Rechtsprechung
| VG Münster, 23.02.1989 - 3 L 19/89 |
Verfahrensgang
- VG Münster, 23.02.1989 - 3 L 19/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1991 - 3 B 1048/89
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1989 - 3 L 19/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18
Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung; …
Dem weiteren Vortrag der Klägerin, dass ihr Rechtsvorgänger die Umwandlung vorgenommen habe, kommt bereits deshalb keine besondere Bedeutung zu, weil die Verpflichtung zur Wiederaufforstung an die (übertragbare) Verfügungsgewalt über das Grundstück gebunden ist und als eine dieser zugeordnete Verpflichtung denjenigen trifft, der gegenwärtig als Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks einzustehen hat (Niedersächsisches OVG…, Urteil vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 -, juris Rn. 19, und Beschluss vom 06.03.1989 - 3 L 19/89 -, AgrarR 1991, 353;… vgl. auch Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.6).Anderenfalls könnte derjenige, der zu einer Wiederaufforstung verpflichtet ist, ihre Durchsetzung durch Eigentumswechsel zumindest erschweren (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.03.1989 - 3 L 19/89 -, AgrarR 1991, 353, 354;… vgl. auch Endres, a.a.O., § 9 Rn. 20).
- VG Hannover, 15.08.2016 - 10 A 2173/16
Glücksspiel; Zustandstörer
In der Rechtsprechung ist dieser Gedanke anerkannt etwa für grundstücks- und anlagenbezogene Verwaltungsakte, die als sog. dingliche Verwaltungsakte ungeachtet personaler Elemente den öffentlich-rechtlichen Status einer Sache regeln, wie eine baurechtliche Beseitigungsanordnung (vgl. auch § 79 Abs. 1 Satz 5 NBauO; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.11.2013 - 1 LA 65/13; BVerwG, Urteil vom 22.01.1971 - IV C 62/66 -, BauR 71, 188), eine wasserrechtliche Unterhaltungspflicht (VG B-Stadt, Urteil vom 09.06.2015 - M 2 K 13.5604), die Zuweisung eines Mieters an den über den Wohnraum Verfügungsberechtigten, bei der die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten nicht höchstpersönlich ist (BVerwG, Urteil vom 19.03.1956 - BVerwG V C 265/54 -, BVerwGE 3, 208), eine Wiederaufforstungsanordnung (OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.03.1989 - 3 L 19/89 -, NuR 1990, 178) oder die Haltung eines Hundes (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25.03.2013 - 11 ME 34/13 -, NdsRpfl 2013, 212; VG Hannover, Urteil vom 19.01.2015 - 10 A 13066/14 -, BeckRS 2015, 41279). - VG Freiburg, 26.04.2018 - 9 K 4546/16
Untersagung der Sportwettenvermittlung; Verstoß gegen Trennungsgebot; …
In der Rechtsprechung ist dieser Gedanke für sog. dingliche Verwaltungsakte anerkannt, die ungeachtet personaler Elemente den öffentlich-rechtlichen Status einer Sache regeln, wobei die Rechtsnachfolgefähigkeit dabei nicht ausdrücklich gesetzlich angeordnet werden muss, sondern dem Fachrecht auch durch Auslegung entnommen werden kann (…Vgl. Stelken/Bonk/Sachs/Stelkens, VwVfG Kommentar, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 260 mit Verweis auf Reimer DVBl 2011, 201 ff.; vgl. zur baurechtlichen Beseitigungsanordnung OVG Lüneburg, B. v. 15.11.2013 - 1 LA 65/13 - BVerwG, U. v. 22.01.1971 - IV C 62/66 - zur wasserrechtlichen Unterhaltungspflicht: VG München, U. v. 09.06.2015 - M 2 K 13.5604 - zur Zuweisung eines Mieters an den über den Wohnraum Verfügungsberechtigten, bei der die Verpflichtung des Verfügungsberechtigten nicht höchstpersönlich ist: BVerwG, U. v. 19.03.1956 - V C 265.54 -, BVerwGE 3, 208-212; zur Wiederaufforstungsanordnung: OVG Lüneburg, B. v. 06.03.1989 - 3 L 19/89 - zur Hundehaltung: OVG Lüneburg, B. v. 25.03.2013 - 11 ME 34/13 - und VG Hannover, U. v. 19.01.2015 - 10 A 13066/14 -, jeweils juris). - VG München, 09.06.2015 - M 2 K 13.5604
Übertragung eienr wasserrechtlichen Unterhaltungspflicht - Rechtsnachfolge
Während - stets unter Berücksichtigung ggf. bestehender Besonderheiten des jeweils maßgeblichen materiellen Rechts - höchstpersönliche Pflichten, also solche, die sich nicht von der Person des Trägers lösen lassen und sich in diesem persönlichen Bezug erschöpfen, nicht rechtsnachfolgefähig sind, ist dies bei sachbezogenen, durch Verwaltungsakt konkretisierten öffentlichrechtlichen Verhaltenspflichten regelmäßig der Fall (…BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 7 C 3/05 - juris Rn. 19 f., 27;… HessVGH, B.v. 17.6.1997 - 14 TG 2673/95 - juris Rn. 17 m. w. N.; OVG Lüneburg, B.v. 6.3.1989 - 3 L 19/89 - juris; vgl. auch: Peine, JuS 1997, 984/986;… Stelkens, a. a. O., Rn. 260: Sachbezug jedenfalls Indiz für Rechtsnachfolgefähigkeit). - OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96
Ungenehmigte Waldumwandlung; Wiederaufforstung; Verpflichteter; Rechtsnachfolger
Sie teilt als eine dieser Verfügungsgewalt zugeordnete Verpflichtung deren Schicksal und trifft somit denjenigen, der gegenwärtig als Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks einzustehen hat (st. Rspr. d. Sen., vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 18.10.1994 - 3 L 3434/93; Senatsurt. v. 28.8.1989 - 3 L 7/89; Senatsbeschl. v. 6.3.1989 - 3 L 19/89 - und v. 28.2.1989 - 3 L 3/89).
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