Rechtsprechung
| VG Neustadt, 11.03.2009 - 3 L 139/09.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestehen eines Anordnungsgrundes im Konkurrentenstreit im Falle eines Streits um die Übertragung eines Dienstpostens ohne damit einhergehende Beförderung und sonstiger unumkehrbarer Folgen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.05.1995 - 2 B 11102/95
Bestehen einer konkreten Gefahr als Voraussetzung eines Anordnungsgrundes; …
Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2009 - 3 L 139/09
Denn in diesem Fall kann die Personalentscheidung auch nach ihrem Vollzug von der Dienststelle ohne weiteres korrigiert werden, wenn sich im Hauptsacheverfahren ein entsprechender Korrekturbedarf ergeben sollte (OVG RP, Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95.OVG - [NVwZ-RR 1996, 51] und Beschluss vom 2. Februar 1996 - 2 B 13694/95.OVG - [ESOVGRP]; ThürOVG…, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 2 EO 594/96 -, juris, Rn. 17).Würde hingegen die Dienstpostenvergabe entsprechend den Vorstellungen des Antragstellers bereits im gerichtlichen Eilverfahren gestoppt, dann würde damit dem vorläufigen Rechtsschutz ein Stellenwert zuteil, der ihm in einem Verfahren in dem lediglich die fehlerfreie Betätigung des Organisationsermessens inmitten steht, nicht zukommt (siehe hierzu OVG RP, Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95 -, NVwZ-RR 1996, 51 [52]).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05
Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf …
Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2009 - 3 L 139/09
Die vorliegende Fallkonstellation unterscheidet sich auch von derjenigen, die dem von dem Antragsteller zitierten Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 13. Dezember 2005 - 4 S 1997/05 - (juris) zugrunde liegt. - OVG Thüringen, 05.02.1998 - 2 EO 594/96
Recht der Landesbeamten; Dienstpostenbesetzung; Konkurrentenstreit; …
Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2009 - 3 L 139/09
Denn in diesem Fall kann die Personalentscheidung auch nach ihrem Vollzug von der Dienststelle ohne weiteres korrigiert werden, wenn sich im Hauptsacheverfahren ein entsprechender Korrekturbedarf ergeben sollte (OVG RP, Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95.OVG - [NVwZ-RR 1996, 51] und Beschluss vom 2. Februar 1996 - 2 B 13694/95.OVG - [ESOVGRP]; ThürOVG, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 2 EO 594/96 -, juris, Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2006 - 1 B 653/06
Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2009 - 3 L 139/09
In einem Fall wie dem vorliegenden bedarf es zu der verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG daher grundsätzlich nicht der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, weil keine "vollendeten Tatsachen" drohen, wie sie typischerweise nur durch eine zeitnah bevorstehende Änderung des beamtenrechtlichen Status (z.B. durch Beförderung) herbeigeführt werden können (…OVG RP, a.a.O; OVG NRW, Beschluss vom 7. August 2008 - 1 B 653/06 -, juris, Rn. 27-29).
- VG Trier, 12.11.2019 - 7 L 4202/19
Übertragung eines Dienstpostens - Abgrenzung zum Beförderungsstreit
An einer derartigen Eilbedürftigkeit fehlt es, wenn allein die Übertragung eines Dienstpostens Gegenstand eines Konkurrentenstreites ist und dieser ausschließlich zwischen im Beamtenverhältnis stehenden Bewerbern schwebt (vgl. OVG RP, Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95.OVG -, Leitsätze bei juris), denn in diesem Fall kann die Personalentscheidung auch nach ihrem Vollzug ohne weiteres korrigiert werden (vgl. VG NW, Beschluss vom 11. März 2009 - 3 L 139/09.NW -, Rn. 5, juris).Rn. 17 V. Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 1 und 2 Gerichtskostengesetz - GKG - ein Fall des § 52 Abs. 6 GKG liegt im Fall einer reinen Dienstpostenkonkurrenz nicht vor (vgl. VG NW, Beschluss vom 11. März 2009, a. a. O., Rn. 12).
- VG Schleswig, 28.01.2010 - 12 B 92/09
Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer beamtenrechtlichen …
Diese von der Kammer vertretene Auffassung wird von der Mehrzahl der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte geteilt (vgl. dazu die in dem Beschluss vom 19. März 2009 zitierte Rechtsprechung; ergänzend wird auf die Beschlüsse des OVG Hamburg vom 16. Februar 2009 - 1 Bs 241/08 - des OVG Greifswald vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 - des OVG Lüneburg vom 25. Juni 2007 - 5 ME 143/07 - des VG Potsdam vom 05. April 2004 - 2 L 1184/03 - des VG Neustadt vom 11. März 2009 - 3 L 139/09 - sowie des VG Chemnitz vom 15. Dezember 2005 - 6 K 1975/04 - alle [...], sowie den Beschluss der Kammer vom 07. Juli 2009 - 12 B 46/09 - Bezug genommen.
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