Rechtsprechung
| VG Cottbus, 23.09.2022 - 3 L 228/22 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 5 HuHV BB 2004, § 1 HuHV BB 2004, § 13 OBG BB, § 2 HuHV BB 2004, § 3 HuHV BB 2004, § 4 HuHV BB 2004, § 8 HuHV BB 2004, § 10 HuHV BB 2004, § 12 HuHV BB 2004
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 5 S 44.14
Sofort vollziehbarer Leinen- und Maulkorbzwang; Einstufung als gefährlicher Hund …
Auszug aus VG Cottbus, 23.09.2022 - 3 L 228/22
Erfüllt nach alledem der Hund der Antragstellerin die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 8 Abs. 1 Nr. 2 HundehV und gilt er damit als gefährlicher Hunde im Sinne des Gesetzes, so ist diese Vermutung unwiderlegbar (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Juli 2015 - OVG 5 S 44.14 - juris Rn. 5). - OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96
Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung
Auszug aus VG Cottbus, 23.09.2022 - 3 L 228/22
Sie ist vielmehr dahin aufzufassen, dass die Antragstellerin bis zu diesem Zeitpunkt nicht mit einem Fortgang der Angelegenheit im Vollstreckungsverfahren oder dem Erlass einer weiteren Ordnungsverfügung in der Gestalt einer Sicherstellungsverfügung zu rechnen haben würde (vgl. auch OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 18. August 1998 - 4 A 176/96 - juris Rn. 38). - OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00
Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in …
Auszug aus VG Cottbus, 23.09.2022 - 3 L 228/22
Das Tatbestandsmerkmal des berechtigten Interesses beschränkt die Haltung auf solche Fälle, in denen gewichtigen Individualrechtsgütern wie dem Eigentumsschutz ausnahmsweise der Vorrang vor dem Allgemeininteresse an der Verminderung der von der Haltung solcher Hunde ausgehenden Gefahren einzuräumen ist (vgl. hierzu insgesamt OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2002 - 4 D 89/00.NE - juris Rn. 266). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2020 - 5 S 11.19
Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Kroatischer Schäferhund - Border Collie …
Auszug aus VG Cottbus, 23.09.2022 - 3 L 228/22
Daneben kommt es darüber hinaus maßgeblich auf den Geschehensablauf an, der zu dem Beißvorfall geführt hat (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2020 - OVG 5 S 11.19 - juris Rn. 5). - VG Ansbach, 20.06.2006 - AN 5 K 06.00075
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Hundehaltung; Erfüllung des Tatbestands …
Auszug aus VG Cottbus, 23.09.2022 - 3 L 228/22
Eine derartige Abgabeverpflichtung ist dabei nur logische Konsequenz des Haltungsverbots (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 20. Juni 2006 - AN 5 K 06.00075 - juris Rn. 20).
- VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 147/24
Allgemeine Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache, …
Erfüllt er hingegen diese Voraussetzungen und gilt er infolge dessen als gefährlicher Hund, ergibt sich Folgendes: Nach der bis zum 1. Juli 2024 geltenden Rechtslage war diese Vermutung unwiderlegbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. Juli 2015 - OVG 5 S 44.14 -, juris Rn. 5), so dass ein ausgestelltes Negativgutachten insofern unbeachtlich war und es auch nicht auf das Ergebnis einer etwaigen - vorliegend vom Antragsgegner aber ohnehin nicht veranlassten - Verhaltensbegutachtung durch das Veterinäramt ankam (…vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Mai 2019 - 3 L 79/19 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 23. September 2022 - 3 L 228/22 -, juris Rn. 11).
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