Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22.Z |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
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Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes wegen eines Beißvorfalls; Absehen von einem Bagatellvorfall durch Stattfinden einer objektiv nachvollziehbaren tierärztlichen Behandlung des gebissenen Hundes
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.10.2022 - 1 A 228/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22.Z
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (20)
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2020 - 3 M 46/20
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; Bissigkeit; Abwehrverhalten
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Als Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Gefährlichkeitsfeststellung ist die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HundeG LSA eng auszulegen und setzt voraus, dass greifbare Anhaltspunkte für Zweifel an der Motivationslage des beißenden Hundes bestehen, um eine "Exkulpation" des Hundes in Betracht zu ziehen (so u.a. Beschluss des Senats vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang pauschal auf die Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 3 M 252/18 - und 9. Juli 2020, a.a.O.) verweist, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.
Von einem Bagatellvorfall kann jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine objektiv nachvollziehbare tierärztliche Behandlung des gebissenen Hundes stattgefunden hat (vgl. Beschluss des Senates vom 9. Juli 2020, a.a.O. Rn. 5 m.w.N.).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteils ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2018 - 3 M 252/18
Feststellung der Gefährlichkeit mehrerer Hunde; artgerechtes Verteidigungs- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang pauschal auf die Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 3 M 252/18 - und 9. Juli 2020, a.a.O.) verweist, führt dies zu keiner anderen Betrachtung.
- BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Die Zweifel müssen sich vielmehr zugleich auf das Ergebnis der angegriffenen Entscheidung, also die Richtigkeit des Urteils nach dem Sachausspruch in der Urteilsformel beziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9; BayVGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2018 - 8 ZB 18.1235 - juris Rn. 9). - BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09
Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Bei der VwV-HundeG LSA handelt sich folglich um eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die die gleichmäßige Auslegung und Anwendung des Rechts sichern soll, und steht damit konkludent unter dem Vorbehalt einer davon abweichenden Auslegung der Norm durch die Rechtsprechung (zu normeninterpretierenden Verwaltungsvorschriften: vgl. u.a. BVerwG…, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 55/19 - juris Rn. 29; Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 C 3/09 - juris Rn. 38; SchlHFG…, Urteil vom 16. November 2022 - 4 K 20/21 - juris Rn. 45). - BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99
Zulassung der Berufung; Altlasten nach Rüstungsproduktion des deutschen Reichs
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 - NVwZ 2001, 552). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18
Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG…, Beschluss vom 13. März 2019 - 13 LA 160/18 - juris Rn. 9; VGH BW, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 3). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und unter anderem konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 - juris Rn. 3 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18
Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2023 - 3 L 109/22
Hierzu bedarf es regelmäßig qualifizierter, ins Einzelne gehender, fallbezogener und aus sich heraus verständlicher Ausführungen, die sich mit der angefochtenen Entscheidung auf der Grundlage einer eigenständigen Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes auseinandersetzen (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 13. März 2019 - 13 LA 160/18 - juris Rn. 9; VGH BW…, Beschluss vom 11. Februar 2019 - 12 S 2789/18 - juris Rn. 3). - VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235
Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2018 - 2 L 71/16
Anforderung an die ortsübliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen; ernstliche …
- BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19
Anhörungsrecht; Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Gestaltungswirkung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 3 L 60/22
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes; zeugenschaftliche Sachaufklärung
- FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 20/21
Umsatzsteuer: Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei bloßer Qualitätsveränderung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.03.2015 - 1 L 39/14
Angliederung an einen Eigenjagdbezirk
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - 1 L 71/08
Zum Vorteilsausgleich für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 3 M 531/11
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
- VGH Bayern, 07.10.2015 - 15 ZB 14.2115
Zulassung der Berufung (abgelehnt)
- VGH Bayern, 13.12.2022 - 10 ZB 21.2487
Begrenzung der Anzahl der Hunde beim Ausführen und Leinenzwang
- OVG Niedersachsen, 27.05.2024 - 11 LB 341/22
Feststellung der Gefährlichkeit einer Hündin (Rasse: Presa Canario); Absehen von …
Da es sich insoweit um Ausnahmefälle von dem oben beschriebenen Grundsatz handelt, sind diese nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen (vgl. dazu auch OVG SA, Beschl. v. 3.7.2018 - 3 M 252/18 - juris Rn. 10, v. 9.7.2020 - 3 M 46/20 - juris Rn. 14 u. v. 23.3.2023 - 3 L 109/22.Z - juris Rn. 16, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 3 L 12/23
Voraussetzungen für das Vorliegen einer tierheimähnlichen Einrichtung
Außerdem muss darlegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2023 - 3 L 109/22 - juris Rn. 9 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2026 - 3 L 1/26
Zur Rüge der fehlerhaften Sachverhalts- und Beweiswürdigung/Überzeugungsbildung
Vielmehr sollen lediglich Bagatellvorfälle nicht zu einer Gefährlichkeitsfeststellung führen, wobei von einem Bagatellvorgang jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden kann, wenn eine objektiv nachvollziehbare tierärztliche Behandlung des gebissenen Hundes stattgefunden hat (vgl. Beschlüsse des Senates vom 23. März 2023 - 3 L 109/22.Z - juris Rn. 18 …und vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 - juris Rn. 5 m.w.N.).Als Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Gefährlichkeitsfeststellung ist die Regelung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HundeG LSA eng auszulegen und setzt voraus, dass greifbare Anhaltspunkte für Zweifel an der Motivationslage des beißenden Hundes bestehen, um eine "Exkulpation" des Hundes in Betracht zu ziehen (so u.a. Beschluss des Senats vom 23. März 2023 - 3 L 109/22.Z - juris Rn. 16 …und vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).
- VGH Bayern, 22.11.2024 - 6 ZB 24.1502
Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die …
Zudem wurde nicht darlegt, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. OVG LSA, B.v. 23.3.2023 - 3 L 109/22 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2024 - 3 L 92/24
Duldungsverfügung zur Deichunterhaltung - Wasserrecht
Außerdem muss darlegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2023 - 3 L 109/22 - juris Rn. 9). - OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2026 - 3 M 13/26
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes
Er vermittelt gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 HundeG LSA lediglich den Anspruch auf Erteilung einer nach § 4 Abs. 2 HundeG LSA notwendigen Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes, wenn auch die übrigen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2023 - 3 L 109/22 - juris Rn. 21). - VG Halle, 08.10.2025 - 1 A 585/22
Gefahrhunderechts
Diese Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Gefährlichkeitsfeststellung ist nur unter engen Voraussetzungen anzunehmen (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 3. Juli 2018 - 3 M 252/18 - juris, Rn. 9 , vom 9. Juli 2020 - 3 M 46/20 - juris, Rn. 13 und vom 23. März 2023 - 3 L 109/22.Z - juris, Rn. 16 ; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 27. Mai 2024 - 11 LB 341/22 - juris, Rn. 37). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2024 - 3 L 44/24
Keine Berufungszulassung gegen einen Gerichtsbescheid wegen unterlassener …
Außerdem muss darlegt werden, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (vgl. Beschluss des Senats vom 23. März 2023 - 3 L 109/22 - juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
| VG Cottbus, 22.08.2022 - 3 L 109/22 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 12.17
Änderung der Zulassung eines Sonderbetriebsplans zur Geländemodellierung und …
Auszug aus VG Cottbus, 22.08.2022 - 3 L 109/22
Andernfalls käme § 71 Abs. 1 Satz 2 BBergG keine Bedeutung zu, wonach Anordnungen, die über einen zugelassenen Betriebsplan hinausgehen, nur getroffen werden dürfen, soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgüter Beschäftigter oder Dritter erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2018 - 7 C 12/17 - Rn. 16, juris).Davon abzugrenzen ist eine Inhaltsbestimmung als ein Element der Hauptregelung, die das genehmigte Tun oder Verhalten entsprechend dem Antrag oder hiervon abweichend festlegt und konkretisiert, indem sie die genehmigte Handlung beziehungsweise das Verhalten räumlich und inhaltlich bestimmt und damit die Genehmigung erst ausfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2018, a. a. O., Rn. 26).
- BVerwG, 18.12.2014 - 7 C 22.12
Rechtsschutzbedürfnis; Bergwerk; Einstellung; Abschlussbetriebsplan; …
Auszug aus VG Cottbus, 22.08.2022 - 3 L 109/22
Hierbei ist anerkannt, dass dann, wenn der Betriebsplan insbesondere aufgrund der Komplexität des Verfahrens ein gestuftes Vorgehen verfolgt, sodass er als Rahmen- oder Teilplan der Ausfüllung oder der Vervollständigung durch einen weiteren (Sonder-)Betriebsplan bedarf, auch ein solcher auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Satz 1 BBergG angeordnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 7 C 22/12 - Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 3. November 2021 - 2 M 18/21 - Rn. 26, jeweils zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2021 - 2 M 18/21
Genehmigung und Betrieb einer Anlage zur Entsorgung bergbaulicher Abfälle; …
Auszug aus VG Cottbus, 22.08.2022 - 3 L 109/22
Hierbei ist anerkannt, dass dann, wenn der Betriebsplan insbesondere aufgrund der Komplexität des Verfahrens ein gestuftes Vorgehen verfolgt, sodass er als Rahmen- oder Teilplan der Ausfüllung oder der Vervollständigung durch einen weiteren (Sonder-)Betriebsplan bedarf, auch ein solcher auf der Grundlage des § 71 Abs. 1 Satz 1 BBergG angeordnet werden kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 7 C 22/12 - Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. November 2021 - 2 M 18/21 - Rn. 26, jeweils zitiert nach juris).
- VG Cottbus, 24.01.2025 - 3 K 162/23
Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, Änderung eines bestandskräftigen …
Hinsichtlich der Regelungen in der Textziffer 2 des angegriffenen Bescheides ist bereits die Fristsetzung rechtswidrig, da die Klägerin wegen der wiederhergestellten aufschiebenden Wirkung ihrer Klage durch den Beschluss der Kammer vom 22. August 2022 in dem Verfahren 3 L 109/22, bestätigt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Dezember 2022 (OVG 11 S 28/22), nicht verpflichtet war, der Verfügung in der vorgegebenen Frist nachzukommen.
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