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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14.FM.W14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5803
VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14.FM.W14 (https://dejure.org/2015,5803)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.01.2015 - 3 L 2707/14.FM.W14 (https://dejure.org/2015,5803)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. Januar 2015 - 3 L 2707/14.FM.W14 (https://dejure.org/2015,5803)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (39)

  • VG Frankfurt/Main, 12.12.2013 - 3 L 3053/13

    Numerus clausus

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14
    Rn. 18 Die Kammer hält an ihrer Auffassung aus früheren Berechnungszeiträumen fest, dass bei der Berechnung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität gemäß § 17 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 KapVO die Privatpatienten nicht mitzuzählen sind (zuletzt Beschluss vom 12.12.2013 ( 3 L 3053/13.FM.W13 u.a.), weil der Begriff "tagesbelegte Betten" in § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KapVO nicht anders zu verstehen ist als in § 9 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 lit b) KapVO.

    Für die im hier streitbefangenen Wintersemester 2014/2015 im 3. Fachsemester befindliche Studentenkohorte hatte die Kammer in den bezüglich des Wintersemester 2013/2014 anhängig gewesenen Verfahren entschieden, dass die Aufnahmekapazität für das 1. Fachsemester 385 Studienplätze - bei 477 tatsächlich besetzten Studienplätzen - beträgt (Beschluss vom 12.12.2013 - 3 L 3053/13.FM.W13 u.a.).

    Rn. 55 Auch der Auffassung verschiedener Antragsteller, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sogenannte "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden müssten, folgt die Kammer in ständiger, vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigter Rechtsprechung nicht (Beschluss der Kammer vom 03.03.2006 - 3 FM 2887/05.W; Beschluss vom 12.12.2013 - 3 L 3053/13.FM.W13 u.a. --; HessVGH, Beschlüsse vom 25.07.2006 - 8 FM 3543/05.W; zuletzt Beschluss vom 13.05.2013 - 10 B 747/13.FM.W12 - S. 10 f. des amtlichen Umdrucks) .

    Es obliegt vielmehr den Ländern, wie die zusätzlich bereitgestellten Finanzmittel zu verteilen sind (so ständige Rechtsprechung der Kammer, Beschluss vom 12.12.2013 - 3 L 3053/13.FM.W13 u.a. - sowie des HessVGH, zuletzt etwa Beschlüsse vom 08.05.2013 - 10 B 776/13.FM.W12 - S. 16 f. des amtlichen Umdrucks sowie vom 26.08.2010 - 10 B 842/10.FM.W9 - S. 11 f des amtlichen Umdrucks mit Hinweis auf die weitere - insoweit offensichtlich einheitliche - obergerichtliche Rechtsprechung).

    Wie für den letzten Berechnungszeitraum (Beschluss vom 12.12.2013 - 3 L 3053/13.FM.W13 u.a.) folgt die Kammer insoweit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 05.07.2011 - 10 B 735/11.MM.W0 -) und den dort getroffenen Feststellungen, dass die mittlere Jahrgangsbreite deutlich die Entwicklung der Studienanfängerzahlen in den zu Grunde zu legenden vergangenen Fachsemestern aufzeige.

  • VG Frankfurt/Main, 03.03.2006 - 3 FM 2887/05

    Anspruch auf Hochschulzulassung im Rahmen der Kapazität und Rechtmäßigkeit der …

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14
    Nach der Auskunft der Antragsgegnerin in den das Wintersemester 2005/2006 betreffenden Verfahren (3 FM 2887/05.W (1) u.a.) gibt es seit der rechtlichen Verselbständigung der Universitätskliniken in Hessen durch das Gesetz für die hessischen Universitätskliniken (UniKlinG) vom 26.06.2000 (GVBl. I S. 344) und der parallel durch das Hessische Hochschulgesetz vom 31.07.2000 (GVBl. I S. 374) erfolgten haushaltsrechtlichen Eingliederung des Fachbereichs Medizin in die Antragsgegnerin keinen (echten) Stellenplan der Beamten und Angestellten für den Fachbereich Medizin bzw. das Universitätsklinikum Frankfurt am Main mehr.

    Dies ergibt sich ausdrücklich aus der Bestimmung des § 1 Satz 2 LVVO, so dass die Erhöhung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst nicht automatisch auch eine anteilige Erhöhung der Lehrdeputate erfordert (vgl. VG Frankfurt, B. v. 19.03.2012 - 3 L 2223/11.FZ.W11 u.a., Beschluss v. 03.03.2006 - 3 FM 2887/05.W; HessVGH, B.v.24.05.2011 - 10 B 943/11.FM.W0).

    Rn. 55 Auch der Auffassung verschiedener Antragsteller, bei der Kapazitätsermittlung sei zu berücksichtigen, dass sogenannte "Drittmittelbedienstete" zu Lehrleistungen herangezogen werden müssten, folgt die Kammer in ständiger, vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigter Rechtsprechung nicht (Beschluss der Kammer vom 03.03.2006 - 3 FM 2887/05.W; Beschluss vom 12.12.2013 - 3 L 3053/13.FM.W13 u.a. --; HessVGH, Beschlüsse vom 25.07.2006 - 8 FM 3543/05.W; zuletzt Beschluss vom 13.05.2013 - 10 B 747/13.FM.W12 - S. 10 f. des amtlichen Umdrucks) .

  • VGH Hessen, 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91

    Kapazitätsermittlung - Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.01.2015 - 3 L 2707/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 99/81 - DVBl 1983, 842(843 f)) und des Hess. VGH (Beschluss vom 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91 T - juris) sind diejenigen Studierenden von der Summe der Studierenden abzuziehen, die wegen eines Studiums der Humanmedizin den Dienstleistungsexport, den die Lehreinheit Vorklinik für die Lehreinheit Zahnmedizin erbringt, nicht in Anspruch nehmen.

    Der Hess. VGH ( Beschluss vom 10.08.1992 - Fa 11 G 117/91 T - juris, Rn. 13) führt in diesem Zusammenhang aus: "Die Curricularanteile, die der ZVS-Beispielstudienplan für die neuen Seminarveranstaltungen in Anatomie, Physiologie und Biochemie mit insgesamt 0, 4000 ansetzt, sind auch im Hinblick auf die zugrundegelegte Gruppengröße von g = 20 rechtmäßig.

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 NB 368/14

    Kapazität; Kapazitätserschöpfungsgebot; Mitternachtszählung; Privatpatienten; …

    Davon zeugt sowohl eine bis in die heutigen Tage uneinheitliche bundesweite Praxis der Kapazitätsberechnung als auch die zu dieser Frage ergangene uneinheitliche Rechtsprechung (…vgl. für die Einbeziehung von Privatpatienten: VG Freiburg, Urt. v. 6.2.2012 - NC 6 K 2436/08 -, juris, OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014 - 3 Nc 30/14 -, juris, u.v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris; gegen die Einbeziehung von Privatpatienten: Senat, Beschl. v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 -, juris, OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 25.11.2011 - OVG 5 NC 136.11 -, juris, OVG NRW, Beschl. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 u.a. -, juris, VG Frankfurt, Beschl. v. 5.1.2015 - 3 L 2707/14.FM.W14 -, juris; eine tatsächliche Einbeziehung der Privatpatienten erfolgt von der Charité-Universitätsmedizin in Berlin [dazu zuletzt noch OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 23.9.2014 - OVG 5 NC 120.13 -, juris], von der LMU-München [Bay. VGH, Beschl. v. 2.September 2014 - 7 CE 14.10172 u.a. -, juris], von der Universitätsmedizin der Martin-Luther-Universität Halle [OVG LSA, Beschl. v. 22.6.2015 - 3 M 49/15 u.a. -, juris] und von der TU Dresden [Sächs. OVG, Beschl. v. 2.9.2014 - NC 2 B 143/14 -, juris, wohl auch in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, vgl. dazu u. auch im Übrigen die Darstellung der Problematik bei Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, 2013, Rdnrn. 747 ff.).

    Es sei deshalb Sache des Verordnungsgebers, diese Faktoren zu würdigen und ggf. klärende Regelungen zu treffen (…vgl. Senatsbeschl. v. 3.9.2010 - 2 NB 394/09 -, juris, in diesem Sinne auch: OVG Berl.-Brdbg., Beschl. v. 25.11.2011 - OVG 5 NC 136.11, juris, OVG NRW, Beschl. v. 19.12.2013 - 13 C 107/13 u.a. -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 13.6.2014 - 7 CE 14.100.58 -, juris, v. 28.7.2014 - 7 CE 14.10052 u.a. -, juris, u.v. 2.7.2015 - 7 CE 15.10111 -, juris, VG Freiburg, Urt. v. 6.2.2012 - NC 6 K 2436/08 -, juris; die Mitternachtszählung ebenfalls nicht beanstandet haben Sächs. OVG, Beschl. v. 7.7.2015 - 2 B 19/15.NC -, juris, u.v. 2.9.2014 - NC 2 B 143/14 -, juris, und VG Frankfurt, Beschl. v. 5.1.2015 - 3 L 2707/14.FM.W14 -, juris, a.A.OVG Hamburg, Beschl. v. 30.7.2014 - 3 Nc 30/14 -, juris, u. v. 21.4.2015 - 3 Nc 121/14 -, juris ).

  • VG Frankfurt/Main, 20.12.2016 - 3 L 2854/16
    Deshalb waren aus der Kohorte, die sich im Sommersemester 2015 im 2. Fachsemester befand, nicht nur die 11 bereits von der Antragsgegnerin herausgenommenen Studierenden, sondern die weiteren 8 Studierenden herauszurechnen, die von der Kammer mit Beschluss vom 05.01.2015 (3 L 2707/14.FM.W14 u.a.) zugelassen worden waren.
  • VG Frankfurt/Main, 20.01.2016 - 3 O 5198/15

    In Verfahren auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO …

    Die Erinnerungsführer beantragten, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Humanmedizin vom 05.01.2015 (3 L 2707/14.FM.W14 u.a.) dahingehend abzuändern, dass die dortige Antragsgegnerin - die C.-Universität D. - verpflichtet werde, die Antragsteller nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemester 2014/2015 vorläufig zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester - beschränkt auf den vorklinischen Studienabschnitt - zuzulassen.
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