Rechtsprechung
| VG Cottbus, 15.09.2005 - 3 L 287/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 B 12114/04
Windpark; Öffentlichkeitsbeteiligung; Verfahrensrechtsverletzung; drittschützende …
Auszug aus VG Cottbus, 15.09.2005 - 3 L 287/04
Auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes verlangen nicht, dass ein neues Verbandsklagerecht zu entwickeln ist, um der genannten Richtlinie im Wege einer Verbandsklage zum Erfolg zu verhelfen (vgl. zu allem: Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 3. Dezember 2004 - 1 BF 113/04 - NuR 2005, 474, m.w.N.). - VG Potsdam, 14.11.2002 - 5 K 1893/01
Verbandsklage gegen einen erteilten landschaftsschutzrechtlichen …
Auszug aus VG Cottbus, 15.09.2005 - 3 L 287/04
Eine Veränderung des Charakters des Gebietes kann nur bei massiven Eingriffen bejaht werden, die nicht unwesentliche Teile des Gebietes betreffen oder aber die dem Gebietscharakter offensichtlich entgegenstehen (vgl. VG A-Stadt, Urteil vom 14. November 2002 - 5 K 1893/01 -, NuR 2003, 509;… Schmidt-Räntsch, a.a.O., Rdnr. 22 zu § 26). - VGH Hessen, 02.11.2004 - 4 TG 2925/04
Auszug aus VG Cottbus, 15.09.2005 - 3 L 287/04
Wäre es anders, könnte nämlich dem mit § 65 BbgNatSchG eingeräumten Recht nicht hinreichend entsprochen werden angesichts dessen, dass durch ein Nichthandeln der beteiligten Personen eine sanktionslose Beeinträchtigung von Natur und Landschaft erreicht werden könnte (vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 02. November 2004 - 4 TG 2925/04 - NuR 2005, 545).
- VG Cottbus, 05.02.2007 - 3 L 3/07
Entscheidung des Verwaltungsgerichts in dem Eilverfahren
Eine Veränderung des Charakters des Gebietes kann folglich nur bei massiven Eingriffen bejaht werden, die nicht unwesentliche Teile des Gebietes betreffen oder aber die dem Gebietscharakter offensichtlich entgegenstehen (vgl. VG A-Stadt, Urteil vom 14. November 2002 - 5 K 1893/01 -, NuR 2003, 509; Schmidt-Räntsch, a.a.O., Rdnr. 22 zu § 26, Beschluss der Kammer vom 15. September 2005 - 3 L 287/04 -).Die Vorschriften des § 61 BNatSchG bzw.§ 65 BbgNatSchG sehen insoweit ein Klagerecht nicht vor (vgl. auch die Gründe der den Beteiligten bekannte Entscheidung der Kammer vom 15. September 2005 - 3 L 287/04 -).
- VG Leipzig, 24.04.2007 - 6 K 410/07
Anbau von genetisch verändertem Mais der Maislinie MON810; Ausbringen von …
Wäre es anders, könnte dem in § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG eingeräumten Recht nicht hinreichend entsprochen werden, weil durch ein Nichthandeln der beteiligten Personen eine sanktionslose Beeinträchtigung von Natur und Landschaft erreicht werden könnte (vgl. VG Cottbus, Beschl. v. 15.9.2005 - 3 L 287/04 , zit. nach [...]).Auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes verlangen nicht, dass ein neues Verbandsklagerecht zu entwickeln ist, um der genannten Richtlinie im Wege einer Verbandsklage zum Erfolg zu verhelfen (OVG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2004, NuR 2005, 472 [OVG Hamburg 03.12.2004 - 1 Bf 113/04] ; VG Cottbus, Beschl. v. 15.9.2005 - 3 L 287/04 -, zit. nach [...]).
- VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06
Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss …
Eine Veränderung des Charakters des Gebiets kann folglich nur bei massiven Eingriffen bejaht werden, die nicht unwesentliche Teile des Gebiets betreffen oder aber die dem Gebietscharakter offensichtlich entgegenstehen (vgl. VG A-Stadt, Urteil vom 14. November 2002 - 5 K 1893/01 -, NuR 2003, 509 [VG Potsdam 14.11.2002 - 5 K 1893/01] ;… Schmidt-Räntsch, a.a.O., § 26 Rn. 22; Beschluss der Kammer vom 15. September 2005 -3 L 287/04 - ).
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Rechtsprechung
| VG Münster, 06.05.2004 - 3 L 287/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2002 - 3 B 525/02
Verwaltungsprozessrechtliche Ausgestaltung der Möglichkeiten der Umdeutung eines …
Auszug aus VG Münster, 06.05.2004 - 3 L 287/04
Rn. 5 Vgl. etwa Beschluß der Kammer vom 6. März 2002 - 3 L 958/01 - hierzu Beschluß des OVG NRW vom 9. August 2002 - 3 B 525/02 -.
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