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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 31.08.1995 - 3 L 2328/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,18130
OVG Niedersachsen, 31.08.1995 - 3 L 2328/92 (https://dejure.org/1995,18130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.1995 - 3 L 2328/92 (https://dejure.org/1995,18130)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 1995 - 3 L 2328/92 (https://dejure.org/1995,18130)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 28.10.1996 - 3 L 5433/94

    Anfechtungsklage; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Sach- und Rechtslage; …

    Dieser Verwaltungsakt ist - mit Ausnahme der Anordnung, einen Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis vorzulegen - ursprünglich rechtmäßig gewesen, weil die Voraussetzungen für seinen Erlaß durch den Landkreis C. als die derzeit zuständige untere Wasserbehörde (§ 12 Abs. 2 i.V.m. §§ 153 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 149 Abs. 4 Satz 1 NWG i.d.F. v. 20. August 1990 (Nds. GVBl. S. 371) und § 169 Satz 1 NWG i.V.m. §§ 42 Abs. 1, 43, 45 und 48 Nds.SOG v. 17. November 1981 (Nds. GVBl. S. 347) i.d.F. des Gesetzes v. 22. März 1990 (Nds. GVBl. S. 101) noch bei Erlaß des Widerspruchsbescheides vorgelegen haben und die Anordnung - entgegen der Annahme des Klägers - auch ansonsten rechtlich nicht zu beanstanden gewesen ist; der Kläger hat damals auf seinem an die zentrale Schmutzwasserkanalisation der Stadt C. nicht angeschlossenen Grundstück eine Abwasseranlage betrieben, die - wie das Verwaltungsgericht zu Recht festgestellt hat - den Regeln der Technik im Sinne des § 153 Abs. 1 Satz 1 NWG, die in der DIN 4261 niedergelegt sind (Senatsurt. v. 24.6.1996 - 3 L 3433/93 - Senatsbeschl. v. 31.8.1995 - 3 L 2328/92 -, Haupt/Refflken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Komment., Stand: November 1994, § 153 RdNr. 3 f.), nicht entsprochen hat.
  • VG Magdeburg, 02.11.2015 - 9 A 12/14

    Festsetzung Abwasserabgabe

    (u.a. BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 B 250.95 - OVG Lüneburg, U. v 31.08.1995 - 3 L 2328/92 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94

    Sanierung einer Kleinkläranlage;; Abwasseranlage; Abwasserbeseitigungspflicht; …

    Die Klägerin hat damals auf ihren an die zentrale Schmutzwasserkanalisation der Stadt C. nicht angeschlossenen Grundstücken eine Abwasseranlage betrieben, die den Regeln der Technik im Sinne des § 153 Abs. 1 Satz 1 NWG, die in der DIN 4261 niedergelegt sind (Senatsurt. v. 24.6.1996 - 3 L 3433/93 - Senatsbeschl. v. 31.8.1995 - 3 L 2328/92 - Haupt/Reffken/Rhode, Niedersächsisches Wassergesetz, Komm., Stand: November 1994, § 153 RdNr. 3 f.: Gieseke/Wiedemann/Czychowski, Wasserhaushaltsgesetz, 6. Aufl., 18 b RdNr. 5), nicht entsprochen hat, weil das Nutzvolumen der Kleinkläranlage zu gering gewesen ist, die Untergrundverrieselung gefehlt hat und die vorhandenen Sickerschächte nicht mehr den Regeln der Technik genügt haben; dies ist in dem angefochtenen Bescheid und dem Widerspruchsbescheid zutreffend dargelegt worden.
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