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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,1992
VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16 (https://dejure.org/2017,1992)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02.02.2017 - 3 L 318/16 (https://dejure.org/2017,1992)
VG Cottbus, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - 3 L 318/16 (https://dejure.org/2017,1992)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Eine trennende Wirkung können Straßen wegen ihrer Breite aber auch wegen einer hohen Verkehrsbelastung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - BRS 56 Nr. 6; VG Cottbus, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 5 K 983/14 -).
  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Es geht um die Wahrung des Wohnfriedens; auch darum, unzumutbare Störungen abzuwehren (vgl. insoweit OVG für Land Nordrein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2359/89 - Beschluss vom 5. Mai 2006 - 10 B 205/06 - zitiert nach juris: dies für einen Lagerplatz verneinend: OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 -, BRS 56 Nr. 2.1.1.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2006 - 10 B 205/06

    Großes Wolfsgehege hat Wirkung eines Gebäudes

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Es geht um die Wahrung des Wohnfriedens; auch darum, unzumutbare Störungen abzuwehren (vgl. insoweit OVG für Land Nordrein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2359/89 - Beschluss vom 5. Mai 2006 - 10 B 205/06 - zitiert nach juris: dies für einen Lagerplatz verneinend: OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 -, BRS 56 Nr. 2.1.1.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 11 S 13.13

    Beschwerde; Eilrechtsschutz gegen erteilte Genehmigung von Windkraftanlagen; …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Rn. 4 1. Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt (noch) den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier teilweise vorliegt - das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg…, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 84 ff.;… Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 745 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 10 S 3.12

    Beseitigungsanordnung; Werbeanlage; Bestimmtheit; Handlungsverantwortlicher; …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Bei Anlagen, die ohne erheblichen Substanzverlust beseitigt werden können, überwiegt im Rahmen der Abwägung nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig das öffentliche Interesse an der Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen - aber auch des materiellen - Baurechts über dem privaten Interesse an der vorläufigen Beibehaltung der Anlage (vgl. - hier zu Werbeanlagen: OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 -10 S 3.12 - ).
  • VG Cottbus, 15.12.2016 - 5 K 983/14

    Schwerlastverkehr in Ortsdurchfahrt unzumutbar

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Eine trennende Wirkung können Straßen wegen ihrer Breite aber auch wegen einer hohen Verkehrsbelastung haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 C 13.93 - BRS 56 Nr. 6; VG Cottbus, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 5 K 983/14 -).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Rn. 4 1. Die durch den Antragsgegner in der Verfügung gegebene Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung genügt (noch) den formellen Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, wonach im Falle des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO - wie er hier teilweise vorliegt - das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes schriftlich zu begründen ist (vgl. zu den Anforderungen: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 9. August 2013 - OVG 11 S 13.13 -, juris Rn. 11; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Februar 1998 - 4 B 134/97 -, juris Rn. 10;… Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 80 Rn. 84 ff.;… Külpmann in Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl. 2011, Rn. 745 ff.).
  • VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Rn. 27 Hinzutritt, dass der vorliegend zugleich gegebene Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften - hier etwa in Bezug auf die Wahrung der Gebietsart - regelmäßig die Bauaufsichtsbehörde zu einem Einschreiten verpflichtet (vgl. etwa: Urteil der Kammer vom 02. Juni 2016 - 3 K 911/12 -m.w.N., zitiert nach juris).
  • OVG Bremen, 22.06.1994 - 1 B 61/94

    Lagerplatz im Wohngebiet - Lagerplatz; Bauwich; Nutzungsverbot; …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Es geht um die Wahrung des Wohnfriedens; auch darum, unzumutbare Störungen abzuwehren (vgl. insoweit OVG für Land Nordrein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2359/89 - Beschluss vom 5. Mai 2006 - 10 B 205/06 - zitiert nach juris: dies für einen Lagerplatz verneinend: OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 -, BRS 56 Nr. 2.1.1.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 11 A 2359/89

    Bauliche Anlage; Gebäude; Auswirkung; Nutzung; Hang; Brücke; Oberkante; …

    Auszug aus VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16
    Es geht um die Wahrung des Wohnfriedens; auch darum, unzumutbare Störungen abzuwehren (vgl. insoweit OVG für Land Nordrein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 11 A 2359/89 - Beschluss vom 5. Mai 2006 - 10 B 205/06 - zitiert nach juris: dies für einen Lagerplatz verneinend: OVG Bremen, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 1 B 61/94 -, BRS 56 Nr. 2.1.1.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1994 - 5 S 983/94

    Keine Umdeutung einer rechtswidrigen Baueinstellungsverfügung in eine …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2011 - 2 S 30.10

    BauO BB 2008 § 73 Abs 3 S 1 erlaubt kein generelles Nutzungsverbot

  • VG Cottbus, 19.04.2017 - 3 K 1289/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Selbst im Falle eines Widerspruchs zum materiellen Baurecht - wofür vorliegend keine Anhaltspunkte bestehen - könnte die begehrte Verfügung aufgrund der Legalisierungswirkung der Baugenehmigung nicht ergehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2006 - OVG 10 N 42.05 -, juris; Urteil der Kammer vom 15. Juni 2016 - VG 3 K 911/12 -, juris und Beschluss der Kammer vom 02. Februar 2017 - 3 L 318/16 -, juris).

    Angesichts der rechtmäßigen legalisierenden Baugenehmigung besteht keine für den Anspruch mindestens erforderliche formelle Illegalität (vgl. 2. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris; Beschluss der Kammer vom 02. Februar 2017 - 3 L 318/16 -, juris).

  • VG Cottbus, 24.06.2019 - 3 L 273/19

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Dies bedeutet zwar nicht, dass die Brandenburgische Bauordnung es den Bauaufsichtsbehörden gestatten würde, die bloße Nutzung von Grundstücken ohne baulichen Bezug zu untersagen (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 02. Februar 2017 - 3 L 318/16 -).
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