Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 3 L 139/92 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 9 A 1/92
- OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 3 L 139/92
- BVerwG, 22.06.1993 - 6 B 9.93
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 3 L 139/92
Deshalb ist in diesen Fällen ein strenger Maßstab anzulegen bei der Bestimmung des Zeitraumes, innerhalb dessen der Rücktritt und die Mitteilung seiner Gründe noch als unverzüglich angesehen werden kann (BVerwG, Urt. v. 07.10.1988 7 C 8.88 , Buchholz 421.0 Nr. 259).Da die Mitwirkungslast an der Grenze der Zumutbarkeit endet, ist eine Rücktrittserklärung hiernach nur dann nicht mehr unverzüglich, wenn sie nicht zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgt, zu dem sie vom Prüfling zumutbarerweise hätte erwartet werden können (BVerwG, Urt. v. 07.10.1988, a.a.O.).
Abgesehen davon, daß unter den hier zu berücksichtigenden Umständen vom Prüfling regelmäßig nicht eine fernmündliche Mitteilung zu erwarten ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 07.10.1988, a.a.O., S. 93), waren der Klägerin derartige weitere Versuche nicht zumutbar.
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1988 - 9 S 785/87
Rücktritt von der Prüfung
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 3 L 139/92
Ferner ist zu berücksichtigen, daß die Klägerin aus einer Verzögerung keine die Chancengleichheit verletzenden Vorteile gewinnen konnte (vgl. hierzu VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.1988 9 S 785/87 ; NVwZ-RR 1989, 17, 18). - BVerwG, 14.03.1989 - 7 B 39.89
Arzt - Zulassung - Prüfungsrücktritt - Wichtiger Grund - Mitteilungspflicht - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 3 L 139/92
Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere auch nicht gegen Verfassungsrecht, wenn die Genehmigung des Prüfungsrücktritts vom Vorliegen eines wichtigen Grundes und dessen unverzüglicher Geltendmachung abhängig gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.03.1989 7 B 39.89 , Buchholz 421.0 Nr. 260). - VGH Bayern, 01.04.1992 - 7 B 91.3037
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 17.12.1992 - 3 L 139/92
Angesichts der amtsärztlichen Bescheinigungen vom 14. und 21. März 1991, die weniger spezifiziert gehalten sind, aber als Öffentliche Urkunden gem. § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin enthaltenen Beurteilung des Gesundheitszustandes der untersuchten Person erbringen (vgl. VGH München, Urt. v. 01.04.1992 7 B 91.3037 , NVwZ-RR 1992, 555, 557 m.w.N.), gibt es keinen Anlaß, die ausführlicheren Angaben des Dr. F. in Zweifel zu ziehen.
- OVG Schleswig-Holstein, 12.10.1993 - 3 M 43/93
Prüfling; Klausurtermin; Versäumnis; Wiederholungsmöglichkeit
Es verstößt nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere auch nicht gegen Verfassungsrecht, wenn die Genehmigung eines Prüfungsrücktritts oder die Anerkennung eines triftigen Grundes für eine Versäumnis vom Vorliegen eines wichtigen Grundes und dessen unverzüglicher Geltendmachung abhängig gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.03.1989 - 7 B 39.89 -, Buchholz 421.0 Nr. 260; Urt. des Senats v.17.12.1992 - 3 L 139/92 -).
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