgebundenheit - Lagevorteile

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10
    An der vorausgesetzten spezifischen Gebundenheit fehlt es, wenn der Standort im Vergleich mit anderen Stellen zwar Lagevorteile bietet, das Vorhaben aber nicht damit steht oder fällt, ob es hier und so und nirgendwo anders ausgeführt werden kann (BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 B 260/95 - NVwZ-RR 1996, 483).

    Dies liefe dem Leitgedanken größtmöglicher Schonung des Außenbereichs zuwider (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1995 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 20.68

    Zulässigkeit einer Fischerhütte im Außenbereich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10
    Dazu aber käme es, wenn für ein Vorhaben, das "wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll", eine allgemeine Sinn-Beziehung zum Außenbereich genügte, während bei land- oder forstwirtschaftlichen Vorhaben noch zusätzlich gefordert wird, dass sie einem "Betrieb" dienen und "nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche" einnehmen (BVerwG, U. v. 14.05.1969 - IV C 20.68 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 83, zit. nach juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10
    Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).
  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. BVerwG, B. v. 20.9. 2007 - 4 B 38.07).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.1998 - 12 M 5642/97

    Berücksichtigung "neuer" Tatsachen/Beweismittel; Beweismittel, neue; …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.08.2010 - 3 L 108/10
    Insbesondere wird die bloße Möglichkeit, dass sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, für die Zulassung nicht hinreichend (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 09.02.1998 - 12 M 5642/97 - zit. nach juris, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2024 - 4 LA 49/23

    Bedenken gegen die Unparteilichkeit eines Gutachters

    Rn. 8 Soweit der Kläger darüber hinaus Beweisanträge formuliert, ist darauf hinzuweisen, dass die bloße Möglichkeit, das sich - nach weiterer Sachverhaltsaufklärung oder gar Beweiserhebung - eine (entscheidungserheblich) veränderte Sachlage ergeben kann, für die Zulassung nicht hinreichend ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Februar 1998 - 12 M 5642/98 -, juris LS 3; OVG Greifswald, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 L 108/10 -, juris Rn. 11).
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