Rechtsprechung
| VG Berlin, 20.04.2017 - 3 L 300.16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 7 KapVO BE, § 9 LVerpflV BE, § 8 KapVO BE, § 9 KapVO BE, § 10 KapVO BE
Vorläufige Zulassung zum Studium der Wirtschaftskommunikation; Voraussetzungen der Kapazitätsberechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 17.03.2016 - 3 L 433.15
Vorläufige Zulassung zum Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftskommunikation
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2017 - 3 L 300.16
Sie hat für den Bachelorstudiengang Wirtschaftskommunikation - WIKO-BA - und den (konsekutiven) Masterstudiengang Wirtschaftskommunikation - WIKO-MA - eine abgegrenzte fachliche Einheit, nämlich die Lehreinheit WIKO gebildet, die ein Lehrangebot bereitstellt (vgl. die zuletzt zu dieser Lehreinheit ergangenen Beschlüsse der Kammer zu dem voraufgegangenen Wintersemester 2015/16 vom 17. März 2016 - VG 3 L 433.15 - u. a.).Die Antragsgegnerin hat, wie im Beschluss der Kammer vom 17. März 2016 - VG 3 L 433.15 - (E.A. S. 6) gefordert, auch weiterhin nicht dargelegt, warum eine Ermäßigung über den anerkannten Umfang hinaus erforderlich sein sollte, nachdem in früheren Jahren eine Ermäßigung um lediglich 0, 5 LVS ausreichend gewesen ist.
Das Modul wurde auch im Sommersemester 2015 (vgl. bereits Beschluss der Kammer vom 17. März 2016 - VG 3 L 433.15 -, E.A. S. 9) von Prof. Dr. R...in dem Bachelorstudiengang Informatik und Wirtschaft (Frauenstudiengang) erbracht.
- BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 17.89
Kapazitätsverordnung - Zulassung - Studienanfängerzahlen - Studiengang - …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2017 - 3 L 300.16
Die Berechnung des Dienstleistungsexports ergibt sich im Wesentlichen aus der in einem Curricularanteil ausgedrückten entsprechenden Lehrnachfrage der Studierenden des "fremden" Studiengangs und der voraussichtlichen Zahl dieser Studierenden im anstehenden Berechnungszeitraum, wobei in erster Linie die insoweit festgesetzte Zulassungszahl, unter Umständen die durchschnittliche tatsächliche Studienanfängerzahl früherer Semester, heranzuziehen ist (vgl. Urteil des BVerwG vom 15. Dezember 1989 - 7 C 17/89 -, DVBl. 1990, 531). - BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 66.83
Universitätsrecht - Kapazitätsermittlung - Kapazitätserschöpfungsgebot - …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2017 - 3 L 300.16
Die Antragsgegnerin hat die Schwundquote für den Masterstudiengang WIKO in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung nach dem sogenannten "Hamburger Modell" (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1984 - 7 C 66.93 -, NVwZ 1985, 574 und vom 20. November 1987 - 7 C 103.86 -, NVwZ-RR 1989, 184) zutreffend mit 0,9554 berechnet. - BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 103.86
Errechnung der Schwundquote unter Einbeziehung der semesterlichen …
Auszug aus VG Berlin, 20.04.2017 - 3 L 300.16
Die Antragsgegnerin hat die Schwundquote für den Masterstudiengang WIKO in Übereinstimmung mit der überwiegenden Rechtsprechung nach dem sogenannten "Hamburger Modell" (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1984 - 7 C 66.93 -, NVwZ 1985, 574 und vom 20. November 1987 - 7 C 103.86 -, NVwZ-RR 1989, 184) zutreffend mit 0,9554 berechnet.
- VG Berlin, 08.09.2017 - 30 L 220.16
Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie
Insoweit ist für die Vakanzverrechnung ein finanzieller, nicht jedoch ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen Vakanz und Lehrauftrag darzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - OVG 5 NC 31.09 -, juris, Rdnr. 21; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 13. August 2014 - 3 M 194/14 -, juris, Rdnr. 7; a.A. VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2017 - VG 3 L 300.16 -).
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