Rechtsprechung
| VG Minden, 06.05.2005 - 3 L 268/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ordnungsverfügung ; Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar; Unbeachtlichkeit eines Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Hamburg, 03.12.1999 - 3 Bs 250/99
Prüfungsumfang bei Fahrerlaubnis auf Probe
Auszug aus VG Minden, 06.05.2005 - 3 L 268/05
Rn. 11 - vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 03. Dezember 1999 - 3 Bs 250/99 -, NZV 2000, 269 -.
- VG Minden, 28.11.2005 - 3 L 739/05
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die …
Wegen der weiteren Begründung hierzu nimmt das Gericht auf die entsprechenden Ausführungen in seinem Beschluss vom 06. Mai 2005 - 3 L 268/05 - Bezug, an denen es nach Überprüfung festhält. - VG Saarlouis, 01.12.2014 - 3 L 1968/14
Teilbetriebsuntersagung betreffend ein Alten- und Pflegeheim
Rn. 8 Gegen diese Annahme spricht nicht, dass die Antragstellerin vor Erlass der Verfügung nicht angehört worden ist.(Vgl. etwa OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 17.02.2011 - 12 A 241/10-; HambOVG, Beschluss vom 18.12.2006 - 3 Bs 218/05 - VG Minden, Beschluss vom 06.05.2005 - 3 L 268/05 - und VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18.01.2012 - 14 L 1288/11 -, alle zitiert nach juris) Ob eine solche Anhörung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 SVwVfG entbehrlich war bzw. ob durch die zwischenzeitliche Möglichkeit der Stellungnahme zur Verfügung und die erfolgte Reaktion des Antragsgegners, der keinen Anlass gesehen hat, von dieser abzurücken, bereits eine Heilung im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 3 SVwVfG durch Nachholung eingetreten ist oder eine solche innerhalb des zeitlichen Rahmens des § 45 Abs. 2 SVwVfG noch erfolgt, bedarf letztlich keiner Klärung.
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