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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33580
OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24 (https://dejure.org/2024,33580)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2024 - 3 L 140/24 (https://dejure.org/2024,33580)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2024 - 3 L 140/24 (https://dejure.org/2024,33580)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (20)

  • VG Halle, 10.07.2024 - 1 A 387/22

    Rechtsmäßigkeit der Namenseintragung in einem Personalausweis; Untätigkeitsklage …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Die von dem Kläger im Einzelnen bezeichneten Umstände (Einleitung eines Verwaltungsverfahrens durch Schreiben des Klägers vom 11. März 2019, Übersendung des Personalausweises mit Schreiben des Klägers vom 16. Juli 2021, Untätigkeitsklage vom 22. August 2022 [Az. 1 A 387/22 HAL], Urteil im Verfahren 1 A 387/22 HAL) werden im Tatbestand und in den Entscheidungsgründen in Entsprechung seines Vorbringens wiedergegeben (vgl. Urteilsabdruck S. 2, 7 ff.).

    Rn. 6 Das Zulassungsvorbringen des Klägers, dass die Verwaltungsvorgänge hinsichtlich des hiesigen Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsverfahrens, das Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 1 A 387/22 HAL geführten Untätigkeitsklage gewesen sei, insofern identisch seien, als dass sie die verfahrenseinleitenden Schreiben des Klägers vom 11. März 2019 und 16. Juli 2021 enthielten und die Beklagte beide Verfahren nicht separat betrieben habe, führt nicht weiter.

    Mithin kommt es für die Entscheidung schon nicht darauf an, ob der übersandte Personalausweis im Verwaltungsverfahren, das Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 1 A 387/22 HAL geführten Untätigkeitsklage war, verwahrt wurde, so dass es auch der Beiziehung der Gerichtsakte 1 A 387/22 HAL nicht bedurfte.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Soweit ein Zulassungsantragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (zum Ganzen: OVG LSA…, Beschluss vom 29. November 2022 - 2 L 92/21.Z - juris Rn. 18 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 75 ).

    Dies erfordert, dass in der Antragsschrift eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage "aufgeworfen und ausformuliert" und im Einzelnen dargelegt wird, inwiefern die aufgeworfene Frage im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinaus einer fallübergreifenden Klärung bedarf und im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (vgl. Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 - juris Rn. 83 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11

    Verwaltungsgebühr; Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Das Bemessungskriterium des Wertes des Gegenstands der Amtshandlung ist dabei nicht auf den Gesichtspunkt der Vorteilsabschöpfung reduziert, sondern offen für den Gebührenzweck der Verhaltenslenkung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - juris Rn. 15).

    Eine Verletzung des Äquivalenzprinzips liegt indessen erst bei einem groben Missverhältnis zwischen der Höhe der durch die Leistung verursachten Kosten und der durch die - 11 - Berücksichtigung anderer Gebührenzwecke bedingten Gebührenhöhe vor (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - a.a.O. Rn. 18 f.).

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 261/17

    Gebühr; Kostenunterdeckung; Verwaltungskosten; Äquivalenzprinzip

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Die verschiedenen Ansätze sind alternativ vorgesehen (vgl. OVG Magdeburg…, Urteil vom 8. Juni 2000 - A 1 S 168/97 - a.a.O. Rn. 26; OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 10 LC 261/17 - juris Rn. 105).

    Das gilt auch dann, wenn die höchste nach dieser Tarifstelle mögliche Gebühr in den Blick genommen wird (vgl. zu diesem Erfordernis: OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 10 LC 261/17 - a.a.O. Rn. 108).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2000 - A 1 S 168/97

    Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckungsprinzip, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Das Kostenüberschreitungsverbot in § 3 Abs. 2 Satz 1 VwKostG LSA verlangt nur, dass die veranschlagten Einnahmen die veranschlagten Ausgaben für die wahrzunehmende Aufgabe in ihrer Gesamtheit nicht überschreiten (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - A 1 S 168/97 - juris Rn. 21).

    Die verschiedenen Ansätze sind alternativ vorgesehen (vgl. OVG Magdeburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - A 1 S 168/97 - a.a.O. Rn. 26; OVG Lüneburg…, Urteil vom 4. Dezember 2019 - 10 LC 261/17 - juris Rn. 105).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Rn. 30 "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OVG LSA, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 1 L 56/12 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2024 - 7 LB 109/21

    Klage des Insolvenzverwalters einer Fluggesellschaft gegen die Erhebung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Geregelt werden müssen daher (objektiv) die gebührenpflichtige Amtshandlung, (subjektiv) der Gebührenschuldner und (modal) der Gebührensatz oder zumindest die Bemessungsfaktoren für die die Abgabe tragenden Kosten (vgl. NdsOVG, Urteil vom 4. Juni 2024 - 7 LB 109/21 - juris Rn. 36).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Die Gebührenbemessung darf auch in diesem Fall nicht in einem groben Missverhältnis zu dem verfolgten Gebührenzweck stehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 - juris Rn. 60 ff.).
  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2024 - 3 L 140/24
    Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2615/14 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14

    Rückmeldegebühren iHv 100 DM bzw 51 Euro gem § 30 Abs 1a S 1 des …

  • BVerwG, 29.05.2019 - 10 C 1.18

    Kommunalaufsicht darf Gemeinde zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung …

  • BVerwG, 29.04.2021 - 9 C 1.20

    Gebühren für ZDF-Fernsehlotterie "Aktion Mensch" rechtmäßig

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche …

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2022 - 2 L 92/21

    Kosten eines im Wege der unmittelbaren Ausführung veranlassten Abbruchs eines …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2025 - 7 B 6.24

    Rahmengebühren für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren; WEA; …

    Auch bei einer Gebührenbemessung nach anderen Kriterien als dem der Kostendeckung tritt der Gesichtspunkt der Deckung des Verwaltungsaufwandes als gebührenbegrenzender Bemessungsfaktor jedoch nicht völlig zurück (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29. März 2012 - OVG 1 B 50.11 - juris Rn. 19; OVG Magdeburg, Beschluss vom 10. Oktober 2024 - 3 L 140/24 - juris Rn. 14).

    Für das Gebührenrecht anderer Bundesländer ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt, dass die verschiedenen Ansätze der Gebührenbemessung alternativ vorgesehen sind (vgl. nur OVG Magdeburg, Beschluss vom 10. Oktober 2024 - 3 L 140/24 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • DGH Sachsen-Anhalt, 24.06.2025 - DGH 2/25

    Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Richter unter Feststellung …

    Soweit ein Zulassungsantragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falls darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen sei oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet habe, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 10. Oktober 2024 - 3 L 140/24 - juris Rn. 27 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - 3 L 131/24

    Zu den Darlegungsanforderungen im Zulassungsrecht

    Soweit ein Zulassungsantragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 10. Oktober 2024 - 3 L 140/24 - Rn. 27 juris).
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