Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 7a Abs. 1 S. 1 WHG; § 7a Abs. 5 WHG; § 6 Abs. 2 AbwAGAG ND; § 2 Abs. 2 S. 1 KAG ND; § 2 Abs. 2 S. 4 KAG ND
Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der Abwasserabgabe; Kleinkläranlage; Frischwassermaßstab - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kommunale Abgabe; Schlechterstellungsverbot; Rückwirkung; Berechnung der Abwasserabgabe; Kleinkläranlage; Frischwassermaßstab
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 21.02.1995 - 3 A 126/93
- OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95
Von dem grundsätzlichen Verbot des rückwirkenden Erlasses von Abgabenvorschriften läßt das Bundesverfassungsgericht u.a. in solchen Fällen Ausnahmen zu, in denen der Bürger in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (BVerfGE 8, 274 ff., 403; 13, 261 ff., 271). - BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.02.1997 - 3 L 2662/95
Von dem grundsätzlichen Verbot des rückwirkenden Erlasses von Abgabenvorschriften läßt das Bundesverfassungsgericht u.a. in solchen Fällen Ausnahmen zu, in denen der Bürger in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (BVerfGE 8, 274 ff., 403; 13, 261 ff., 271).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05
Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen
Ein unter der Gebührenobergrenze liegender und nichtiger Gebührensatz kann rückwirkend durch einen kostendeckenden höheren Gebührensatz ersetzt werden, weil § 2 Abs. 2 Satz 4 KAG LSA auf die rückwirkende Ersetzung nichtiger Satzungen keine Anwendung findet (so OVG LSA, Beschl. v. 25. Oktober 2003 - 2 M 450/03 - und Beschl. v. 6. April 2004 - 1 L 433/02 - vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, NdsVBl. - OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03
Schlechterstellungsverbot; Ersetzung einer unwirksamen Satzung
Ob das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch dann greift, wenn nach der ersetzten Satzung (beispielsweise wegen Fehlens eines Abgabesatzes entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG) eine Beitragserhebung gänzlich ausgeschlossen ist, mag dahinstehen, weil ein solcher Fall, der dem von der Beklagten zitierten Urteil des 3. Senats des beschließenden Gerichts vom 24. Februar 1997 (- 3 L 2662/95 - NST-N 1997, 257) zugrunde lag, hier offensichtlich nicht gegeben ist.Entgegen der Ansicht der Beklagten weicht die angefochtene Entscheidung weder vom Urteil des OVG Lüneburg vom 13. Dezember 1983 (9 OVG A 52/81) noch vom Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1997 (3 L 2662/95) ab.
- VG Oldenburg, 06.01.2005 - 2 B 4002/04
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags; …
Eine Umverteilung unter einzelnen Abgabepflichtigen ist indes möglich (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, Nds. VBl. 1997, 278 ).Wird in einem solchen Fall beispielsweise der Abgabesatz erstmalig mit Rückwirkung wirksam bestimmt, wird - solange sich die Regelung im Übrigen in den verfassungsrechtlichen Grenzen des § 2 Abs. 3 Satz 1 NKAG hält - gegen das Schlechterstellungsverbot nicht verstoßen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, Nds. VBl. 1997, 278 ).".
- OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03
Beitragsentstehung; Ersetzen; Ersetzung; Rückwirkung; Schlechterstellungsverbot; …
Ob das Schlechterstellungsverbot des § 2 Abs. 2 Satz 4 NKAG auch dann greift, wenn nach der ersetzten Satzung (beispielsweise wegen Fehlens eines Abgabesatzes entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG) eine Beitragserhebung gänzlich ausgeschlossen ist, mag dahinstehen, weil ein solcher Fall, der dem von der Beklagten zitierten Urteil des 3. Senats des beschließenden Gerichts vom 24. Februar 1997 (- 3 L 2662/95 - NST-N 1997, 257) zugrunde lag, hier offensichtlich nicht gegeben ist. - VG Schwerin, 06.12.2018 - 4 A 3080/16
Teilbarkeit des Bescheides über Trink-und Schmutzwassergebühren - modifizierter …
Er beruhe auf der zutreffenden Annahme, dass zwischen der Menge des dem Grundstück zugeführten Frischwassers und der Menge und Beschaffenheit des vom Grundstück abgefahrenen Klärschlamms ein Zusammenhang bestehe (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 24. Febr. 1997 - 3 L 2662/95 -, VG Köln). - OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2003 - 2 M 450/03
Kein Verstoß gegen das "Schlechterstellungsverbot" im Kommunalabga-benrecht bei …
Oberverwaltungsgerichts zum dortigen rechtsähnlichen Abgabenrecht auch für Sachsen-Anhalt zu folgen, das eine Anwendbarkeit des "Schlechterstellungsverbots" für den Fall verneint, dass die frühere Satzung nichtig war (NdsOVG, Urt. v. 24.02.1997 - 3 L 2662/95 -, NdsVBl. 1997, 278). - VG Magdeburg, 22.01.2004 - 2 A 224/03
Anfechtung von Gebührenbescheiden zur Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag; …
Allenfalls dann, wenn auf Grund der ersetzten Satzung wegen Fehlens eines Abgabesatzes entgegen § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA die Abgabenlast nach der ursprünglichen Satzung überhaupt nicht bestimmt und daher auch kein Vergleich zu der mit der rückwirkenden Satzung veranlassten (höheren) Belastung der Abgabepflichtigen feststellbar ist, mag kein Raum für die Anwendung des Schlechterstellungsverbotes sein (OVG Lüneburg, Urteil vom 24.02.1997 - 3 L 2662/95 - NST-N 1997, 257). - VG Magdeburg, 17.02.2005 - 2 A 350/03 Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke des Vertrauensschutzes steht in einem solchen Fall den Beitragspflichtigen nicht zur Seite, denn die sachliche Beitragspflicht konnte - ungeachtet einer etwaigen Unwirksamkeit von Anteilsregelungen der SBS 99 - nicht entstehen (vgl.: OVG Lüneburg, Urteil vom 24.02.1997 - 3 L 2662/95 - NST-N 1997, 257).
- VG Oldenburg, 22.08.2002 - 2 A 3244/99
Beitragskalkulation; Beitragsschuld; Erhebungszeitraum; Fremdenverkehrsbeitrag; …
Wird in einem solchen Fall beispielsweise der Abgabesatz erstmalig mit Rückwirkung wirksam bestimmt, wird - solange sich die Regelung im Übrigen in den verfassungsrechtlichen Grenzen des § 2 Abs. 3 Satz 1 NKAG hält - gegen das Schlechterstellungsverbot nicht verstoßen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24. Februar 1997 - 3 L 2662/95 -, Nds. VBl. 1997, 278 ).
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