Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen; Kumulative Berücksichtigung der Merkmale "Einkommensgruppen" und "Kinderzahl oder Zahl der Familienangehörigen" für eine Staffelung der Elternbeiträge für eine Kindertagesstätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Erhebung von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Erhebung von Beiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zur Berücksichtigung der Kriterien »Einkommensgruppen« und »Kinderzahl oder Zahl der Familienangehörigen« bei der Staffelung von Beiträgen für Kindertageseinrichtungen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII
Verfahrensgang
- VG Dessau, 22.04.2004 - 2 A 222/03
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.09.1998 - 8 C 25.97
Gebührenstaffelung; Staffelung; Entgelt für den Besuch von Kindertagesstätten; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04
Ob diese Gesetzesfassung im Gegensatz zur gesetzgeberischen Intention anstelle der Eröffnung eines weiten Gestaltungsspielraumes zugunsten des Landesgesetzgebers eine Pflicht zur kumulativen Berücksichtigung der Merkmale "Einkommen", "Kinderzahl" und "Zahl der Familienangehörigen" bei der Entgeltstaffelung begründe, habe das Bundesverwaltungsgericht in der von der Beklagten angeführten Entscheidung vom 15. September 1998 (- 8 C 25.97 -, NVwZ 1999, 993 [995]) ausdrücklich offen gelassen.Soweit sich die Beklagte zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung im Wesentlichen auf die Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15. September 1998 (- 8 C 25.97 -, NVwZ 1999, 993) stützt, ist zunächst darauf zu hinzuweisen, dass die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Auslegung von § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII für die Entscheidung nicht tragend sind und das Bundesverwaltungsgericht die Frage der kumulativen oder alternativen Berücksichtigung der Staffelungsmerkmale ausdrücklich offen gelassen hat.
- BVerwG, 19.12.2001 - 9 B 90.01
Kindergartengebühren; Geschwisterrabatt; Gleichheitssatz; Belastungsgleichheit.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04
Der Senat rechnet die Streitigkeit dem Abgabenrecht und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe zu, für welches § 188 Satz 2 VwGO Kostenfreiheit gewährt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2001 - 9 B 90.01 - Seite 4 des Beschlussabdrucks). - OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 2038/94
Ermächtigung; Kindergartengebühren; Staffelung; Satzungsgeber; Bruttoeinkommen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04
Sowohl der Wortlaut als auch die Gesetzgebungsmaterialien der bundesrechtlichen Rahmenvorschrift des § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII (zuvor § 90 Abs. 1 Satz 2 KJHG), der landesrechtlichen Vorschriften in den verschiedenen Fassungen des § 18 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (KiBeG) und auch die Regelung des § 13 Satz 2 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 5. März 2003 (KiFöG, GVBl. LSA S. 48) weisen darauf hin, dass, sofern die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen entweder durch Landesgesetz oder in Satzungen der kommunalen Träger gestaffelt werden, die Merkmale "Einkommensgruppen" und "Kinderzahl oder Zahl der Familienangehörigen" kumulativ zu berücksichtigen sind (vgl. zu vergleichbaren landesrechtlichen Regelungen: OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11.1994 - 9 L 2038/94 - OVG Koblenz, Urt. v. 30.04.1997 - 12 C11399/95 -, FEVS 48, 259). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 258/03
Elternbeitrag für Kindertageseinrichtung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2006 - 3 L 249/04
Soweit das Bundesverwaltungsgericht Argumente gegen eine "Kumulation" anführt, die sich die Beklagte zu eigen macht, verkennt der Senat nicht, dass es vor dem Hintergrund, dass § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII den Ländern und Trägern von Kindertageseinrichtungen auch die Möglichkeit einräumt, auf eine Staffelung der Elternbeiträge gänzlich zu verzichten, durchaus sinnvoll und zweckmäßig erscheint, dem Normgeber für den Fall der Beitragsstaffelung keine obligatorischen Maßgaben zu erteilen (vgl. allgemein zum Ermessen des Satzungsgebers bei der Ausgestaltung der Elternbeiträge: Urt. d. Senates vom 22.03.2006 - 3 L 258/03 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 12 A 1530/12
Ordnungsgemäße Erhebung von Elternbeiträgen für die jugendhilferechtliche …
OVG, Urteil vom 19. Juli 2006 - 3 N 582/02 -, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 249/04 -, juris. - OVG Thüringen, 19.07.2006 - 3 N 582/02
Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartenrecht, Heimrecht; Kindergartengebühren; …
Es spricht jedoch vieles dafür, dass sich insoweit der kürzlich vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt eingenommene Standpunkt (vgl. dessen Urteil vom 22. März 2006 - 3 L 249/04 -, Juris) als richtig erweisen wird und allein eine kumulative Heranziehung beider Kriterien in Betracht kommt (im Ergebnis ebenso: OVG Rh-Pf, Urteil vom 30. April 1997 - 12 C 11399/95 -, Juris).
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