Rechtsprechung
| VG Leipzig, 23.01.2013 - 3 L 1509/12 |
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 23.01.2013 - 3 L 1509/12
- OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 304/13
Wird zitiert von ... (2)
- VG Darmstadt, 30.03.2015 - 3 L 94/15
Führen eines "gefährlichen Hundes" außerhalb des eingefriedeten Besitztums
Eine derartige Rechtsgrundlage bedarf indes keiner ausdrücklichen Normierung, sondern kann im Wege der Auslegung aus den entsprechenden Vorschriften hergeleitet werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1985 -8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265; Beschl. v. 10.10.1990 - 1 B 131.90 -, NVwZ 1991, 267; Beschl. v. 02.07.1991 - 1 B 64.91 -, NVwZ-RR 1992, 192; VG Darmstadt, ständige Rechtsprechung, vgl. nur Beschl. v. 03.12.2012 - 3 L 1509/12.DA -).Vor diesem Hintergrund erscheint es schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten, der Behörde zunächst die Möglichkeit des Erlasses eines feststellenden Verwaltungsaktes einzuräumen, um den Halter vor die oben geschilderte Wahl zu stellen (VG Darmstadt, Beschl. v. 03.12.2012, a.a.O.).
Darf der Antragsteller deshalb seine Hündin "U." bis zur (vorläufigen) Erteilung einer Genehmigung ohnehin nicht außerhalb seines eingefriedeten Besitztums führen, stoßen die "Anordnungen" in Nr. 1., 3. und 4. der Verfügung derzeit nicht nur ins Leere (VG Darmstadt, Beschl. v. 03.12.2012, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.2013 - 3 L 1371/13 - vgl. VG Kassel, Beschl. v. 23.07.2008 - 4 L 988/08.Ks -, LKRZ 2008, 478), sondern sie widersprechen auch der Hundeverordnung und entbehren damit einer rechtlichen Grundlage.
Eine solche liegt für die hier fragliche Konstellation mit der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden aber vor, so dass für den Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel kein Raum ist (VG Darmstadt, Beschl. v. 03.12.2012, a.a.O.; Beschl. v. 11.11.2013 - 3 L 1371/13 - vgl. VG Kassel, Beschl. v. 23.07.2008 - 4 L 988/08.Ks -, LKRZ 2008, 478).
{RN: 30} Da die genannten "Anordnungen" den Antragsteller gegenüber den Regelungen der Hundeverordnung begünstigen, ist eine Aussetzung ihres Sofortvollzugs allerdings nicht notwendig (teilweise Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer, vgl. Beschl. v. 03.12.2012 - 3 L 1509/12.DA - Beschl. v. 11.11.2013 - 3 L 1371/13.DA -, die zur Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die entsprechenden Regelungen bei bestehendem Rechtsschutzinteresse geführt hatte).
- OVG Sachsen, 04.04.2013 - 2 B 304/13
Abordnung zu einem anderen Dienstherrn, dienstliches Bedürfnis, innerdienstliche …
Ausfertigung Az.: 2 B 304/13 3 L 1509/12.Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 23. Januar 2013 - 3 L 1509/12 - wird zurückgewiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".