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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22   

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https://dejure.org/2022,27347
VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22 (https://dejure.org/2022,27347)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05.09.2022 - 3 L 147/22 (https://dejure.org/2022,27347)
VG Cottbus, Entscheidung vom 05. September 2022 - 3 L 147/22 (https://dejure.org/2022,27347)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Eine Gefahr im Sinne des § 5 Abs. 2 HundehV verlangt entsprechend dem ordnungsbehördlichen Gefahrenbegriff das Vorliegen einer Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die genannten Rechtsgüter eintreten wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 35), wobei angesichts des Wortlauts der Norm ("auch in Zukunft") das prognostische Element eine besondere Betonung erlangt.
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Die Möglichkeit der konkludenten Aufhebung eines Verwaltungsaktes ist grundsätzlich anerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 C 3/11 - juris Rn. 37), sowohl hinsichtlich einer Rücknahmeentscheidung (…Schoch in: Schoch/Schneider, 2. EL April 2022, VwVfG § 48 Rn. 336) als auch hinsichtlich einer Widerrufsentscheidung (…Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG § 49 Rn. 115).
  • BVerwG, 22.11.2021 - 6 VR 4.21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Antrag nach § 123 VwGO mangels Vorbefassung der …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Ausweislich der Schreiben vom 30. Mai 2022 dürfte er konkludent die Herausgabe des Hundes verlangt haben, soweit er die Abgabeverpflichtung des Tieres als sinngemäß rechtswidrig erachtete (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 22. November 2021 - 6 VR 4/21 - juris Rn. 8 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 5 S 44.14

    Sofort vollziehbarer Leinen- und Maulkorbzwang; Einstufung als gefährlicher Hund …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Erfüllt nach alledem der Hund des Antragstellers die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV und gilt er damit als gefährlicher Hunde im Sinne des Gesetzes, so ist diese Vermutung unwiderlegbar (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juli 2015 - OVG 5 S 44.14 - juris Rn. 5).
  • OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00

    Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Die vorliegenden Tatsachen lassen daran zweifeln, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung seines Hundes nachweisen kann (§ 10 Abs. 2 Nr. 6 HundehV. Das erkennbare Ziel des Verordnungsgebers ist es, den Bestand an gefährlichen Hunden zurückzudrängen. Das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses beschränkt die Haltung auf solche Fälle, in denen gewichtigen Individualrechtsgütern wie dem Eigentumsschutz ausnahmsweise der Vorrang vor dem Allgemeininteresse an der Verminderung der von der Haltung solcher Hunde ausgehenden Gefahren einzuräumen ist (vgl. hierzu insgesamt OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2002 - 4 D 89/00.NE - juris Rn. 266).
  • VG Düsseldorf, 04.05.2020 - 18 L 470/20

    Gefährlicher Hund Kreuzung phänotypische Merkmale öffentliches Interesse …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Vor dem Hintergrund, dass derjenige, dem die Haltung seines Hundes untersagt wurde und der nicht über eine entsprechende Erlaubnis zum Halten des Tieres verfügt, mit dem Tier nicht mehr umgehen soll, spricht viel dafür, dass die Sicherstellung auch ohne ausdrückliche Tenorierung in der Ordnungsverfügung von der ausgesprochenen Abgabeaufforderung mit umfasst ist, weil die Abgabe des Hundes denknotwendig dessen Entzug voraussetzt (vgl. zu einer Einziehung: VG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 18 L 470/20 - juris Rn. 51, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2020 - 5 S 11.19

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Kroatischer Schäferhund - Border Collie …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Daneben kommt es darüber hinaus maßgeblich auf den Geschehensablauf an, der zu dem Bissvorfall geführt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2020 - OVG 5 S 11.19 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 20.06.2006 - AN 5 K 06.00075

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Hundehaltung; Erfüllung des Tatbestands …

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    Eine derartige Abgabeverpflichtung ist dabei nur logische Konsequenz des Haltungsverbots (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 20. Juni 2006 - AN 5 K 06.00075 - juris Rn. 20).
  • VG Cottbus, 19.02.2019 - 3 L 629/18

    Polizeirecht

    Auszug aus VG Cottbus, 05.09.2022 - 3 L 147/22
    § 5 Abs. 2 Hs. 1 HundehV schwächt die Voraussetzungen für eine Sicherstellung auf Grundlage der allgemeinen ordnungsbehördlichen Bestimmungen des § 23 Nr. 1 lit. g) OBG i.V.m. § 25 BbgPolG mithin insofern ab, als dass sie keine gegenwärtige Gefahr erfordert, sondern nur eine Gefahr für bestimmte Rechtsgüter (Beschluss der Kammer vom 19. Februar 2019 - 3 L 629/18 -, juris Rn. 10; Urteil der Kammer vom 13. Januar 2017 - 3 K 1079/16 -, n.v.).
  • VG Cottbus, 20.10.2022 - 3 L 267/22
    Vor dem Hintergrund, dass derjenige, dem die Haltung seines Hundes untersagt wurde und der nicht über eine entsprechende Erlaubnis zum Halten des Tieres verfügt, mit dem Tier nicht mehr umgehen soll, spricht viel dafür, dass die Sicherstellung auch ohne ausdrückliche Tenorierung in der Ordnungsverfügung von der ausgesprochenen Abgabeaufforderung mit umfasst ist, weil die Abgabe des Hundes denknotwendig dessen Entzug voraussetzt (Beschluss der Kammer vom 5. September 2022 - 3 L 147/22 -, juris Rn. 15.; vgl. zu einer Einziehung: VG Düsseldorf…, Beschluss vom 4. Mai 2020 - 18 L 470/20 - juris Rn. 51, m. w. N.).

    § 5 Abs. 2 Hs. 1 HundehV schwächt die Voraussetzungen für eine Sicherstellung auf Grundlage der allgemeinen ordnungsbehördlichen Bestimmungen des § 23 Nr. 1 lit. g) BbgOBG i. V. m. § 25 BbgPolG mithin insofern ab, als dass sie keine gegenwärtige Gefahr erfordert, sondern nur eine Gefahr für bestimmte Rechtsgüter (…Beschlüsse der Kammer vom 19. Februar 2019 - 3 L 629/18 -, juris Rn. 10 und vom 5. September 2022 - 3 L 147/22 -, juris Rn. 8 f.; Urteil der Kammer vom 13. Januar 2017 - 3 K 1079/16 -, n. v.).

  • VG Potsdam, 15.03.2024 - 3 L 149/24

    Bellen ist keine Provokation, Gefährliche Hunde wegen Bissvorfall, …

    Auch ist die Anordnung der Sicherstellung und Verwahrung von Hunden, für die im Übrigen mit § 5 Abs. 2 HundehV eine spezielle Rechtsgrundlage vorhanden ist (zu den Voraussetzungen vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 5. September 2022 - 3 L 147/22 -, juris Rn. 15), - wie oben ausgeführt - nicht kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
  • VG Potsdam, 28.07.2023 - 3 L 518/23
    Die Abgabeverpflichtung ist dabei logische Konsequenz des Haltungsverbots (vgl. VG Cottbus…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - VG 3 L 267/22 -, juris Rn. 18 und VG Cottbus, Beschluss vom 5. September 2022 - 3 L 147/22 -, juris Rn. 13), vgl. auch § 13 Abs. 3 Satz 1 HundehV.
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