Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zugrundelegen eines unzutreffenden Gebührenrahmens (unrichtige Gebührenobergrenze)
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gebührenrahmen veraltet: Keine ermessensfehlerfreie Festsetzung möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 29.12.2016 - 7 A 164/16
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13
Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme; Ausschöpfung eines Gebührenrahmens
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Eine ermessensfehlerfreie Gebührenfestsetzung ist nicht möglich, wenn die Behörde den vorgegebenen Gebührenrahmen, innerhalb dessen das Festsetzungsermessen zu betätigen ist, fehlerhaft nicht zugrunde gelegt hat (so bereits OVG LSA, Urteil vom 14. Mai 2014 - 3 L 354/13 -, juris).Rn. 7 Eine ermessensfehlerfreie Gebührenfestsetzung ist von vornherein nicht möglich, wenn die Behörde den vorgegebenen Gebührenrahmen, innerhalb dessen das Festsetzungsermessen zu betätigen ist, fehlerhaft nicht zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil des Senates vom 14. Mai 2014 - 3 L 354/13 -, juris).
- OVG Saarland, 13.01.2016 - 1 A 367/14
Untersagung der unerlaubten Vermittlung von Glücksspielen; Verwaltungsgebühr; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Rn. 9 Soweit die Beklagte einwendet, für das Festsetzungsverfahren habe die Gebührenobergrenze (der Rahmengebühr) keine Funktion gehabt, weil die Beklagte die Bemessung nur nach dem Aufwand unter Vernachlässigung des Wertes des Gegenstandes der Amtshandlung vorgenommen habe, weist sie zwar richtigerweise darauf hin, dass die hier in Rede stehende Amtshandlung eine Maßnahme der Eingriffsverwaltung ist, so dass bei der Bemessung des Gebührensatzes allein die Gesichtspunkte des für die Amtshandlung anfallenden Verwaltungsaufwandes und der Kostendeckung berücksichtigt werden dürfen (vgl. u. a. OVG NRW…, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655/13 - juris Rn. 79 [m. w. N]; Saarl. OVG, Urteil vom 13. Januar 2016 - 1 A 367/14 -, juris Rn. 40).Diese Grenze ist in der Regel jedenfalls dann überschritten, wenn die Gebühr die Kosten der Amtshandlung um mehr als 100 % übersteigt (vgl. Saarl. OVG, Urteil vom 13. Januar 2016, a. a. O, Rn. 47; unter Hinweis auf BVerfG…, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06 und 52/06 -, juris Rn. 67) Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht jede Überschreitung des Aufwandes eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips nach sich zieht, mithin gleichwohl der vorgegebene Gebührenrahmen von Bedeutung ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 1 B 50.11
Verwaltungsgebühr; Untersagung von Sportwettvermittlung und darauf bezogene …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Hierbei wäre zu berücksichtigen, dass für die Bestimmung innerhalb eines - seinerseits ordnungsgemäß festgelegten - Gebührenrahmens gilt, dass dessen Mittelwert den durchschnittlich wertigen und aufwendigen Fall kennzeichnet (vgl. OVG BB, Urteil vom 29. März 2012 - 1 B 50.11 -, juris).
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Rn. 3 "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2017 - 9 A 2655/13
Schlachtbetriebe klagen erfolgreich gegen Gebühren für die Kontrolle von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Rn. 9 Soweit die Beklagte einwendet, für das Festsetzungsverfahren habe die Gebührenobergrenze (der Rahmengebühr) keine Funktion gehabt, weil die Beklagte die Bemessung nur nach dem Aufwand unter Vernachlässigung des Wertes des Gegenstandes der Amtshandlung vorgenommen habe, weist sie zwar richtigerweise darauf hin, dass die hier in Rede stehende Amtshandlung eine Maßnahme der Eingriffsverwaltung ist, so dass bei der Bemessung des Gebührensatzes allein die Gesichtspunkte des für die Amtshandlung anfallenden Verwaltungsaufwandes und der Kostendeckung berücksichtigt werden dürfen (vgl. u. a. OVG NRW, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655/13 - juris Rn. 79 [m. w. N]; Saarl. OVG…, Urteil vom 13. Januar 2016 - 1 A 367/14 -, juris Rn. 40). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33). - BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Diese Grenze ist in der Regel jedenfalls dann überschritten, wenn die Gebühr die Kosten der Amtshandlung um mehr als 100 % übersteigt (vgl. Saarl. OVG…, Urteil vom 13. Januar 2016, a. a. O, Rn. 47; unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. November 2012 - 2 BvL 51/06 und 52/06 -, juris Rn. 67) Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht jede Überschreitung des Aufwandes eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips nach sich zieht, mithin gleichwohl der vorgegebene Gebührenrahmen von Bedeutung ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 9 B 384/17
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Bei der Heranziehung eines falschen Gebührenrahmens kann - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - ein Abwägungsmangel zum Nachteil des Gebührenschuldners folglich (regelmäßig) nur dann ausgeschlossen sein, wenn der heranzuziehende und der vermeintlich herangezogene Gebührenrahmen - wie hier - hinsichtlich des unteren Gebührenrahmens identisch sind und die Mindestgebühr festgesetzt wurde (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2017 - 9 B 384/17 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06
Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2018 - 3 L 15/17
Da gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO der Zulassungsgrund zudem in der gebotenen Weise darzulegen ist, erfordert dies, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 3. Januar 2007 - 1 L 245/06 -, juris [m. w. N.]).
- VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22
Beurteilungszeitpunkt bei nach Zeitabschnitten teilbaren Dauermaßnahmen der …
Rn. 222 Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen eines minimalen und eines maximalen Gebührenwerts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris, Rn. 14; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26 ; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 7 ).Denn bei für den Betroffenen nachteiligen Amtshandlungen wie einem - wie hier - belastenden Verwaltungsakt kommt dem Nutzen und der Bedeutung der Amtshandlung keine Bedeutung zu, so dass bei Eingriffsakten für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26 ; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 9 ; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris, Rn. 120).
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2024 - 2 L 134/21
Abfallrecht; Widerspruchsgebühr; Verwaltungsgebühr; mehrere Amtshandlungen; …
Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris Rn. 14; OVG LSA, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 - juris Rn. 7 ).Daher ist im Fall einer Amtshandlung in Gestalt eines Eingriffsaktes für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 - juris Rn. 9 ; OVG NRW…, Urteil vom 14. Februar 2017 - 9 A 2655/13 - juris Rn. 79, m.w.N.).
- VG Magdeburg, 27.06.2024 - 4 A 25/23
Gefahrenabwehrrechtliche und kostenrechtliche Verantwortlichkeit für den Abbruch …
Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen eines minimalen und eines maximalen Gebührenwerts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris, Rn. 14; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 7).Denn bei für den Betroffenen nachteiligen Amtshandlungen wie einem - wie hier - belastenden Verwaltungsakt kommt dem Nutzen und der Bedeutung der Amtshandlung keine Bedeutung zu, so dass bei Eingriffsakten für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris, Rn. 120).
- VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22
Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals
Rn. 155 Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen eines minimalen und eines maximalen Gebührenwerts handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 10 C 23.19 - juris, Rn. 14; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 7).Denn bei für den Betroffenen nachteiligen Amtshandlungen wie einem - wie hier - belastenden Verwaltungsakt kommt dem Nutzen und der Bedeutung der Amtshandlung keine Bedeutung zu, so dass bei Eingriffsakten für die Gebührenbemessung allein der Verwaltungsaufwand maßgeblich ist (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Januar 2024 - 2 L 134/21 -, juris, Rn. 26; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rn. 9; Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 27. September 2017 - 13 LC 218/16 -, juris, Rn. 120).
- VG Schwerin, 28.02.2018 - 7 A 550/17
Kostenbescheid wegen polizeilicher Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Auflösung …
Denn eine ermessensfehlerfreie Gebührenfestsetzung ist von vornherein nicht möglich, wenn die Behörde einen fehlerhaften Gebührenrahmen zugrunde legt, da dieser den Ermessensspielraum maßgeblich prägt (s. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris Rdnr. 7 f. m. w. Nachw.). - VG Hamburg, 17.08.2022 - 14 E 4615/21
Erfolgreicher Eilantrag gegen Bescheide über Verwaltungsgebühren für die …
Rn. 34 Eine ermessensfehlerfreie Gebührenfestsetzung ist von vornherein nicht möglich, wenn die Behörde den vorgegebenen Gebührenrahmen, innerhalb dessen das Festsetzungsermessen zu betätigten ist, fehlerhaft nicht zugrunde gelegt hat (OVG Magdeburg, Beschl. v. 15.1.2018, 3 L 15/17, juris Rn. 7).Der in diesem Zusammenhang entscheidende Ermessensspielraum ergibt sich dabei aus dem jeweils vorgegebenen Gebührenrahmen und wird maßgeblich durch diesen geprägt (OVG Magdeburg, Urt. v. 15.1.2018, a.a.O., juris Rn. 8).
- VG Potsdam, 27.05.2025 - 3 K 2389/21
Ermessensfehler, Kostenbescheid, Polizeirecht, Rahmengebühr, Zeitgebühr
Die Gebühren erhebende Behörde hat dabei in Ausübung ihres Ermessens die vom Gebührentatbestand erfassten Amtshandlungen innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens als einfache, mittlere oder aufwändige Fälle einzuordnen (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12. April 2019 - 16 E 322/18 -, juris Rn. 6 f m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris Rn. 9).Die Feststellung des zeitlichen Aufwandes im konkreten Fall kann indes lediglich Anknüpfungspunkt für die Einordnung in den Gebührenrahmen mit Blick darauf sein, ob sich die Amtshandlung im konkreten Fall als einfach, durchschnittlich oder aufwendig dargestellt hat (vgl. ebenso zur vergleichbaren landesrechtlichen Regelung: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 6. März 2020 - 9 A 4502/19 -, juris Rn. 13 m.w.N.; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 8. Mai 2020 - 22 K 11175/17 -, juris 46 ff; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen…, Urteil vom 25. August 2021 - 10 K 3676/18 -, juris Rn. 44; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris Rn. 9; Verwaltungsgericht Schwerin…, Urteil vom 9. Dezember 2021 - 2 A 2390/20 SN -, juris Rn. 27; in diese Richtung: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 14. September 2017 - OVG 12 B 11.16 -, juris Rn. 23).
- VG Magdeburg, 12.08.2025 - 4 A 101/24
Verjährung von Verwaltungskosten
Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht Magdeburg im Urteil vom 23.06.2020 unter anderem aus, dass es sich bei der in Rede stehenden Amtshandlung um eine Maßnahme der Eingriffsverwaltung handele und daher nach der Auffassung auch des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 15.01.2018 ( 3 L 15/17 ) bei der Bemessung des Gebührensatzes allein die Gesichtspunkte des für die Amtshandlung anfallenden Verwaltungsaufwandes und der Kostendeckung berücksichtigt werden dürften.Nach diesen Anforderungen ist es etwa zulässig, als Richtschnur für den Gebührensatz in Fällen "mittlerer Art" von der Mittelgebühr des jeweiligen Gebührenrahmens auszugehen und dann für besonders gelagerte Fälle Zu- oder Abschläge vorzunehmen (…OVG Nds., Beschluss vom 16. Juni 2020 - 11 LC 138/19 -, juris, Rn. 44 f.) Sofern es sich bei der in Rede stehenden Amtshandlung - wie hier - um eine Maßnahme der Eingriffsverwaltung handelt, ist es zulässig, bei der Bemessung des Gebührensatzes allein die Gesichtspunkte des für die Amtshandlung anfallenden Verwaltungsaufwandes und der Kostendeckung zu berücksichtigen, sodass auf die Bemessungskriterien Wert des Gegenstandes der Amtshandlung, Nutzen und Bedeutung der Amtshandlung für den Gebührenschuldner nicht abzustellen ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 15.01.2018 - 3 L 15/17 -, juris Rn. 9 ).
- VG Magdeburg, 26.02.2025 - 7 A 295/24
Erhebung von Gebühren und Auslagen für den Einsatz der Polizei
Bei der Bestimmung der konkreten Gebühr nach einem vorgegebenen Gebührenrahmen handelt es sich hingegen um eine Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.2020 - 10 C 23.19 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.01.2018 - 3 L 15/17 -, beide zitiert nach juris).Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nicht jede Überschreitung des Aufwandes eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips nach sich zieht, mithin gleichwohl der vorgegebene Gebührenrahmen von Bedeutung ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.01.2018 - 3 L 15/17 -, juris).
- VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 7 K 5946/16
Verwaltungsgebührenrecht
Rn. 47 Vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil 14. Mai 2014 - 3 L 354/13 -, juris; Beschluss vom 15. Januar 2018 - 3 L 15/17 -, juris, Rdnr. 5 f.; OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2017 - 9 B 384/17 -, juris, Rdnr. 7 f.
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