Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ÄApprO § 43
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ÄApprO § 43
Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung: Prüfung; Übergangsfrist; Wiederholung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Wiederholung einer Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiederholung einer fehlerhaft durchgeführten Prüfung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung nach dem Ablauf der Übergangsfristen der Approbationsordnung für Ärzte; Anforderungen an die Begründung von Prüfungsentscheidungen; Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaft ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 23.11.2006 - 1 A 291/04
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96
Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Soweit es den Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit betrifft, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts jedoch bereits geklärt, dass für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten; mit diesem Grundsatz wäre es unvereinbar, wenn einzelne Kandidaten, die zur Wahrung ihrer Rechte einen Verwaltungsprozess anstrengen, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängige Bewertung erhielten (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 52; BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, NVwZ 1997, 502 m. w. N.).Angesichts des Umstandes, dass seit der streitgegenständlichen mündlichen Prüfung im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts fast fünf Jahre vergangen sind, kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich im erforderlichen Maß eine verlässliche Bewertungsgrundlage für eine Neubewertung des mündlichen Teils der Wiederholungsprüfung des Klägers wird rekonstruieren lassen (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996, a. a. O.).
Im Übrigen wäre es dem Kläger nicht verwehrt gewesen, rechtzeitig vor dem 30. April 2006 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen, um sich so die Möglichkeit zu eröffnen, eine gerichtlich angeordnete Wiederholungsprüfung nach Maßgabe der Ärztlichen Approbationsordnung vom 14. Juli 1987 noch vor dem Ende der Übergangsfrist zu erreichen (vgl. zu dieser Möglichkeit: BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996, a. a. O.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Soweit es den Grundsatz der prüfungsrechtlichen Chancengleichheit betrifft, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts jedoch bereits geklärt, dass für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten; mit diesem Grundsatz wäre es unvereinbar, wenn einzelne Kandidaten, die zur Wahrung ihrer Rechte einen Verwaltungsprozess anstrengen, die Chance einer vom Vergleichsrahmen unabhängige Bewertung erhielten (BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 - BVerfGE 84, 34, 52; BVerwG, Beschl. v. 11.04.1996 - 6 B 13.96 -, NVwZ 1997, 502 m. w. N.).Diese für die Bewertung von mündlichen Prüfungsleistungen wesentlichen Aspekte entziehen sich nicht nur einer Protokollierung, sondern sie lassen sich auch bei der Begründung der Bewertung allenfalls in groben Zügen darlegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, a. a. O.).
- BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Vielmehr müssen so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001 - 6 C 14.01 - NVwZ 2002, 1375 m. w. N.).Nur bei Fehlen einer normativen Bestimmung sind die Gerichte aufgerufen, die Lücke in der Regelung des Prüfungsablaufs unter dem erwähnten Gesichtspunkt zu schließen, dass der Prüfling bei der erneuten Prüfung den geringst möglichen Nachteil erleidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.2001, a. a. O.).
- BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 1505/04
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Grundstückseigentümern nach dem …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Die erforderliche eigenverantwortliche Bewertungsentscheidung des Prüfers ist nur dann möglich, wenn er die Leistungen des Prüflings selbst, unmittelbar und vollständig zur Kenntnis nimmt und aus eigener Sicht selbständig beurteilt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.01.1995 - 1 BvR 1505/04 - NVwZ 1995, 469; BVerwG, Beschl. v. 10.06.1983 - 7 B 48.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 175; Beschl. v. 02.04.1979 - 7 B 61.79 - DÖV 1979, 753).Bei den Bewertungen durch einen Prüfungsausschuss muss jeder Prüfer sowohl bei den Beratungen als auch bei der Festsetzung der Note seine verantwortungsvoll gebildete persönliche Überzeugung voll einbringen; er darf nicht ohne feste oder gar entgegen seiner festen Überzeugung "nur um des lieben Friedens" willen einlenken (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.01.1995, a. a. O.).
- BVerwG, 08.07.1992 - 6 B 7.92
Wiederholungsprüflinge, keine grundgesetzwidrige Benachteiligung von - durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Einen allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsatz, dass Wiederholungsprüfungen nach denselben Prüfungsvorschriften durchzuführen sind wie die vorausgegangenen Prüfungsversuche, gibt es nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.07.1992 - 6 B 7.92 -, DVBl. 1993, 49). - VGH Bayern, 27.04.1981 - 7 B 80 A.1876
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Eine Ablegung der Prüfung nach dem vormals geltenden Rechtszustand ist somit unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass Prüfungsleistungen nach den zur Zeit ihrer Erbringung geltenden Prüfungsvorschriften zu beurteilen sind (vgl. BayVGH, Urt. v. 27.04.1981 - 7 B 80 A 1876 -, NJW 1982, 2627) rechtlich nicht mehr möglich. - BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Approbation
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Damit in Zusammenhang steht, dass schon die Zulassung zur Prüfung an Voraussetzungen zu binden ist, die eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleisten (BVerfG, Beschl. v. 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82 und 174/84 - BVerfGE 80, 1, 34). - BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Hinsichtlich der Dokumentation von Prüfungsaufgaben und Prüfungsleistungen bei mündlichen Prüfungen ist bereits höchstrichterlich entschieden, dass zwar weder das Grundrecht der Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG, noch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG eine umfassende Protokollierung gebieten; allerdings sind, um den Nachteil einer völlig fehlenden oder jeweils nur unzulänglichen Dokumentation sowohl der Prüfungsaufgabe als auch der Prüfungsleistung auszugleichen, hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen erforderlich, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich noch aufklären zu können (vgl. zum Vorgehenden: BVerwG, Beschl. v. 31.03.1994 - 6 B 65.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 332). - BVerfG, 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bewertung von Prüfungsleistungen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Die erforderliche eigenverantwortliche Bewertungsentscheidung des Prüfers ist nur dann möglich, wenn er die Leistungen des Prüflings selbst, unmittelbar und vollständig zur Kenntnis nimmt und aus eigener Sicht selbständig beurteilt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.01.1995 - 1 BvR 1505/04 - NVwZ 1995, 469; BVerwG, Beschl. v. 10.06.1983 - 7 B 48.82 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 175; Beschl. v. 02.04.1979 - 7 B 61.79 - DÖV 1979, 753). - BVerwG, 08.11.2005 - 6 B 45.05
Prüfung; mündliche Prüfung; Begründung; Einwände; substantiierte Einwände; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2009 - 3 L 133/07
Erst dadurch wird er in den Stand gesetzt, Einwände gegen die Bewertung wirksam vorzubringen und derart unberechtigte Eingriffe in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG abzuwehren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.2005 - 6 B 45.05 - NJW 2006, 1750 m. w. N.). - OVG Bremen, 02.03.2004 - 1 B 79/04
Bürgerantrag; Kommunalverfassungsstreit; Unterlassungsanspruch; Deputation
- BVerwG, 10.06.1983 - 7 B 48.82
- BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 14 B 2370/03
Glaubhaft gemachter Anordnungsgrund hinsichtlich der Zulassung zur erneuten …
- VGH Bayern, 18.10.2002 - 7 ZB 02.1460
- VG Schleswig, 14.09.2016 - 7 B 71/16
Einstweiligen Anordnung zur Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung der …
Die Protokollierung dient dazu, das Prüfungsgeschehen auch nachträglich noch aufklären zu können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 -, juris).Die Bewertung von mündlichen Prüfungsleistungen beschränkt sich nicht isoliert auf den Inhalt einzelner, bestimmter Antworten, sondern bezieht das gesamte Prüfungsgeschehen mit ein, wobei sich wesentliche Aspekte der Bewertung von mündlichen Prüfungsleistungen nicht nur einer Protokollierung entziehen, sondern sich auch bei der Begründung der Bewertung allenfalls in groben Zügen darlegen lassen ( vgl. vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 29.02.2012 - 9 S 2793/10
Fehlende Beteiligung eines Prüfers
Denn nur so werden die für die Bewertung verantwortlichen Personen in die Lage versetzt, anhand ihrer Erfahrungen und Einschätzungen die erforderlichen Wertungen zu treffen, zu gewichten und untereinander ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16.01.1995 - 1 BvR 1505/94 -, NVwZ 1995, 469; BayVGH, Beschluss vom 29.03.2007 - 7 CE 06.3426 -, NVwZ-RR 2007, 532; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 - Juris;… Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 558, 527, 529 m.w.N.). - VGH Bayern, 15.01.2020 - 16a D 18.811
Disziplinarmaß bei Verstoß gegen Prüfungsrecht im schriftlichen Abitur
Speziell bei der Begutachtung schriftlicher Prüfungsarbeiten ist es erforderlich, dass der Prüfer die Darlegungen des Verfassers auf sich einwirken lässt, sie nachvollziehen sucht und ihre Richtigkeit oder Vertretbarkeit überprüft (…Jeremias in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 320; OVG SN, U.v. 22.7.2009 - 3 L 133/07 - juris).
- VG Berlin, 18.02.2020 - 12 L 499.19
Eilrechtsschutz auf vorläufige Zulassung zur unterrichtspraktischen Prüfung; …
Es gibt jedoch keinen prüfungsrechtlichen Grundsatz, dass Wiederholungsprüfungen stets nach denselben, inhaltlich unveränderten Prüfungsvorschriften durchzuführen sind wie die vorausgegangenen Prüfungsversuche (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juli 2009 - 3 L 133/07 -, Rn. 42;… Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Auflage 2018, Rn. 773). - VG Augsburg, 22.05.2020 - Au 3 E 20.689
Nichtbestehen der Abiturprüfung
Ein "Anschließen" an die Bewertung eines Mitprüfers ohne nähere (schriftliche) Begründung ist jedoch zulässig, wenn dies das Ergebnis eines eigenständigen und unabhängigen Bewertungsvorgangs darstellt (OVG Magdeburg, U.v. 22.7.2009 - 3 L 133/07 - BeckRS). - VG Schleswig, 27.05.2016 - 7 A 232/14 Eine Neubewertung bei Verfahrensfehlern oder Bewertungsfehlern käme nur in Betracht, soweit das Ergebnis der Prüfung reproduzierbar ist, was maßgeblich auf der Grundlage des Protokolls und der schriftlichen Leistungen zu geschehen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.1996 - 6 B 13/96 -, OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.07.2009 - 3 L 133/07 -, BayVGH, Beschluss vom 05.10.2009 - 7 ZB 09.160 -, juris).
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Rechtsprechung
| VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
Rn. 10 Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - BVerfGE 115, 276 = NJW 2006, S. 1261 ff. = GewArch 2006, 199 = DVBl 2006, 625,.Rn. 20 verbleibt die Kammer bei der im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung bei der Ansicht, dass die im Anschluss an das Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - - 1 BvR 1054/01 a.a.O. in Nordrhein-Westfalen ergriffenen Maßnahmen ausreichen (vgl. ständige Rechtsprechung des OVG NRW, zuletzt Beschluss vom 3. April 2007 - 4 B 110/07 -), um das derzeit bestehende Staatsmonopol für Sportwetten und Glücksspiele an den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien als gerechtfertigte Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit für eine bis zum 31. Dezember 2007 begrenzte Frist hinzunehmen.
- OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06
Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten
Auszug aus VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
Rn. 14 vgl. zusätzlich zu der bereits angeführten Rechtsprechung der Länder Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen nunmehr unter Berücksichtigung des Urteils des EuGH vom 6. März 2007 auch: OVG Hamburg, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 -.Rn. 16 vgl. ebenso: OVG Hamburg, Beschluss vom 9. März 2007 1 Bs 378/06 - zu den vergleichbaren Verhältnissen in Hamburg und Stein, Bemerkungen zu der Urteilsanmerkung von R. Reichert und M. Winkelmüller, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) 2007, 230 (231) mit der Ausführung: "Das Placanica-Urteil hat nichts wirklich Neues gebracht.".
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
Auszug aus VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
Rn. 7 So bleibt die Kammer auch unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 6. März 2007 - C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - (Placanica) und der Rechtsprechung des.
- BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Auszug aus VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
Rn. 12 vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 - und vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2428/06 - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28. März 2006 -1 BvR 105401 a.a.O.,. - BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04
Sportwettenvermittlung
Auszug aus VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
Rn. 12 vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 1 BvR 2677/04 - und vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2428/06 - unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 28. März 2006 -1 BvR 105401 a.a.O.,. - OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06
Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …
Auszug aus VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
Rn. 19 OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 W 18/06 - zur Einschätzung der Verhältnisse im Saarland,. - OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06
Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten …
Auszug aus VG Aachen, 08.05.2007 - 3 L 133/07
a.A.: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4. April 2007 - 3 W 23/06 -.
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