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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11680
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02 (https://dejure.org/2003,11680)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.07.2003 - 3 L 157/02 (https://dejure.org/2003,11680)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. Juli 2003 - 3 L 157/02 (https://dejure.org/2003,11680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    § 80 LBauO M-V; § 113 Abs. 5 VwGO
    Ablehnung einer Abrissverfügung durch Bauaufsichtsbehörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erlass einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsverfügung; Anspruch auf Beseitigung eines unter Verstoß gegen nachbarrechtliche Bestimmungen errichteten Gebäudes; Vorbelastung des Grundstücks durch ursprünglich vorhandene Bebauung; Unveränderte ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 140
  • BauR 2004, 716 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung, …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02
    In dieser Konstellation kann ein Anspruch auf Einschreiten dann entstehen, wenn jede andere Entscheidung als die, zugunsten des Nachbarn einzuschreiten, ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BVerwG, Urt. vom 04.06.1996 - 4 C 15/95 - NVwZ-RR 1997 S. 271).
  • BVerwG, 09.02.2000 - 4 B 11.00

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02
    Im Hinblick auf die spezialgesetzliche Norm des § 80 Abs. 1 Satz 1 LBauO M-V gewinnt der Anspruch auf Folgenbeseitigung somit lediglich nach Maßgabe seines Anwendungsbereichs ggf. eine ermessensreduzierende Wirkung (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschl. vom 09.02.2000 - 4 B 11/00 - BauR 2000, S. 1318).
  • BVerwG, 02.12.1992 - 2 B 193.92

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Unterschied zwischen "Aufhebung" …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02
    Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entsprach die bauliche Maßnahme des Beigeladenen der erteilten Baugenehmigung, da diese als Neubaugenehmigung auszulegen sei und den Rechtsgedanken des Bestandschutzes nicht zur Grundlage gehabt habe (VG Schwerin 2 B 193/92).
  • OLG Rostock, 10.10.2002 - 1 U 207/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02
    Der Beigeladene hat das Urteil des OLG Rostock vom 26. September 2002 - 1 U 207/00 - vorgelegt, das seine Klage gegen die Landeshauptstadt Schwerin auf Schadensersatz nach Amtshaftungsgrundsätzen wegen Erteilung einer rechtswidrigen Baugenehmigung auch im Berufungsverfahren abweist.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 194.97

    Einstellung des Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.07.2003 - 3 L 157/02
    Der Senat kann offen lassen, ob es einen allgemeinen - bundesrechtlichen - Grundsatz gibt, dass bei Verstößen gegen nachbarrechtliche Bestimmungen des Bauplanungsrechts der in seinen Rechten verletzte Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung des unter Verstoß gegen die Bestimmungen errichteten Gebäudes hat, wenn auf andere Weise rechtmäßige Zustände nicht hergestellt werden können (in diese Richtung tendenziell BVerwG, Beschl. vom 17.04.1998 - 4 B 194/97 -, BauR 165, 169; BVerwG, Beschl. vom 09.02.2000 - 4 B 11/00 -, BRS, 63, 210).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2013 - 3 M 222/13

    Abstandsflächenrechtliche Einheit bei Aufschüttung und Errichtung einer …

    Besonderheiten des konkreten Falles, die einem Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten entgegen stehen könnten (zu einem solchen Fall vgl. U. d. Senats v. 02.07.2003 - 3 L 157/02 - BRS 66 Nr. 198), sind nicht erkennbar.
  • OVG Hamburg, 11.11.2009 - 2 Bf 201/06

    Frist zur Einlegung einer Anschlussberufung; bauaufsichtliches Einschreiten gegen …

    Dies gilt erst recht, wenn es - wie hier - um die Durchsetzung von Bauplanungsrecht geht, weil die Geltungskraft des Bundesrechts nicht zur Disposition der Bauaufsichtsbehörden der Länder steht (BVerwG, Beschl. v. 17.4.1988, BRS 60 Nr. 169;… OVG Münster, Urt. v. 28.5.2009, a.a.O., 1717; ferner Kraft, VerwArch. 89 (1998), 264, 288 f.; Jäde, UPR 1998, 326, 328; offen gelassen von OVG Greifswald, Urt. v. 2.7.2003, NordÖR 2004, 25, 26).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.02.2025 - 3 LB 209/20

    Befestigung einer durch einen Gewerbebetrieb bislang unbefestigt genutzten …

    Ein Anspruch auf Einschreiten besteht, wenn sich das Einschreiten als die einzige ermessensfehlerfreie Entschließung erweist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 4. Juni 1996 - 4 C 15.95 -, juris Rn. 17; OVG Greifswald, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 L 157/02 -, juris Rn. 26).

    Eine ehemals vorhandene Bebauung bzw. Nutzung kann das Gewicht der Beeinträchtigung nachbarlicher Belange relativieren, sodass nicht allein ein Einschreiten im begehrten Umfang ermessensgerecht ist (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 L 157/02 -, juris Rn. 31; VGH München…, Urteil vom 18. November 2020 - 15 B 20.679 -, juris Rn. 30; vgl. auch OVG Münster…, Urteil vom 28. Mai 2009 - 10 A 949/08 -, juris Rn. 68).

    Denn dass die Beeinträchtigung in quantitativer wie qualitativer Sicht im Wesentlichen unverändert ist (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 2. Juli 2003 - 3 L 157/02 -, juris Rn. 31) und damit auch ein Nichteinschreiten ermessensgerecht sein könnte, vermag der Senat nicht zu erkennen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2020 - 3 LB 49/15

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch Überbau; zivilrechtlicher …

    Anders verhält es sich jedoch, wenn Besonderheiten des konkreten Falles einem Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten entgegen stehen können (zu einem solchen Fall vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 02.07.2003 - 3 L 157/02 - BRS 66 Nr. 198).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2007 - 3 L 74/06

    Gebietserhaltungsanspruch eines allgemeinen Wohngebiets bezüglich der Nutzung von …

    Rn. 45 Voraussetzung für den Anspruch eines Dritten auf Einschreiten oder jedenfalls einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde hierüber ist nach der Rechtsprechung des Senats, dass die Errichtung oder Nutzung einer baulichen Anlage öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht und dadurch den Dritten in subjektiven Rechten verletzt (vgl. OVG Greifswald, U. v. 02.07.2003 - 3 L 157/02 - NordÖR 2004, 25 = LKV 2004, 188).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14

    (Keine) Verfahrensaussetzung bei zeitgleicher anderweitiger Klärung einer …

    Rn. 39 Zudem entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass grundsätzlich eine Beseitigungsanordnung zu erlassen ist, wenn auf der Grundlage einer sofortig vollziehbaren Genehmigung ohne weitere vorgeschaltete gestattende gerichtliche Entscheidung gebaut worden ist, die Baugenehmigung hernach aber auf Rechtsbehelfe des Nachbarn wegen Verstoßes gegen nachbarschützende Normen aufgehoben wurde und es um die erstmalige Bebauung eines bislang unbebauten Nachbargrundstücks geht (OVG Greifswald, U. v. 02.07.2003 - 3 L 157/02 - NordÖR 2004, 25 = LKV 2004, 188; s. auch BVerwG, B. v. 09.02.2000 - 4 B 11/00 - BauR 2000, 1318).
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