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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2004 - 3 L 224/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27451
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2004 - 3 L 224/01 (https://dejure.org/2004,27451)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.12.2004 - 3 L 224/01 (https://dejure.org/2004,27451)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Dezember 2004 - 3 L 224/01 (https://dejure.org/2004,27451)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Subsidiarität der Feststellungsklage; Möglichkeit der Verpflichtungsklage auf Erlass eines Vorbescheids; Klärung hinreichend konkretisierter Vorfragen durch Vorbescheid; Antrag auf Feststellung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von zwei Stellplätzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2007 - 3 L 231/99

    Auslegung einer Bauvoranfrage bei fehlender Fragestellung

    Die an die Bauaufsichtsbehörde herangetragene Frage muss soweit näher konkretisiert werden, dass sie für die Behörde als die zur Entscheidung gestellte Frage erkennbar wird (OVG Greifswald, U. v. 20.06.2006 - 3 L 91/00 -, NordÖR 2007, 78; B. v. 21.12.2004 - 3 L 224/01 -, NordÖR 2005, 219).

    Fehlt es - wie hier - an einer solchen Frageformulierung, ist der Bauvorbescheidsantrag im Regelfall unbestimmt und nicht geeignet einen Anspruch auf Entscheidung zu begründen (OVG Greifswald, U. v. 20.06.2006 - 3 L 91/00 - B. v. 21.12.2004 - 3 L 224/01 -, NordÖR 2005, 219).

  • VG Minden, 29.04.2024 - 1 K 1595/19

    Baugenehmigung, Unwirksamkeit der Baugenehmigung, Erlöschen der …

    Rn. 86 Vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 1977 - 4 B 146.77 -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2015 - 2 A 1080/15 -, juris Rn. 41; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - 3 L 224/01 -, juris Rn. 17 ff.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2006 - 3 L 91/00

    Windkraftanlage, Abstandfläche, Bauvorbescheid

    Dabei muss indes die zur Vorabentscheidung gestellte Frage eines Bauvorhabens so gefasst (bestimmt) sein, dass sie von der Baugenehmigungsbehörde mit Bindungswirkung entschieden werden kann (Senatsbeschluss vom 21.12.2004 - 3 L 224/01 - NordÖR 2005, 219).
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