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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 28.09.2021 - 3 L 259/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39289
VG Cottbus, 28.09.2021 - 3 L 259/21 (https://dejure.org/2021,39289)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.09.2021 - 3 L 259/21 (https://dejure.org/2021,39289)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. September 2021 - 3 L 259/21 (https://dejure.org/2021,39289)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2012 - 6 S 20.12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen feststellenden Verwaltungsakt

    Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2021 - 3 L 259/21
    Dies hat zur Folge, dass aus der getroffenen Feststellung keine rechtlichen oder tatsächlichen Folgerungen gezogen werden dürfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2012 - OVG 6 S 20.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).

    Denn die in den Ziffern 2 bis 4 angeordneten Verhaltenspflichten setzen die Vollziehbarkeit der Feststellung nach Ziffer 1 des Bescheids voraus (vgl. zu dieser Konstellation OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2012 - OVG 6 S 20.12 - juris Rn. 4; a.A. OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 23. August 2010 - 12 ME 138/10 - juris Rn. 11).

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2010 - 12 ME 138/10

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Vorlage des tschechischen Führerscheins bei …

    Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2021 - 3 L 259/21
    Denn die in den Ziffern 2 bis 4 angeordneten Verhaltenspflichten setzen die Vollziehbarkeit der Feststellung nach Ziffer 1 des Bescheids voraus (vgl. zu dieser Konstellation OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. September 2012 - OVG 6 S 20.12 - juris Rn. 4; a.A. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 23. August 2010 - 12 ME 138/10 - juris Rn. 11).
  • VG Cottbus, 27.05.2019 - 3 L 79/19
    Auszug aus VG Cottbus, 28.09.2021 - 3 L 259/21
    Dem steht nicht entgegen, dass die Hundehalterverordnung eine positive Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nicht voraussetzt, sondern diese auch inzident erfolgen kann (vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Mai 2019 - 3 L 79/19 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 15.01.2026 - 3 L 649/25

    Anordnung zur Beantragung einer Haltungserlaubnis, Bestimmtheit …

    Nach früheren Rechtslage war eine positive Feststellung der Gefährlichkeit nicht erforderlich, sondern konnte vielmehr inzident erfolgen (…vgl. Beschluss der Kammer vom 27. Mai 2019 - VG 3 L 79/19 -, juris Rn. 16; VG Potsdam…, Urteil vom 20. August 2013 - 3 K 134/10 -, juris Rn. 18), dies stand gleichwohl einer gesonderten Gefährlichkeitsfeststellung in der Gestalt eines feststellenden Verwaltungsakts durch die zuständige Behörde nicht entgegen (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. September 2021 VG 3 L 259/21 -, juris Rn. 9 ff.).
  • VG Cottbus, 20.12.2024 - 3 L 147/24

    Allgemeine Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten in der Hauptsache, …

    Nur wenn die Behörde gleichwohl einen die Gefährlichkeit des Hundes feststellenden Verwaltungsakt erlässt, muss sie sich hieran festhalten lassen mit der weiteren Folge, dass die Pflichten der Hundehalteverordnung, die diese an die Gefährlichkeit des Hundes knüpft und die ggfs. Gegenstand eines diesbezüglichen (weiteren) Verwaltungsaktes sind, letztlich erst dann bestehen und ggfs. mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehen werden können, wenn auch der feststellende Verwaltungsakt selbst für sofort vollziehbar erklärt wurde bzw. bestandskräftig ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. September 2021 - 3 L 259/21 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VG Cottbus, 11.02.2026 - 3 L 46/26

    Einstweiliger Rechtsschutz, Haltungsuntersagung ohne vorherige …

    Die Behörde hatte nach der Rechtsprechung der Kammer die Wahl, ob sie gleichwohl die Gefährlichkeit eines Hundes im Rahmen eines Verwaltungsakts feststellen oder unmittelbar verhaltensbezogene Anordnungen gegenüber dem Halter erlassen wollte, in deren Rahmen die Gefährlichkeit des Hundes dann inzident zu überprüfen war (…st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 2026 VG 3 L 649/25 , juris Rn. 22, vom 28. September 2021 - VG 3 L 259/21 -, juris Rn. 9 ff., …und vom 27. Mai 2019 - VG 3 L 79/19 -, juris Rn. 16).
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