Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Zur Unzulässigkeit einer Leistungsklage bei Vorliegen eines Leistungsbescheides
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Leistungsklage eines Verwaltungsträgers bei Vorliegen eines Leistungsbescheides unter Berücksichtigung eines erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses; Rückzahlung einer als Darlehen gewährten Leistung zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Rückforderung von Leistungen nach dem SchwbAV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer Leistungsklage eines Verwaltungsträgers bei Vorliegen eines Leistungsbescheides unter Berücksichtigung eines erforderlichen Rechtsschutzbedürfnisses; Rückzahlung einer als Darlehen gewährten Leistung zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in ...
Verfahrensgang
- VG Halle, 22.02.2007 - 4 A 44/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 3 L 165/07
- BVerwG, 07.04.2010 - 5 B 12.10
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 05.04.2004 - 4 B 19.04
Begriff "Stätte der Leistung" anhand des Bauordnungsrechtes des Landes Thüringen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Rn. 25 In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zwischen dem Beklagten und der Oberfinanzdirektion B-Stadt über die Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom 21. Januar 2004 wurde durch Beschluss das Verwaltungsgericht Halle vom 23. März 2004 - 4 B 19/04 HAL - die gepfändete Forderung des Beklagten einstweilig freigegeben.Rn. 57 Ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für die vorliegende Leistungsklage folgt - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - auch nicht daraus, dass das Verwaltungsgericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zwischen dem Beklagten und der Oberfinanzdirektion B-Stadt betreffend die Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit Beschluss vom 23. März 2004 - 4 B 19/04 HAL - die Ansicht vertreten hat, der Widerspruchsbescheid des Klägers vom 29. April 1999 sei kein Leistungsbescheid.
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
D. h. der Adressat muss unzweideutig erkennen können, was von ihm gefordert wird (BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 41.87 -, BVerwGE 84, 336 [338]). - BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Ob der jeweilige Verwaltungsakt diesen Anforderungen genügt, ist dabei durch Auslegung seines verfügenden Teils im Zusammenhang mit den Gründen und sonstigen den Betroffenen bekannten oder für sie ohne Weiteres erkennbaren Umstände festzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 [318] m. w. N.).
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
D. h. der Bescheid muss den Betrag der erbrachten Leistung und die zurückzuzahlende Summe enthalten; er darf keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt der geforderte Betrag zu entrichten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 [1668]; Beschl. v. 25.03.1996 - 8 B 48.96 -, DVBl. 1996, 1061 [1062]). - BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80
Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Unverzichtbar für einen Leistungsbescheid sind dabei die Angabe des Betrages, den der Adressat bezahlen soll (BVerwG, Urt. v. 14.01.1982 - 5 C 70.80 - BVerwGE 64, 318 [324]), und die Angabe des Zeitpunktes, an dem die Leistung erbracht werden soll (…BVerwGE, Urt. v. 15.05.1986 - 5 C 33.84 - NVwZ 1986, 919 [921]). - BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Die Zulässigkeit einer Leistungsklage scheitert insbesondere auch dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Verwaltungsträger Klage erhebt, obwohl er stattdessen einen Verwaltungsakt hätte erlassen können; dies ist zumindest für jene Fälle anerkannt, wenn ohnehin damit zu rechnen ist, dass der Verwaltungsakt zur Überprüfung durch die Gerichte gestellt wird (vgl. BVerwGE 25, 280 (281 ff.);… Urt. v. 25.10.1967 - IV C 19.67 - BVerwGE 28, 153 (154 f.); Urt. v. 26.04.1968 - VI C 113.67 -BVerwGE 29, 310 (312) m. w. N.;… Urt. v. 28.09.1979 - 7 C 22/78 - BVerwGE 58, 316 (318 f.);… Nds.OVG, Urt. v. 19.12.1984 - 4 A 165/80 - FEVS 36, 297 [299];… OVG NRW, 17.05.1988 - 8 A 189/87 - Rdnr. 14 >zitiert nach juris<). - BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 33.84
Flurbereinigungskosten - Teilnehmer - Neuanordnung - Vorteile - Beitragspflicht - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Unverzichtbar für einen Leistungsbescheid sind dabei die Angabe des Betrages, den der Adressat bezahlen soll (…BVerwG, Urt. v. 14.01.1982 - 5 C 70.80 - BVerwGE 64, 318 [324]), und die Angabe des Zeitpunktes, an dem die Leistung erbracht werden soll (BVerwGE, Urt. v. 15.05.1986 - 5 C 33.84 - NVwZ 1986, 919 [921]). - BVerwG, 25.03.1996 - 8 B 48.96
Kommunalabgaben: Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
D. h. der Bescheid muss den Betrag der erbrachten Leistung und die zurückzuzahlende Summe enthalten; er darf keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt der geforderte Betrag zu entrichten ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 57.91 -, NJW 1993, 1667 [1668]; Beschl. v. 25.03.1996 - 8 B 48.96 -, DVBl. 1996, 1061 [1062]). - BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Die Zulässigkeit einer Leistungsklage scheitert insbesondere auch dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Verwaltungsträger Klage erhebt, obwohl er stattdessen einen Verwaltungsakt hätte erlassen können; dies ist zumindest für jene Fälle anerkannt, wenn ohnehin damit zu rechnen ist, dass der Verwaltungsakt zur Überprüfung durch die Gerichte gestellt wird (vgl. BVerwGE 25, 280 (281 ff.);… Urt. v. 25.10.1967 - IV C 19.67 - BVerwGE 28, 153 (154 f.);… Urt. v. 26.04.1968 - VI C 113.67 -BVerwGE 29, 310 (312) m. w. N.; Urt. v. 28.09.1979 - 7 C 22/78 - BVerwGE 58, 316 (318 f.);… Nds.OVG, Urt. v. 19.12.1984 - 4 A 165/80 - FEVS 36, 297 [299];… OVG NRW, 17.05.1988 - 8 A 189/87 - Rdnr. 14 >zitiert nach juris<). - BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
Die Zulässigkeit einer Leistungsklage scheitert insbesondere auch dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Verwaltungsträger Klage erhebt, obwohl er stattdessen einen Verwaltungsakt hätte erlassen können; dies ist zumindest für jene Fälle anerkannt, wenn ohnehin damit zu rechnen ist, dass der Verwaltungsakt zur Überprüfung durch die Gerichte gestellt wird (vgl. BVerwGE 25, 280 (281 ff.); Urt. v. 25.10.1967 - IV C 19.67 - BVerwGE 28, 153 (154 f.);… Urt. v. 26.04.1968 - VI C 113.67 -BVerwGE 29, 310 (312) m. w. N.;… Urt. v. 28.09.1979 - 7 C 22/78 - BVerwGE 58, 316 (318 f.);… Nds.OVG, Urt. v. 19.12.1984 - 4 A 165/80 - FEVS 36, 297 [299];… OVG NRW, 17.05.1988 - 8 A 189/87 - Rdnr. 14 >zitiert nach juris<). - BVerwG, 24.11.1966 - II C 27.64
Alternatives Vorgehen zum Erstattungsbeschluss - Fehlen des …
- VGH Bayern, 22.04.2008 - 19 ZB 08.489
Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheides; materielle …
- BVerwG, 12.12.1974 - V C 25.74
Unanfechtbarer Leistungsbescheid als Vollstreckungstitel - Erlöschen eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.1988 - 8 A 189/87
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.12.1984 - 4 A 165/80
- VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14
Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der …
Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn der Verwaltungsträger den mit der erhobenen Leistungsklage geltend gemachten Zahlungsanspruch bereits vermittels eines Leistungsbescheids durchgesetzt hat (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1974 - V C 25/74 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2010 - 3 L 165/07 -, juris). - VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
Rückforderung überzahlter Reisekosten und Bewirtungsaufwendungen von einem …
In solchen Fällen ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass auch eine Behörde, selbst wenn sie mittels Leistungsbescheid den geschuldeten Betrag fordern könnte, sich des Mittels einer Leistungsklage bedienen darf (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 17. September 1992 - 7 UE 1791/87 -, juris; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2010 - 3 L 165/07 -, juris, beide m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08
Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne …
Hier hat sich der Beklagte offenbar für den Weg einer schlichten Zahlungsaufforderung entschieden (vgl. zur Abgrenzung einer Zahlungsaufforderung zum Leistungsbescheid mit Titelfunktion auch Urteil d. Senats v. 22.09.2010 - 3 L 165/07 -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2012 - L 19 AS 1379/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Der Bescheid muss den Betrag der erbrachten Leistung und die zurückzuzahlende Summe enthalten; er darf keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, in welcher Höhe und zu welchem Fälligkeitszeitpunkt der geforderte Betrag zu entrichten ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt Urteil vom 22.09.2010 - 3 L 165/07 - m.w.N.). - VG Karlsruhe, 30.07.2025 - 10 K 939/24
Kürzung; Versorgungsbezug; Pfändbarer Teil; Rückforderung; Leistungsbescheid; …
Es fehlt entweder dem Leistungsbescheid die Erforderlichkeit oder der Leistungsklage das Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1966 - II C 27.64 -, juris Rn 30…, Urteil vom 12.12.1974 - V C 25.74 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.9.2010 - 3 L 165/07 -, juris Rn. 45). - VG Karlsruhe, 18.03.2024 - 10 K 2413/23
Grundsätzlich erwächst ein Vollstreckungsbescheid auch dann in Rechtskraft, wenn …
Denn mit der Befugnis zum Erlass eines Verwaltungsaktes geht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Wahl dieser Handlungsform einher, wie sich bereits aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.09.1979 ergibt: "Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt auch für Gebiete außerhalb des Beamtenrechts ausgesprochen, daß die Leistungsklage einer Behörde nicht daran scheitert, daß der Anspruch durch Verwaltungsakt hätte geltend gemacht werden können, sofern das zugrundeliegende materielle Recht die Behörde nicht zum Erlaß eines Verwaltungsaktes verpflichtet" (…BVerwG, Urt. v. 28.09.1979 - 7 C 22.78 - juris, Rn. 12; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.09.2010 - 3 L 165/07 - juris, Rn. 44).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 3 L 165/07 |
Verfahrensgang
- VG Halle, 22.02.2007 - 4 A 44/05
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 3 L 165/07
- BVerwG, 07.04.2010 - 5 B 12.10
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 165/07
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