Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 212a BauGB, § 917 Abs 1 BGB
(Keine) Verfahrensaussetzung bei zeitgleicher anderweitiger Klärung einer entscheidungsrelevanten, bereits im Berufungszulassungsverfahren schwebenden Frage; Beseitigungsverfügung bei rückwirkender Aufhebung einer Baugenehmigung; Bedeutung der Errichtung eines Gebäudes ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 13.11.2014 - 2 A 869/12
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Dabei hat das Zulassungsverfahren nicht die Aufgabe, das Berufungsverfahren vorwegzunehmen (vgl. BVerfG 2. Kammer 1. Senat, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).Soweit er die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, ist zu fordern, dass er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darstellt und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel macht (BVerfG 2. Kammer 1. Senat, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 = NordÖR 2000, 453).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06).Rn. 47 3. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerfG 3. Kammer 1. Senat, B. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO kommt nicht in Betracht, wenn sie der Klärung einer Frage dienen soll, die in einem Rechtsstreit aufgeworfen wird, der im Stadium des Berufungszulassungsverfahrens schwebt (im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639).Hier werden somit nicht materielle Rechtsfragen geklärt, die auch für ein anderes Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639, zit. nach juris).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 3 L 154/12
Anspruch auf Erschließung bei Aufhebung einer Baugenehmigung, Erteilung einer …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Rn. 12 2. Der Kläger begehrte in einem weiteren Verfahren (VG Schwerin 7 A 85/12 ; OVG Greifswald 3 L 154/12 ) von der Stadt E. die Herstellung einer befahrbaren, öffentlich-rechtlich gesicherten Anbindung seines Grundstücks D.straße 35 b, E. (Flurstücke 8, 9 und 10 der Flur 3) zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche, die den Anforderungen des § 4 Abs. 1 LBauO M-V entspricht, insbesondere unter Nutzung des Flurstücks 2.Rn. 23 Der Senat hat den Antrag auf Zulassung der Berufung durch Beschluss vom 07.03.2017 - 3 L 154/12 zurückgewiesen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 108/11
Umnutzung eines Zeltplatzes als Wochenendplatz; Untersagung statt Beseitigung der …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Das unterscheidet eine Sachlage wesentlich von dem Fall einer (aktiven) Duldung eines illegalen Vorhabens durch die Bauordnungsbehörde (dazu OVG Greifswald, U. v. 04.09.2013 - 3 L 108/11 - NordÖR 2013, 514 ), so dass der von dem Kläger gezogener Erst-recht-Schluss nicht gerechtfertigt ist. - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Ernstliche Zweifel sind nicht erst dann gegeben, wenn bei der im Zulassungsverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung der Erfolg des Rechtsmittels wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. BVerfG, B. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 ; BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats, B. v. 21.01.2009 -, 1 BvR 2524/06). - BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Außerdem ist darzulegen, dass und inwieweit die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruht, das heißt inwiefern die nicht aufgeklärte Tatsache - ausgehend vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts - zu einer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, B. v. 19.8.2010 - 10 B 22/10 -, juris Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72
Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Gegenstand der Aufklärungspflicht können nur solche Tatsachen sein, die auf dem Boden der vom jeweils erkennenden (Tatsachengericht) Gericht zugrunde gelegten Rechtsauffassung entscheidungserheblich sind (BVerwG, U. v. 04.10.1974 - IV C 59.72 - NJW 1975, 402). - BVerwG, 09.02.2000 - 4 B 11.00
Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Rn. 39 Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass grundsätzlich eine Beseitigungsanordnung zu erlassen ist, wenn auf der Grundlage einer sofortig vollziehbaren Genehmigung ohne weitere vorgeschaltete gestattende gerichtliche Entscheidung gebaut worden ist, die Baugenehmigung hernach aber auf Rechtsbehelfe des Nachbarn wegen Verstoßes gegen nachbarschützende Normen aufgehoben wurde und es um die erstmalige Bebauung eines bislang unbebauten Nachbargrundstücks geht (OVG Greifswald, U. v. 02.07.2003 - 3 L 157/02 - NordÖR 2004, 25 = LKV 2004, 188; s. auch BVerwG, B. v. 09.02.2000 - 4 B 11/00 - BauR 2000, 1318). - OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13
Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14
Wer aber angesichts eines solchen Widerspruchs von der Baugenehmigung Gebrauch macht, handelt auf eigenes Risiko (vgl. OVG des Saarlandes, B. v. 10.06.2013 - 2 B 29/13 - BRS 81 Nr. 144). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02
Nachbarrechtsschutz; Abrissverfügung
- BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2014 - 15 A 2064/13
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem …
- OVG Niedersachsen, 14.10.2015 - 4 LA 303/14
Abrundung; Angliederung; Aussetzung; befriedeter Bezirk; Ermessen; Jagdbezirk; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2004 - 3 M 123/04
- OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 11/10
Zulassungsverfahren, Aussetzung des Verfahrens
- BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81
Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht
- BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der …
- BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86
Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 3 O 1/09
Anspruch auf Erschließung eines Grundstücks: rechtswidrig durch einen Rat der …
- OLG Rostock, 20.05.1999 - 7 U 339/98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2017 - 3 M 93/17
Bezugnahme in einer Baugenehmigung auf die Festsetzung in einem Bebauungsplan
Rn. 40 Im Übrigen handelt der Beigeladene sofern er von der sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung Gebrauch macht und die Baugenehmigung gegebenenfalls später aufgehoben wird, auf eigenes Risiko (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. April 2017 - 3 L 134/14 -). - VG Gießen, 25.03.2026 - 4 K 4209/24
Klage gegen Rückforderung von Corona-Wirtschaftshilfen erfolglos
Hier werden somit nicht materielle Rechtsfragen geklärt, die auch für ein anderes Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 7. April 2017 - 3 L 134/14 -, juris, Rdnr. 30 f.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. April 2016 - OVG 11 L 4.16 -, juris, Rdnr. 5). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2020 - 3 M 665/19
Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Die hiergegen erhobene Klage war im Ergebnis erfolglos (VG Schwerin, Urt. v. 13. November 2014 - 2 A 869/12 VG Schwerin - Beschl. d. Senats v. 7. April 2017 - 3 L 134/14 -).
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