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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 3 L 1818/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24776
VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 3 L 1818/14 (https://dejure.org/2014,24776)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.2014 - 3 L 1818/14 (https://dejure.org/2014,24776)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 2014 - 3 L 1818/14 (https://dejure.org/2014,24776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Berichts über eine Umweltinspektion im Internet

Besprechungen u.ä.

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Veröffentlichung von Umweltinspektionsberichten in NRW

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • VG Arnsberg, 10.06.2014 - 4 L 867/13

    Untersagung der Veröffentlichung eines Berichts über die Umweltinspektion in …

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 3 L 1818/14
    Die Veröffentlichung eines Berichts über eine Umweltinspektion im Internet ist grundsätzlich zulässig; bei summarischer Prüfung rechtfertigen die gesetzlichen Vorschriften allerdings nicht die Bildung von (bewertenden) Mängelkategorien (im Anschluss an VG Arnsberg, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 4 L 867/13 -).

    Rn. 7 Vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 4 L 867/13 -, juris (n. rkr.); a. A. VG Köln, Beschluss vom 22. August 2014 - 13 L 1473/14 - (allerdings mit einer inhaltlich weniger substantiierten Begründung).

  • VG Köln, 22.08.2014 - 13 L 1473/14

    Anspruch auf Entfernung eines im Internet veröffentlichten …

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 3 L 1818/14
    Rn. 7 Vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 10. Juni 2014 - 4 L 867/13 -, juris (n. rkr.); a. A. VG Köln, Beschluss vom 22. August 2014 - 13 L 1473/14 - (allerdings mit einer inhaltlich weniger substantiierten Begründung).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 3 K 5152/14

    Bericht Homepage Internet Mängel Umweltinspektion

    Auszug aus VG Düsseldorf, 09.09.2014 - 3 L 1818/14
    Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 3 K 5152/14 aufgegeben, den im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung E. veröffentlichten Bericht vom 5. September 2013 über die am 2. Mai 2013 bei der Antragstellerin durchgeführte Umweltinspektion dahingehend zu ändern, dass die in dem Bericht enthaltenen Felder "Ergebnis der Umweltinspektion" und die rechts daneben aufgeführten Einstufungen "Keine Mängel", "Geringfügige Mängel", "Erhebliche Mängel" und "Schwerwiegende Mängel" sowie die in der Legende hierzu unter 1), 2) und 3) aufgeführten Begriffsbestimmungen der geringfügigen, erheblichen und schwerwiegenden Mängel vollständig entfernt werden.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
  • VG Düsseldorf, 22.01.2015 - 3 K 5152/14

    Bericht Homepage Internet Mängel Umweltinspektion

    Die Vorschriften der §§ 52a Absatz 5 BImSchG und 10 UIG enthalten keine ausreichende gesetzliche Ermächtigung zur Bestimmung von Mängelkategorien; diese darf nicht durch ministeriellen Erlass erfolgen (wie Beschlüsse vom 9. September 2014 - 3 L 1818/14 - und vom 12. Januar 2015 - 3 L 2899/14 - entgegen OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 2014 - 8 B 721/14 - und vom 6. November 2014 - 8 B 1101/14 -).

    Rn. 6 Gleichzeitig hat sie die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes begehrt (3 L 1818/14).

    Diesbezüglich verweist das Gericht auf die Ausführungen in dem Kammerbeschluss vom 9. September 2014 (3 L 1818/14).

    Diesbezüglich verbleibt das erkennende Gericht auch nach erneuter umfassender Überprüfung der Sach- und Rechtslage insbesondere unter Berücksichtigung der Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in seiner Beschwerdeentscheidung vom 6. November 2014 (8 B 1101/14) und in seiner weiteren inhaltlich übereinstimmenden Entscheidung vom 30. Oktober 2014 (8 B 721/14) bei seiner in dem Kammerbeschluss vom 9. September 2014 (3 L 1818/14) geäußerten und begründeten Rechtsauffassung.

  • VG Düsseldorf, 12.01.2015 - 3 L 2899/14

    Bericht Homepage Internet Mängel Übermittlungsfrist Umweltinspektion

    Die Bestimmung von Mängelkategorien dürfte nicht durch ministeriellen Erlass erfolgen können; jedenfalls dürfte die Definition der "erheblichen Mängel" in dem Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) vom 24. September 2012 unverhältnismäßig weit gefasst sein (wie Beschluss vom 9. September 2014 - 3 L 1818/14 - entgegen OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 2014 - 8 B 721/14 - und vom 6. November 2014 - 8 B 1101/14 -).

    Rn. 12 Des Weiteren verbleibt die Kammer bei ihrer in dem Beschluss vom 9. September 2014- 3 L 1818/14 -, juris, umfassend begründeten Auffassung, dass die §§ 52a Abs. 5 Satz 3 BImSchG i. V. m. 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 UIG sowie der Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) vom 24. September 2012 / 31. Juli 2013 (V-1-1034), hier insbesondere die Definitionen verschiedener Mängelgrade (vgl. Blatt 15 des Erlasses vom 24. September 2012), keine tauglichen Ermächtigungsgrundlagen für die Veröffentlichung der subjektiven Bewertungen "Geringfügige Mängel" und "Erhebliche Mängel" unter "Ergebnis der Umweltinspektion" darstellen.

  • VG Düsseldorf, 17.05.2016 - 3 K 141/16
    Rn. 29 Zunächst verbleibt die Kammer bei ihrer im Beschluss vom 9. September 2014 - 3 L 1818/14 - umfassend begründeten Auffassung, dass die §§ 52a Abs. 5 S. 3 BImSchG i. V. m. 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UIG sowie der Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) vom 24. September 2012 / 31. Juli 2013 (V-1-1034), hier insbesondere die Definitionen verschiedener Mängelgrade (vgl. Bl. 15 des Erlasses vom 24. September 2012), keine tauglichen Ermächtigungsgrundlagen für die Veröffentlichung der subjektiven Bewertungen "Geringfügige Mängel", "Erhebliche Mängel" und "Schwerwiegende Mängel" unter "Ergebnis der Umweltinspektion" darstellen.
  • VG Düsseldorf, 27.10.2021 - 3 L 396/21
    Rn. 62 Vgl. Beschlüsse der Kammer vom 9. September 2014 - 3 L 1818/14 -, vom 12. Januar 2015 - 3 L 2899/14 -, vom 1. Februar 2016 - 3 L 3643/15 - und vom 5. November 2019 - 3 L 3144/18 -, jeweils juris.
  • VG Düsseldorf, 05.11.2019 - 3 L 3144/18
    Rn. 10 Zunächst verbleibt die Kammer bei ihrer im Beschluss vom 9. September 2014 - 3 L 1818/14 - umfassend begründeten Auffassung, dass die §§ 52a Abs. 5 S. 3 BImSchG i. V. m. 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UIG sowie der Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) vom 24. September 2012 / 31. Juli 2013 (V-1-1034), hier insbesondere die Definitionen verschiedener Mängelgrade (vgl. Bl. 15 des Erlasses vom 24. September 2012), keine tauglichen Ermächtigungsgrundlagen für die Veröffentlichung der subjektiven Bewertungen "Geringfügige Mängel", "Erhebliche Mängel" und "Schwerwiegende Mängel" unter "Ergebnis der Umweltinspektion" darstellen.
  • VG Düsseldorf, 01.02.2016 - 3 L 3643/15
    Rn. 10 Zunächst verbleibt die Kammer bei ihrer im Beschluss vom 9. September 2014 - 3 L 1818/14 - umfassend begründeten Auffassung, dass die §§ 52a Abs. 5 S. 3 BImSchG i. V. m. 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UIG sowie der Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW) vom 24. September 2012 / 31. Juli 2013 (V-1-1034), hier insbesondere die Definitionen verschiedener Mängelgrade (vgl. Bl. 15 des Erlasses vom 24. September 2012), keine tauglichen Ermächtigungsgrundlagen für die Veröffentlichung der subjektiven Bewertungen "Geringfügige Mängel", "Erhebliche Mängel" und "Schwerwiegende Mängel" unter "Ergebnis der Umweltinspektion" darstellen.
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