Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2008 - 3 L 155/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Die Darlegungs- und Beweislastverteilung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren und die Amtsermittlungspflicht des Verwaltungsgerichts
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Entscheidungssammlung Denkmalrecht
, S. 704 (Leitsatz)
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Besprechungen u.ä.
- w-goehner.de
(Entscheidungsbesprechung)
Beratungs-, Prüfungs- und Verwaltungsverfahren bei Anträgen auf Abbruch eines denkmalgeschützten Gebäudes
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 27.09.2007 - 1 B 00.2474
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erhaltung eines Baudenkmals in …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2008 - 3 L 155/07
Für das Denkmalschutzrecht ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Darlegungs- und Beweislast für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals bei dem Eigentümer liegt (vgl. OVG Koblenz U. v. 26.05.2004 - 8 A 12009/03 -, Rn 38 [juris]; VGH München U. v. 27.09.2007 - 1 B 00.2474 -, Rn. 83 [juris]). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03
Keine Abrissgenehmigung für Denkmal-Haus
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2008 - 3 L 155/07
Für das Denkmalschutzrecht ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Darlegungs- und Beweislast für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals bei dem Eigentümer liegt (vgl. OVG Koblenz U. v. 26.05.2004 - 8 A 12009/03 -, Rn 38 [juris];… VGH München U. v. 27.09.2007 - 1 B 00.2474 -, Rn. 83 [juris]).
- VG Magdeburg, 20.07.2016 - 4 A 128/16
Zumutbarkeit einer Erhaltungsanordnung bzgl. eines denkmalgeschützten Hauses
Damit liegt die Darlegungs- und Beweislast für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Erhaltung des Denkmals beim Eigentümer (OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 08.01.2008 - 3 L 155/07 -, juris; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 26.05.2004 - 8 A 12009/03 -, juris; BayVGH, Urteil vom 27.09.2007 - 1 B 00.2474 -, juris).Das Gericht kann von der Einholung eines Sachverständigengutachtens über die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Nutzung eines Grundstücks unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes absehen, wenn bei einer Vielzahl von möglichen Nutzungskonzepten der Eigentümer über seine Vorstellungen von der Nutzung schweigt und seine maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offenlegt (OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 08. Januar 2008 - 3 L 155/07 -, juris).
Abweichendes mag gelten, wenn offensichtlich ist, dass eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung des Denkmals ausgeschlossen ist (vgl. hierzu OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 08.01.2008, a. a. O.) oder wenn sich nach jahrelangen, letztlich aber erfolglos gebliebenen Bemühungen (auch) der Denkmalbehörde um ein denkmalverträgliches Nutzungskonzept abzeichnet, dass zwar Nutzungsmöglichkeiten für das Objekt bestehen, diese aber aller Voraussicht nach unwirtschaftlich sein werden (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 29.01.2008 - 2 M 358/07 -, juris).
Daher kann das Gericht nicht verpflichtet sein, aus der Vielzahl möglicher Nutzungsmöglichkeiten Konzepte auszuwählen, die der Sachverständigen der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde zu legen hat, oder jedes denkbare Konzept durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 08.01.2008, a. a. O.).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2009 - 3 L 503/04
Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals
Rn. 47 Die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines Denkmals ist im jeweiligen Einzelfall nur bei Vorliegen eines denkmalverträglichen Gesamtkonzepts für das Vorhaben und die künftige Nutzung, einer Bewertung der bau- und denkmalrechtlichen Zulässigkeit sowie einer darauf aufbauenden wirtschaftlichen Gesamtrechnung zu prüfen (vgl. zum Erfordernis der Erstellung eines Nutzungskonzepts durch den Denkmaleigentümer: Senatsbeschl. v. 08.01.2008 - 3 L 155/07 - OVG Münster, B. v. 22.08.2007 - 10 A 3453/06 -, BauR 2007, 799). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
Denkmalrechtliche Sicherungsanordnung betreffend ein Kulturdenkmal; …
Ein Nutzungskonzept kann insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn offensichtlich ist, dass eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung des Denkmals ausgeschlossen ist (OVG MV, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 L 155/07 - juris Rn.6). - VG Schwerin, 12.11.2024 - 2 B 2115/24
Aufforderung zur Beibringung eines Standsicherheitsgutachtens für ein …
Insoweit könnte im Hinblick auf den Denkmalstatus des ehemaligen Inspektorenhauses auch von Bedeutung sein, welche Maßnahmen dem Denkmaleigentümer wirtschaftlich zumutbar sein können (vgl. dazu VG Schwerin, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 B 2344/16 - amtl. Umdruck S. 5 ff. mit Hinweis auf OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Januar 2008 - 3 L 155/07 - NordÖR 2008, 243).
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